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OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99 |
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EGBGB Art. 234 § 4 Abs. 5; FGB § 39
Zum maßgeblichen Zeitpunkt einer Vermögensauseinandersetzung nach § 39 FGB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.10.1999 - 1 BvR 252/93
Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Wertbestimmung eines Grundstücks im Rahmen …
Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99
Der ausgleichsberechtigte Ehegatte nimmt in solchen Fällen an der nach dem Stichtag eintretenden zufälligen Werterhöhung nicht teil; verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen hat das BVerfG zurückgewiesen (BVerfG v. 5.10.1999, 1 BvR 252/93, FamRZ 2000, 284 m. Anm. Kirchberg). - BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92
Bestimmung des Wertermittlungsstichtags
Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99
Maßgeblicher Zeitpunkt ist danach entweder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz oder, falls ¼ wie hier ¼ die Vermögensauseinandersetzung schon vorher restlos erfolgte, der Zeitpunkt, in dem sich die letzte Übertragung zu Alleineigentum vollzogen hat (BGH FamRZ 1994, 504, 505; FamRZ 1994, 692, 693; DtZ 1995, 406, 407). - BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90
Anteilige Werterstattung einer dem Ehegatten zu Alleineigentum übertragenen Sache
Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vermögensauseinandersetzung nach § 39 FGB ist grundsätzlich die Rechtskraft der Entscheidung (BGHZ 117, 35 = FamRZ 1992, 421).
- BGH, 04.03.1994 - V ZR 287/92
Anfechtung eines Ausschlußurteils eines DDR-Kreisgerichts
Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99
Diese Aufzählung im EinigV ist nicht abschließend, vgl. BGH DtZ 1994, 214 (Anfechtungsklage nach § 967 Abs. 2 ZPO). - BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
Auseinandersetzung von Ehegatten hinsichtlich des Eigentums an einem Eigenheim
Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99
Maßgeblicher Zeitpunkt ist danach entweder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz oder, falls ¼ wie hier ¼ die Vermögensauseinandersetzung schon vorher restlos erfolgte, der Zeitpunkt, in dem sich die letzte Übertragung zu Alleineigentum vollzogen hat (BGH FamRZ 1994, 504, 505; FamRZ 1994, 692, 693; DtZ 1995, 406, 407). - BGH, 02.03.1994 - XII ZR 221/92
Wirksamkeit der Übertragung eines Hausgrundstücks in das Alleineigentum eines …
Auszug aus OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99
Maßgeblicher Zeitpunkt ist danach entweder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz oder, falls ¼ wie hier ¼ die Vermögensauseinandersetzung schon vorher restlos erfolgte, der Zeitpunkt, in dem sich die letzte Übertragung zu Alleineigentum vollzogen hat (BGH FamRZ 1994, 504, 505; FamRZ 1994, 692, 693; DtZ 1995, 406, 407).