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   OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05   

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https://dejure.org/2005,12697
OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05 (https://dejure.org/2005,12697)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.09.2005 - 6 W 63/05 (https://dejure.org/2005,12697)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. September 2005 - 6 W 63/05 (https://dejure.org/2005,12697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Beschluss durch Beisitzer des Senats ohne Mitwirkung des Vorsitzenden; Vertretung des Vorsitzenden bei vorübergehender Verhinderung

  • Judicialis

    ZPO § 321a Abs. 4 Satz 3; ; ZPO §... 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 21e; ; GVG § 21e Abs. 3; ; GVG § 21f Abs. 1; ; GVG § 21f Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 21g; ; GVG § 21g Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 21g Abs. 2; ; GVG § 21g Abs. 2 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21e § 21f § 21g; GG Art. 103
    Zusammensetzung des Spruchkörpers, Vertretung des Vorsitzenden - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93

    Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    Dieser kann selbst die Voraussetzungen seiner Verhinderung regeln (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1406; NJW 1995, 335; Zöller/Gummer, a.a.O., § 21g GVG Rn. 8).

    Wird durch Beschluss des gesamten Spruchkörpers (§ 21g Abs. 1 Satz 1 GVG) bestimmt, dass dieser an bestimmten Sitzungstagen oder zu bestimmten Aktenzeichen-Endziffern ohne den Vorsitzenden entscheidet, so liegt darin die Feststellung der Verhinderung wegen Überlastung gem. § 21g Abs. 2 2. Halbsatz GVG (vgl. BGH, NJW 1995, 335).

    Es ist daher zulässig, bei Geschäftsüberlastung im voraus turnusmäßig eine Vertretung des Vorsitzenden unter Beachtung des notwendigen Umfangs seiner Mitwirkung im Senat zu regeln (BGH, NJW 1995, 335).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    Nach der ständigen Rspr. des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Fachgerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 141 [143]).

    Dabei bietet das Prozessrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 69, 141 [143f.]; 79, 51 [62]).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    Deshalb müssen, damit ein Gehörsverstoß festzustellen ist, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295f.]; 79, 51 [61]).

    Dabei bietet das Prozessrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 69, 141 [143f.]; 79, 51 [62]).

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    Sie kann aber auch ihren Grund in der Inanspruchnahme durch andere dienstliche Tätigkeiten haben, selbst wenn diese mit den richterlichen Aufgaben im selben Spruchkörper zusammenhängen (vgl. BGHSt 18, 162; 21, 174; BGH, MDR 1986, 600; BayObLG, MDR 1980, 426).
  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    Die abstrakt-generelle Vorausbestimmung der zur Mitwirkung berufenen Richter muss sich bis auf die letzte Regelungsstufe erstrecken, auf der es um die Person der konkret entscheidenden Richter geht (vgl. BVerfGE 97, 1ff. = NJW 1998, 743; BGH, NJW 2000, 371; Zöller/Gummer, a.a.O., § 21g GVG Rn. 1).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    Anerkannt ist insofern, dass dem Gebot des gesetzlichen Richters auch im Falle der Überbesetzung Genüge getan ist; erlaubt ist dem Präsidium, den Senaten beim Oberlandesgericht neben dem Vorsitzenden nach freiem Ermessen bis zu 4 Berufsrichter zuzuweisen (vgl. Plenarbeschluss vom 08.04.1997, BVerfGE 95, 322ff. = NJW 1997, 1497ff.).
  • BGH, 20.11.1967 - GSZ 1/67

    Vorsitzführung im Kollegialgericht

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    In diesem Fall muss nur gewährleistet sein, dass der Vorsitzende mindestens 75% seiner Aufgaben selbst ausübt (vgl. BGH, a.a.O.; BGHZ 37, 210, 214; 49, 64; NJW 1970, 901).
  • BGH, 22.06.1993 - X ZB 16/92

    Vertretungsregelung im Rahmen senatsinterner Mitwirkungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    Dieser kann selbst die Voraussetzungen seiner Verhinderung regeln (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1406; NJW 1995, 335; Zöller/Gummer, a.a.O., § 21g GVG Rn. 8).
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    In diesem Fall muss nur gewährleistet sein, dass der Vorsitzende mindestens 75% seiner Aufgaben selbst ausübt (vgl. BGH, a.a.O.; BGHZ 37, 210, 214; 49, 64; NJW 1970, 901).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 234/68

    Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
    In diesem Fall muss nur gewährleistet sein, dass der Vorsitzende mindestens 75% seiner Aufgaben selbst ausübt (vgl. BGH, a.a.O.; BGHZ 37, 210, 214; 49, 64; NJW 1970, 901).
  • BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99

    Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des

  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • OLG Bremen, 13.07.1978 - III AR 14/78
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 43/82

    Verhinderung des Senatsvorsitzenden des OLG München - Durchführung einer

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85

    Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das

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