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   OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16   

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https://dejure.org/2016,6349
OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16 (https://dejure.org/2016,6349)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.02.2016 - 20 Ws 36/16 (https://dejure.org/2016,6349)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 20 Ws 36/16 (https://dejure.org/2016,6349)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 264 StPO, § 395 Abs 1 StPO, § 395 Abs 2 StPO, § 396 Abs 2 StPO, § 6 Abs 1 Nr 1 VStGB
    NS-Verbrechen: Strafbare Beteiligung an Massentötungen in Konzentrations- und Vernichtungslagern und Konsequenzen für die Berechtigung hinterbliebener Angehöriger zum Anschluss als Nebenkläger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NS-Verbrechen: Strafbare Beteiligung an Massentötungen in Konzentrations- und Vernichtungslagern und Konsequenzen für die Berechtigung hinterbliebener Angehöriger zum Anschluss als Nebenkläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Voraussetzungen der Verhandlungsfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16
    Die Beschwerde des Nebenklägers W. P. aus Boulder/Colorado (USA) richtet sich gegen den Beschluss der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 18.02.2016, mit dem diese die mit Beschluss des Senats vom 27.11.2015 - 20 Ws 192/15 - festgestellte Anschlussberechtigung des Beschwerdeführers als Nebenkläger widerrufen hat.
  • LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14

    Auschwitz; Beihilfe; Mord; Tateinheit

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16
    Der Senat verweist im Übrigen auf die unlängst ergangenen Entscheidungen des Landgerichts Lüneburg (Urteil vom 15.07.2015 - 27 Ks 9/14 - Gröning) sowie des Landgerichts Hanau (Eröffnungsbeschluss vom 04.02.2016 - 2 KLs 17/15), die mit beachtlichen Erwägungen die in vorliegender Sache in der zugelassenen Anklage vertretenen Rechtsauffassungen zu stützen geeignet sind und die dem Schwurgericht bei Abfassung des angefochtenen Beschlusses offenbar noch nicht vorlagen.
  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16
    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen dieselbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalt begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2014, Az.: 5 - 3 StE 4/10 - juris - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16
    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen dieselbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalt begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2014, Az.: 5 - 3 StE 4/10 - juris - jeweils m. w. N.).
  • OLG Rostock, 25.04.2016 - 20 Ws 75/16

    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Erfordernis der prozessualen Identität

    a) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGHSt 51, 144; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 396 Rdnr. 5; zuletzt soweit ersichtlich: Senatsbeschluss vom 23.02.2016, 20 Ws 36/16, juris).
  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der

    Diesen Beschluss hob das OLG Rostock im Beschwerdeverfahren durch Entscheidung vom 23.2.2016 auf.
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