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   OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11   

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https://dejure.org/2011,7058
OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11 (https://dejure.org/2011,7058)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.11.2011 - I Ws 327/11 (https://dejure.org/2011,7058)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. November 2011 - I Ws 327/11 (https://dejure.org/2011,7058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts; bedingter Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen des Täters

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 203 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts; bedingter Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen des Täters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts für ein Tötungsdelikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211; StGB § 212; StPO § 203
    Hinreichender Tatverdacht für ein Tötungsdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 577/09

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des Tötungsvorsatzes bei lebensgefährlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    Vielmehr sind diese Umstände jedenfalls dann, wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte für eine schwere Berauschung oder eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vorliegen, gerade besonders geeignet, die Hemmschwelle auch für besonders gravierende Gewalthandlungen herabzusetzen (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 214).
  • BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (Revisibilität:

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    Demnach geht die Kammer davon aus, dass der Angeklagte trotz seines Erregungszustandes die mögliche Lebensgefährlichkeit seiner Handlungen erkannt hat (vgl. BGH NStZ 2007, 639).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    Soll die Annahme der Unwahrscheinlichkeit einer späterer Verurteilung (auch) auf eine übermäßige Belastungsmotivation und -tendenz gestützt und die Aussage eines Belastungszeugen schon mit der Eröffnungsentscheidung als insgesamt unglaubwürdig bewertet werden, erfordert dies solche Behauptungen des Belastungszeugen, die abwegig, haltlos oder in ihrem Tatsachenkern widerlegt sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2011 - 5 Ws 6/11 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06

    Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen;

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    Dass der Angeklagte nicht (mehr) in der Lage gewesen sein könnte, eine tödliche Wirkung des in der beschriebenen Art und Weise ausgeführten Schlages als möglich zu erkennen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 43), liegt angesichts der durch einen psychiatrischen Sachverständigen festgestellten vollständig erhaltenen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit (Bl. 21 f. SH IV) eher fern.
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    Dies gilt insbesondere deshalb, da die Kammer ausdrücklich hinreichenden Tatverdacht für eine gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung bejaht (BA S. 6), sie also davon ausgeht, dass die Tat in der Vorstellung des Angeklagten auf eine Lebensgefährdung "angelegt" war (vgl. BGHSt 36, 262).
  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09

    Vorwegvollzug (keine doppelte Berücksichtigung anzurechnender Haftzeiten)

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    In die tatrichterliche Würdigung sind darüber hinaus zwar auch alle Aspekte mit einzubeziehen, die der vorbezeichneten Schlussfolgerung entgegenstehen könnten (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 165; NStZ 2010, 511).
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    Dies gilt vor allem deshalb, da ein wuchtiges Zuschlagen mit einem derartigen Werkzeug im Hinblick auf seine Wirkung nicht mehr kontrollierbar ist und Abwehr- und Ausweichbewegungen eines Opfers wenig erfolgversprechend sind (vgl. BGH zu einzelnen Schlägen mit einem Baseballschläger, Beschluss vom 11.10.2000 - 3 StR 321/00 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99

    Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz;

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    In die tatrichterliche Würdigung sind darüber hinaus zwar auch alle Aspekte mit einzubeziehen, die der vorbezeichneten Schlussfolgerung entgegenstehen könnten (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 165; NStZ 2010, 511).
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    Bei durch Schlägen mit einem Werkzeug gegen den Kopf bewirkten offenen Schädelfrakturen liegt die Gefahr eines tödlichen Ausgangs auf der Hand (vgl. BGH NStZ 2007, 150).
  • KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
    Auszug aus OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
    Das Gericht ist insbesondere gehalten, die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2002 - 1 AR 1631/01 - 5 Ws 7/01 - m. w. N., zitiert nach juris).
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