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   OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03   

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OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03 (https://dejure.org/2006,7505)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.06.2006 - 3 U 237/03 (https://dejure.org/2006,7505)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 3 U 237/03 (https://dejure.org/2006,7505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB a.F.; Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie Ersatz von Lagerkosten; Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 BGB a.F. bei vorausgegangener Vertragsuntreue; Voraussetzung der Verlangens der Erfüllung eines beiderseits noch nicht vollständig ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 326; ; BGB a.F. § 326 Abs. 1; ; BGB a.F. § 271 Abs. 1; ; BGB a.F. § 266; ; BGB a.F. § 297; ; BGB a.F. § 291; ; InsO § 103; ; HGB § 352; ; HGB § 354

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 326; BGB a.F. § 326 Abs. 1; InsO § 103
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1882
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    Es ist bereits nicht festzustellen, dass die Beklagte zu diesem Zeitpunkt einen durchsetzbaren Anspruch hatte, denn mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.08.2000 verloren ihre Ansprüche auf weitere Lieferungen der Schuldnerin und die entsprechenden Kaufpreisansprüche der Schuldnerin gegen die Beklagte zunächst ihre Durchsetzbarkeit (BGHZ 150, 353 = NJW 2002, 2783, 2785 ZIP 2002, 1093).

    Wählt der Insolvenzverwalter nach § 103 InsO Erfüllung eines bei Verfahrenseröffnung beiderseits nicht vollständig erfüllten Vertrages, so verlieren die noch offenen Ansprüche im Insolvenzverfahren ihre Durchsetzbarkeit, soweit sie nicht auf anteilige Gegenleistungen für vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistungen gerichtet sind (BGHZ 150, 353 = NJW 2002, 2783 = ZIP 2002, 1093).

  • KG, 17.09.1996 - 5 U 3157/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    Vielmehr stellt die fehlende Leistungsfähigkeit eine Einwendung dar, deren tatsächliche Umstände die Beklagte als Gläubigerin darzulegen und zu beweisen hat (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 297 Rn 3; KG NJW-RR 1997, 1059).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98

    Bindung des Konkursverwalters an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    Maßgeblich für den Inhalt des Schuldverhältnisses ist die Rechtslage bei Insolvenzeröffnung, weil der Insolvenzverwalter für die Masse grundsätzlich nicht mehr und keine anderen Rechte, aber auch nicht weniger beanspruchen kann als der Gemeinschuldnerin zustand (BGH NJW 1999, 1261, 1262).
  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    a) Der Schaden des Klägers besteht in der Differenz zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn die Beklagte ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (BGH NJW 1998, 2901, 2902).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    Gegen diese neue Forderung der Masse kann gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht mit einem vor Verfahrenseröffnung begründeten Anspruch aufgerechnet werden (BGH NJW 1995, 1966, 1967; NJW 1992, 507, 508); dies gilt nach Aufgabe der sog. "Erlöschenstheorie" weiter (vgl. BGH NJW 2003, 2744 = ZIP 2003, 1208).
  • BGH, 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

    Leistung des Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf eine vorvertragliche

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 251, 253; NJW-RR 1994, 372), dass bei gegenseitigen Verträgen die Rechte des Gläubigers aus § 326 BGB ausgeschlossen sein können, wenn und so lange er selbst vertragsuntreu ist.
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    Gegen diese neue Forderung der Masse kann gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht mit einem vor Verfahrenseröffnung begründeten Anspruch aufgerechnet werden (BGH NJW 1995, 1966, 1967; NJW 1992, 507, 508); dies gilt nach Aufgabe der sog. "Erlöschenstheorie" weiter (vgl. BGH NJW 2003, 2744 = ZIP 2003, 1208).
  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    Gegen diese neue Forderung der Masse kann gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht mit einem vor Verfahrenseröffnung begründeten Anspruch aufgerechnet werden (BGH NJW 1995, 1966, 1967; NJW 1992, 507, 508); dies gilt nach Aufgabe der sog. "Erlöschenstheorie" weiter (vgl. BGH NJW 2003, 2744 = ZIP 2003, 1208).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 141/92

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs bei eigener Vertragsuntreue

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2006 - 3 U 237/03
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 251, 253; NJW-RR 1994, 372), dass bei gegenseitigen Verträgen die Rechte des Gläubigers aus § 326 BGB ausgeschlossen sein können, wenn und so lange er selbst vertragsuntreu ist.
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