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   OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12   

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https://dejure.org/2012,42660
OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12 (https://dejure.org/2012,42660)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.06.2012 - 1 W 16/12 (https://dejure.org/2012,42660)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 1 W 16/12 (https://dejure.org/2012,42660)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Vereinsregistereintragung einer Vorstandsänderung: Prüfungspflicht des Registergerichts; Zulässigkeit einer Gesamt- oder Blockwahl; Gültigkeit einer Vorstandswahl bei Satzungsverstoß oder Verfahrensfehler

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Prüfungspflicht des Vereinsregisters; Zulässigkeit einer Gesamt- oder Blockwahl; Rechtsfolgen eines Satzungsverstoßes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 32 Abs. 1 S. 3
    Umfang der Prüfungspflicht des Vereinsregisters; Zulässigkeit einer Gesamt- oder Blockwahl; Rechtsfolgen eines Satzungsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92

    Unzulässige Vorstandswahl durch Kammerversammlung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
    Voraussetzung ist dabei jedoch, dass jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied so viele Stimmen hat, wie Kandidaten zu wählen sind, und in seiner Entscheidung frei ist, in welcher Weise es von diesen Stimmen jeweils Gebrauch macht, also auch weniger Stimmen abgeben kann, ohne dass hierdurch die Gültigkeit seiner Stimmabgabe in Frage gestellt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.1988 - AnwZ [B] 45/88, BGHZ 106, 193, Tz. 9; Beschluss vom 13.04.1992 - AnwZ [B] 2/92, BGHZ 118, 121, Tz. 11, jeweils nach juris; Stöber, Vereinsrecht, 9. Aufl., Rn. 553, 556; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 257, jeweils m.w.N.).

    Dort war über den Abstimmungsmodus kontrovers diskutiert und - "nur" - mehrheitlich entschieden worden (BGH, Beschluss vom 13.04.1992, a.a.O., Tz. 2).

    Die Frage, ob die Wahl auch dann ungültig ist, wenn die Änderung des Wahlverfahrens - wie hier - einstimmig beschlossen wird, hat der BGH in seinem Beschluss vom 13.04.1992 (a.a.O., Tz. 11 a.E.) ausdrücklich offen gelassen.

  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00

    Satzungsverstöße in einem Verein

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
    Ein solches, vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichendes Verfahren wird nur dann als zulässig angesehen, wenn es in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, Tz. 24, 25; Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, Tz. 12; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 3Z BR 340/00, NJW-RR 2001, 537, Tz. 16, jeweils nach juris; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 1882 f.; Stöber, a.a.O., Rn. 561; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 32 Rn. 7).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71

    Anfechtung innerparteilicher Wahlen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
    Ein solches, vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichendes Verfahren wird nur dann als zulässig angesehen, wenn es in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, Tz. 24, 25; Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, Tz. 12; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 3Z BR 340/00, NJW-RR 2001, 537, Tz. 16, jeweils nach juris; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 1882 f.; Stöber, a.a.O., Rn. 561; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 32 Rn. 7).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
    Ein solches, vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichendes Verfahren wird nur dann als zulässig angesehen, wenn es in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71, NJW 1974, 183, Tz. 24, 25; Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, Tz. 12; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 3Z BR 340/00, NJW-RR 2001, 537, Tz. 16, jeweils nach juris; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 1882 f.; Stöber, a.a.O., Rn. 561; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 32 Rn. 7).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 45/88

    Wahl mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
    Voraussetzung ist dabei jedoch, dass jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied so viele Stimmen hat, wie Kandidaten zu wählen sind, und in seiner Entscheidung frei ist, in welcher Weise es von diesen Stimmen jeweils Gebrauch macht, also auch weniger Stimmen abgeben kann, ohne dass hierdurch die Gültigkeit seiner Stimmabgabe in Frage gestellt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.1988 - AnwZ [B] 45/88, BGHZ 106, 193, Tz. 9; Beschluss vom 13.04.1992 - AnwZ [B] 2/92, BGHZ 118, 121, Tz. 11, jeweils nach juris; Stöber, Vereinsrecht, 9. Aufl., Rn. 553, 556; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 257, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
    Eine wirksame Satzungsänderung ist gleichwohl bereits deshalb nicht zustande gekommen, weil es an einem entsprechenden Hinweis zur Tagesordnung auf der Einladung zur Mitgliederversammlung mangelte (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, Tz. 38; OLG Bremen, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 W 27/11, NJW-RR 2011, 1487, Tz. 5, jeweils nach juris) und auch die von der Satzung selbst verlangten Formalien - Beifügung sowohl des bisherigen als auch des vorgesehenen Satzungstextes zur Abstimmung (§ 7 Abs. 6 Satz 3 der Satzung) - nicht eingehalten worden sind.
  • OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 W 27/11

    Wirksamkeit der Wahl des Vorstandes eines eingetragenen Vereins

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
    Eine wirksame Satzungsänderung ist gleichwohl bereits deshalb nicht zustande gekommen, weil es an einem entsprechenden Hinweis zur Tagesordnung auf der Einladung zur Mitgliederversammlung mangelte (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, Tz. 38; OLG Bremen, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 W 27/11, NJW-RR 2011, 1487, Tz. 5, jeweils nach juris) und auch die von der Satzung selbst verlangten Formalien - Beifügung sowohl des bisherigen als auch des vorgesehenen Satzungstextes zur Abstimmung (§ 7 Abs. 6 Satz 3 der Satzung) - nicht eingehalten worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 3 Wx 182/08

    Zur Vermutung der Wirksamkeit des Beschlusses über die Neuwahl eines

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob und in welchem Umfang bei einer Anmeldung zur Eintragung für das Registergericht Prüfungsrechte und -pflichten bestehen (was im Einzelnen umstritten ist, vgl. dazu Walter in Bassenge/Roth, FamFG, 12. Aufl., § 382 Rn. 7 ff.; Keidel/Heinemann, FamFG, 17. Aufl., § 374 Rn. 50 ff.; Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, 8. Aufl., Rn. 153 ff., Rn. 2182; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl., Vorbem. zu § 378 Rn. 65 ff; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 54 Rn. 19 ff., jeweils m.w.N.) und insbesondere, ob das Registergericht - wie der Antragsteller unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.08.2008 - 3 Wx 182/08, DNotZ 2009, 145, Tz. 10 nach juris) meint - regelmäßig davon auszugehen hat, dass ein protokollierter Beschluss über die Neuwahl eines Vereinsvorstandes wirksam zustande gekommen ist.
  • OLG Bremen, 12.10.2015 - 2 W 68/15

    Wirksamkeit einer in der Satzung eines Vereins nicht vorgesehenen Blockwahl des

    Nach der - auch vom Senat geteilten (siehe Beschluss vom 01.06.2011, 2 W 27/11, NJW-RR 2011, 1487f.) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verfahrensfehler nur dann zur Unwirksamkeit eines Beschlusses, wenn der Verstoß für die Ausübung der Mitwirkungsrechte durch ein objektiv urteilendes Verbandsmitglied von Relevanz ist (siehe BGH, NJW 2008, 69, 73, Rn. 45; OLG Rostock, Beschluss v. 26.06.2012, 1 W 16/12, BeckRS 2013, 01186).
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