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   OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03   

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https://dejure.org/2003,62184
OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03 (https://dejure.org/2003,62184)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.03.2003 - 2 U 38/03 (https://dejure.org/2003,62184)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. März 2003 - 2 U 38/03 (https://dejure.org/2003,62184)
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  • OLG Hamburg, 29.04.1999 - 3 U 250/98

    Frank Sinatra

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03
    Von der in Artikel 7 Abs. 3 des Abkommens vorgesehenen Möglichkeit der Vertragsstaaten, den Schutz Tonträgern zu verweigern, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens für den betreffenden Staat festgelegt worden sind, hat der deutsche Gesetzgeber keinen Gebrauch gemacht (vgl. Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl. 1999, vor §§ 120 ff. Rdn. 95; OLG Hamburg GRUR 2000, 707 ff. [OLG Hamburg 29.04.1999 - 3 U 250/98] ).

    Die Frage, ob das Tonträgerherstellungsrecht an den streitgegenständlichen Aufnahmen im Vereinigten Königreich überhaupt geschützt ist (so OLG Hamburg GRUR 2000, 707, 709 [OLG Hamburg 29.04.1999 - 3 U 250/98] ), bedarf einer Entscheidung durch den Senat nicht.

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03
    Soweit das landgerichtliche Urteil dahingehend zu verstehen sein soll, dass die Zeugen zu den behaupteten Tatsachen über den Inhalt von Vereinbarungen keine Angaben machen können, so stellt dies eine unzulässige antizipierte Beweiswürdigung dar (vgl. BGH- NJW 1999, 143; BGH- NJW 1993, 254).

    Nur ausnahmsweise kann dies der Fall sein, wenn bspw. nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die vom Gericht bereits gewonnene gegenteilige Überzeugung erschüttern könnte (vgl. BGH- NJW 1993, 254, 255 [BVerfG 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91] m.w.N.; MüKo/Prütting, ZPO , Bd. I, 1992, § 284 Rdn. 92 m.w.N.).

  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91

    "Beatles"; Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03
    Dieser sieht keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des UrhG hinaus vor und greift daher erst ab dem 01.01.1966 (vgl. BGHZ 123, 356, 361 - Beatles - Hertin in Fromm/Nordemann, UrhG , 9. Aufl. 1998, §§ 85/86 Rn. 16).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03
    Dieser wettbewerbsrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Schutz ist jedoch nicht als Schutz i.S.d. § 129 Abs. 1 UrhG anzusehen mit der Folge, dass die Rechte des Tonträgerherstellers nach § 85 UrhG nur für die ab dem 01.01.1966 erbrachten Leistungen entstehen konnten (vgl. BGH a.a.O., vgl. auch BGHZ 125, 382, 387 - Rolling Stones.-).
  • BGH, 12.10.1998 - II ZR 164/97

    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03
    Soweit das landgerichtliche Urteil dahingehend zu verstehen sein soll, dass die Zeugen zu den behaupteten Tatsachen über den Inhalt von Vereinbarungen keine Angaben machen können, so stellt dies eine unzulässige antizipierte Beweiswürdigung dar (vgl. BGH- NJW 1999, 143; BGH- NJW 1993, 254).
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