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   OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04, I Ws 184/04   

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https://dejure.org/2004,14816
OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04, I Ws 184/04 (https://dejure.org/2004,14816)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.04.2004 - I Ws 179/04, I Ws 184/04 (https://dejure.org/2004,14816)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. April 2004 - I Ws 179/04, I Ws 184/04 (https://dejure.org/2004,14816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Versagung einer Besuchserlaubnis wegen Verdunkelungsgefahr; Gefahr für eine Einflussnahme des Angeklagten auf die Zeugin

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 119 Abs. 3; ; StPO § 119 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 3 § 119 Abs. 4
    Besuchsüberwachung statt Besuchsverbot bei Verdunkelungsgefahr durch Untersuchungsgefangenen gegenüber Entlastungszeugin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04
    Es müssen daher - wie bei allen grundrechtseinschränkenden Anordnungen nach § 119 Abs. 3 StPO - konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, der eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte, vorliegen (BVerfG NStZ 1994, 52 und NStZ 1996, 613).
  • BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76

    Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04
    Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3, Abs. 4 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dieses Ziel nicht mit weniger eingreifenden Maßnahmen erreicht werden kann (BVerfGE 35, 5, 10; 42, 234, 236; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 119 Rdnrn. 9, 11; KK-Boujong, StPO, 5. Aufl., § 119 Rdnr. 10, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04
    Es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Anstaltsordnung vorliegen, der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht nicht aus (BVerfG a.a.O.; OLG Hamm StV 1998, 35; KK-Boujong a.a.O.).
  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04
    Es müssen daher - wie bei allen grundrechtseinschränkenden Anordnungen nach § 119 Abs. 3 StPO - konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, der eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte, vorliegen (BVerfG NStZ 1994, 52 und NStZ 1996, 613).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04
    Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3, Abs. 4 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dieses Ziel nicht mit weniger eingreifenden Maßnahmen erreicht werden kann (BVerfGE 35, 5, 10; 42, 234, 236; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 119 Rdnrn. 9, 11; KK-Boujong, StPO, 5. Aufl., § 119 Rdnr. 10, jeweils m.w.N.).
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