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   OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16 - 1 Ss 19/16   

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https://dejure.org/2016,7774
OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16 - 1 Ss 19/16 (https://dejure.org/2016,7774)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.03.2016 - 20 RR 20/16 - 1 Ss 19/16 (https://dejure.org/2016,7774)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. März 2016 - 20 RR 20/16 - 1 Ss 19/16 (https://dejure.org/2016,7774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 27 Abs 2 Nr 2 VersammlG vom 09.06.1989, § 52 StGB, § 125 StGB
    Neufassung des Versammlungsgesetzes: Konkurrenzverhältnis zwischen Landfriedensbruch und strafbarer Zuwiderhandlung gegen das "Vermummungsverbot"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 302/84

    Erfassen des Unrechtsgehalts des Straftatbestandes des § 27 Versammlungsgesetz

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16
    - von der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfasst ist (vgl. Beschlüsse vom 21.09.1984, 3 StR 395/84, NJW 1985, 50108.08.1984, 3 StR 302/84; 12.06.1984, 3 StR 228/84; 04.05.1984, 3 StR 126/84, StV 1984, 330; ohne differenzierende Überlegungen zum neuen VersG insoweit auch Fischer, StGB, 63. Aufl. § 125a Rdn. 11 und S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl. § 125a Rdn. 32), kann dies für einen Verstoß gegen § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG n.F. keine Geltung beanspruchen, da der Schutzzweck letztgenannter Norm auf die Sicherung der Effizienz behördlicher Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. Lk/v. Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 125 Rdn. 24), jedoch gerade nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Mitsichführens von Waffen (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 3 VersG) als eines mit § 125a Satz 2 StGB identischen Schutzzwecks gerichtet ist.
  • BGH, 12.06.1984 - 3 StR 228/84

    Bestimmung des konkurrenzrechtlichen Verhältnisses von Landfriedensbruch und

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16
    - von der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfasst ist (vgl. Beschlüsse vom 21.09.1984, 3 StR 395/84, NJW 1985, 50108.08.1984, 3 StR 302/84; 12.06.1984, 3 StR 228/84; 04.05.1984, 3 StR 126/84, StV 1984, 330; ohne differenzierende Überlegungen zum neuen VersG insoweit auch Fischer, StGB, 63. Aufl. § 125a Rdn. 11 und S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl. § 125a Rdn. 32), kann dies für einen Verstoß gegen § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG n.F. keine Geltung beanspruchen, da der Schutzzweck letztgenannter Norm auf die Sicherung der Effizienz behördlicher Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. Lk/v. Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 125 Rdn. 24), jedoch gerade nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Mitsichführens von Waffen (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 3 VersG) als eines mit § 125a Satz 2 StGB identischen Schutzzwecks gerichtet ist.
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 395/84

    Vergehen; Erfüllter Straftatbestand

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16
    - von der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfasst ist (vgl. Beschlüsse vom 21.09.1984, 3 StR 395/84, NJW 1985, 50108.08.1984, 3 StR 302/84; 12.06.1984, 3 StR 228/84; 04.05.1984, 3 StR 126/84, StV 1984, 330; ohne differenzierende Überlegungen zum neuen VersG insoweit auch Fischer, StGB, 63. Aufl. § 125a Rdn. 11 und S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl. § 125a Rdn. 32), kann dies für einen Verstoß gegen § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG n.F. keine Geltung beanspruchen, da der Schutzzweck letztgenannter Norm auf die Sicherung der Effizienz behördlicher Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. Lk/v. Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 125 Rdn. 24), jedoch gerade nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Mitsichführens von Waffen (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 3 VersG) als eines mit § 125a Satz 2 StGB identischen Schutzzwecks gerichtet ist.
  • BGH, 02.05.1984 - 3 StR 126/84

    Gesetzeskonkurrenz

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2016 - 20 RR 20/16
    - von der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfasst ist (vgl. Beschlüsse vom 21.09.1984, 3 StR 395/84, NJW 1985, 50108.08.1984, 3 StR 302/84; 12.06.1984, 3 StR 228/84; 04.05.1984, 3 StR 126/84, StV 1984, 330; ohne differenzierende Überlegungen zum neuen VersG insoweit auch Fischer, StGB, 63. Aufl. § 125a Rdn. 11 und S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl. § 125a Rdn. 32), kann dies für einen Verstoß gegen § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG n.F. keine Geltung beanspruchen, da der Schutzzweck letztgenannter Norm auf die Sicherung der Effizienz behördlicher Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. Lk/v. Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 125 Rdn. 24), jedoch gerade nicht auf die potentielle Gefährlichkeit des Mitsichführens von Waffen (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 3 VersG) als eines mit § 125a Satz 2 StGB identischen Schutzzwecks gerichtet ist.
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