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OLG Rostock, 29.07.2004 - 3 W 58/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Antrag auf Berichtigung eines Heiratsbucheintrags; Voraussetzungen für eine Namensänderung nach einer Änderung der Geschlechtszugehörigkeit; Feststellung der Zugehörigkeit zum männlichen Geschlecht
- Judicialis
PStG § 47; ; PStG § ... 47 Abs. 2; ; BGB §§ 1303 ff.; ; BGB § 1304 n.F.; ; BGB § 1306; ; BGB § 1310; ; BGB § 1310 Abs. 2; ; BGB § 1313 Satz 3; ; BGB § 1314; ; BGB § 1315 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1316 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1316 Abs. 3; ; TSG § 9; ; TSG § 9 Abs. 1; ; EheG §§ 16 ff.; ; EheG §§ 28 ff.; ; FGG § 13a; ; FGG § 28 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Folgen einer Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts, die sich dessen nicht bewußt waren - Nichtehe oder aufhebbare Ehe?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rostock, 30.10.2002 - 24 III 33/02
- LG Rostock, 29.04.2004 - 2 T 393/02
- OLG Rostock, 29.07.2004 - 3 W 58/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 900
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93
Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe
Auszug aus OLG Rostock, 29.07.2004 - 3 W 58/04
Unabhängig von der Gesetzesänderung und ungeachtet dessen, dass zwischenzeitlich auch andere Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt sind, ist ungeschriebene materiell-rechtliche Voraussetzung der Ehe, dass nur ein Mann und eine Frau heiraten können (BVerfG NJW 1993, 3058 = FamRZ 1993, 1419 = MDR 1993, 1208).