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   OLG Rostock, 31.01.2019 - 3 U 81/17   

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https://dejure.org/2019,21088
OLG Rostock, 31.01.2019 - 3 U 81/17 (https://dejure.org/2019,21088)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.01.2019 - 3 U 81/17 (https://dejure.org/2019,21088)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 3 U 81/17 (https://dejure.org/2019,21088)
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  • BGH, 12.10.2012 - V ZR 187/11

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs;

    Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2019 - 3 U 81/17
    Der öffentliche Glaube des Grundbuchs erstreckt sich auch auf die Eintragungen im Bestandsverzeichnis, aus denen sich in Verbindung mit der dort in Bezug genommenen Katasterkarte ersehen lässt, auf welchen Teil der Erdoberfläche sich das Eigentum bezieht (Anschluss an BGH, Urt. v. 02.12.2005, V ZR 11/05, NJW-RR 2006, 662; BGH, Urt. v. 12.10.2012, V ZR 187/11, NJW-RR 2013, 789).

    Von einer versehentlichen Falschbezeichnung ist in der Regel auszugehen, wenn ein Grundstück auf Grund einer Besichtigung des Objekts veräußert wird, bei der dem Erwerbsinteressenten auf Grund der tatsächlichen Situation klar vor Augen tritt, welche Flächen Teil des Nachbargrundstücks sind (Anschluss an BGH, Urt. v. 12.10.2012, V ZR 187/11, NJW-RR 2013, 789).

    Der öffentliche Glaube des Grundbuchs erstreckt sich auch auf die Eintragungen im Bestandsverzeichnis, aus denen sich in Verbindung mit der dort in Bezug genommenen Katasterkarte ersehen lässt, auf welchen Teil der Erdoberfläche sich das Eigentum bezieht (BGH, Urt. v. 02.12.2005, V ZR 11/05, NJW-RR 2006, 662;BGH, Urt. v. 12.10.2012, V ZR 187/11, NJW-RR 2013, 789).

    Von einer versehentlichen Falschbezeichnung ist in der Regel auszugehen, wenn ein Grundstück auf Grund einer Besichtigung des Objekts veräußert wird, bei der dem Erwerbsinteressenten auf Grund der tatsächlichen Situation klar vor Augen tritt, welche Flächen Teil des Nachbargrundstücks sind (BGH, Urt. v. 12.10.2012, V ZR 187/11, NJW-RR 2013, 789).

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2019 - 3 U 81/17
    Der öffentliche Glaube des Grundbuchs erstreckt sich auch auf die Eintragungen im Bestandsverzeichnis, aus denen sich in Verbindung mit der dort in Bezug genommenen Katasterkarte ersehen lässt, auf welchen Teil der Erdoberfläche sich das Eigentum bezieht (Anschluss an BGH, Urt. v. 02.12.2005, V ZR 11/05, NJW-RR 2006, 662; BGH, Urt. v. 12.10.2012, V ZR 187/11, NJW-RR 2013, 789).

    Der öffentliche Glaube des Grundbuchs erstreckt sich auch auf die Eintragungen im Bestandsverzeichnis, aus denen sich in Verbindung mit der dort in Bezug genommenen Katasterkarte ersehen lässt, auf welchen Teil der Erdoberfläche sich das Eigentum bezieht (BGH, Urt. v. 02.12.2005, V ZR 11/05, NJW-RR 2006, 662;BGH, Urt. v. 12.10.2012, V ZR 187/11, NJW-RR 2013, 789).

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2019 - 3 U 81/17
    Insbesondere kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf das Urteil des BGH vom 20.11.2015 (V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 = NJW 2016, 473) berufen, da dieses vorliegend nicht einschlägig ist.
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