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OLG Rostock, 31.07.2019 - 3 W 33/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- erbrechtsiegen.de
Erbscheinverfahren - Inzidente Prüfung der Vaterschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vaterschaft wird nicht im Erbscheinverfahren überprüft
Verfahrensgang
- AG Rostock, 05.07.2018 - 94 VI 1145/18
- OLG Rostock, 31.07.2019 - 3 W 33/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 792
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 59/14
Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinserteilungsverfahren
Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2019 - 3 W 33/19
Für die Entscheidung ist jedoch das Familiengericht zuständig, so dass eine Überprüfung des Statusbeschlusses im Erbscheinverfahren nicht erfolgt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.09.2016, 20 W 59/14, MDR 2017, 283). - OLG Hamburg, 20.04.2011 - 3 W 30/11
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Unterlassungen: Aufrechterhaltung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2019 - 3 W 33/19
Auch der Senat hat in seiner Entscheidung vom 12.04.2012 zum Aktenzeichen 3 W 30/11 keineswegs ausgeführt, dass die Feststellung der biologischen Abstammung in einem Abstammungsgutachten zwingende Voraussetzung der Erteilung des beantragten Erbscheins wäre.
- OLG Celle, 11.10.2021 - 21 WF 133/21
Anordnung der Vorführung einer Untersuchungsperson in einem Abstammungsverfahren; …
Diesem verfahrensrechtlichen Vorrang entspricht die materiell-rechtlich geregelte Rechtsausübungssperre in den §§ 1599 Abs. 1, 1600d Abs. 4 BGB, sodass grundsätzlich die Abstammung nicht in einem anderen Verfahren - etwa einem Unterhaltsverfahren oder einer Nachlasssache (vgl. OLG Rostock FamRZ 2020, 792; OLG Bremen FamRZ 1995 1291) - rechtlich verbindlich festgestellt werden kann (…vgl. Prütting/Helms/Dürbeck, FamFG, 5. Aufl., § 169 Rn. 2, 4;… Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 6. Aufl., § 169 Rn. 1, 19 ff.).