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   OLG Rostock, 31.08.2011 - 3 W 58/11   

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https://dejure.org/2011,23131
OLG Rostock, 31.08.2011 - 3 W 58/11 (https://dejure.org/2011,23131)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.08.2011 - 3 W 58/11 (https://dejure.org/2011,23131)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. August 2011 - 3 W 58/11 (https://dejure.org/2011,23131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aussetzung des Erbenfeststellungsverfahrens bei anhängiger Erbunwürdigkeitsklage

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2340 BGB, § 2344 Abs 2 BGB, § 21 FamFG, § 24 Abs 1 FamFG
    Aussetzung des Erbenfeststellungsverfahrens bei anhängiger Erbunwürdigkeitsklage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Pflicht des Familiengerichts zur Aussetzung eines Verfahrens zur Feststellung der Erben

  • erbrechtsiegen.de

    Erbenfeststellungsverfahren - Aussetzung bei anhängiger Erbunwürdigkeitsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Familiengerichts zur Aussetzung des Verfahrens zur Feststellung der Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbunwürdig? Erbscheinverfahren auszusetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 74
  • FamRZ 2012, 652
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des

    Auszug aus OLG Rostock, 31.08.2011 - 3 W 58/11
    Dementsprechend ist eine Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit im Erbscheinsverfahren selbst nicht möglich (BayObLG, Beschl. v. 04.10.1973, BReg 1 Z 18/73, RPfleger 1973, 431; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2341 Rn. 1).
  • OLG Nürnberg, 07.07.2020 - 10 XV 1/18

    Beitritt zum Pachtvertrag

    Die Regelung in § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG begründet - hier in Verbindung mit § 9 LwVG - für das entscheidende Gericht ein Recht, das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auszusetzen, jedoch keine Aussetzungspflicht (OLG Rostock, Beschluss vom 31.08.2011 - 3 W 58/11 -, juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 30.04.1998 - 1Z BR 187/97 -, juris Rn. 8; Pabst in: Münchener Kommentar, FamFG, 3. Aufl., § 21 Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 13.05.2019 - 2 W XV 1495/18

    Beitritt zum Pachtvertrag

    Die Regelung in § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG begründet - hier in Verbindung mit § 9 LwVG - für das entscheidende Gericht ein Recht, das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auszusetzen, jedoch keine Aussetzungspflicht (OLG Rostock, Beschluss vom 31.08.2011 - 3 W 58/11 -, juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 30.04.1998 - 1Z BR 187/97 -, juris Rn. 8; Pabst in: Münchener Kommentar, FamFG, 3. Aufl., § 21 Rn. 8).
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