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   OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09 - 41   

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OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09 - 41 (https://dejure.org/2010,9972)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.05.2010 - 8 U 163/09 - 41 (https://dejure.org/2010,9972)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 8 U 163/09 - 41 (https://dejure.org/2010,9972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auseinandersetzung einer Sozietät von Rechtsanwälten hinsichtlich des Kanzleiwerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 738
    Auseinandersetzung einer Sozietät von Rechtsanwälten hinsichtlich des Kanzleiwerts

  • rechtsportal.de

    BGB § 738
    Auseinandersetzung einer Sozietät von Rechtsanwälten hinsichtlich des Kanzleiwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Bei der freiberuflich tätigen Rechtsanwaltssozietät besteht der Goodwill im Wesentlichen aus den vorhandenen Mandatsbeziehungen und der Positionierung der Sozietät am Markt (BGH NJW 2000, 2584 f. Rn. 10, zitiert nach juris).

    Zwar wird nach der Rechtsprechung des BGH der bis zu seinem Ausscheiden am Gewinn beteiligte Sozius durch das Recht, einen Teil der Mandate mitzunehmen und sich damit die Grundlage für seine weitere Existenz als Anwalt zu erhalten, in der einer Anwaltssozietät angemessenen Weise abgefunden (BGH WM 1979, 1064 f.; NJW 1994, 796 f. Rn. 10; NJW 2000, 2584 f. Rn. 10; NJW 1995, 1551 ff. Rn. 6, jeweils zitiert nach juris; Goette, AnwBl 2007, 637, 643).

  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Zwar ist dieser weitgehend an die Persönlichkeit des Freiberuflers gebunden, schon weil das Vertrauensverhältnis zum Anwalt zentrale Bedeutung hat (BGH NJW 1994, 796 f. Rn. 10; OLG Celle aaO. Rn. 34, jeweils zitiert nach juris).

    Zwar wird nach der Rechtsprechung des BGH der bis zu seinem Ausscheiden am Gewinn beteiligte Sozius durch das Recht, einen Teil der Mandate mitzunehmen und sich damit die Grundlage für seine weitere Existenz als Anwalt zu erhalten, in der einer Anwaltssozietät angemessenen Weise abgefunden (BGH WM 1979, 1064 f.; NJW 1994, 796 f. Rn. 10; NJW 2000, 2584 f. Rn. 10; NJW 1995, 1551 ff. Rn. 6, jeweils zitiert nach juris; Goette, AnwBl 2007, 637, 643).

  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 5 U 98/06

    Grenzüberschreitendes französisches Insolvenzverfahren: Ermächtigung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Vielmehr muss klar vereinbart sein, dass dann eine weitergehende Abfindung nicht mehr geschuldet sein soll (Westermann, Rechtsfolgen des Ausscheidens aus einer Freiberufler-Sozietät, AnwBl 2007, 103, 108).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 97/94

    Bewertung des Mandantenstamms einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Zwar wird nach der Rechtsprechung des BGH der bis zu seinem Ausscheiden am Gewinn beteiligte Sozius durch das Recht, einen Teil der Mandate mitzunehmen und sich damit die Grundlage für seine weitere Existenz als Anwalt zu erhalten, in der einer Anwaltssozietät angemessenen Weise abgefunden (BGH WM 1979, 1064 f.; NJW 1994, 796 f. Rn. 10; NJW 2000, 2584 f. Rn. 10; NJW 1995, 1551 ff. Rn. 6, jeweils zitiert nach juris; Goette, AnwBl 2007, 637, 643).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Da über die Höhe des Anspruchs zwischen den Parteien noch Streit besteht, war - zulässigerweise (vgl. BGH NJW 2000, 1572 ; NJW 2001, 224 - über den Grund durch Zwischenurteil nach § 304 Abs. 1 ZPO zu entscheiden.
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97

    Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Grundsätzlich ist beim Fehlen abweichender vertraglicher Vereinbarungen bei Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs auch der Verkehrswert der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung zu berücksichtigen, der die stillen Reserven und den Goodwill des lebenden Unternehmens umfasst (BGH NJW 1999, 784 ff. Rn 21; BGHZ 75, 195 ff. Rn. 18; OLG Celle NZG 2002, 862 ff. Rn. 34; OLG Schleswig aaO. Rn. 51 f., jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Grundsätzlich ist beim Fehlen abweichender vertraglicher Vereinbarungen bei Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs auch der Verkehrswert der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung zu berücksichtigen, der die stillen Reserven und den Goodwill des lebenden Unternehmens umfasst (BGH NJW 1999, 784 ff. Rn 21; BGHZ 75, 195 ff. Rn. 18; OLG Celle NZG 2002, 862 ff. Rn. 34; OLG Schleswig aaO. Rn. 51 f., jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 14.01.1980 - II ZR 218/78
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn vor Abschluss der Auseinandersetzung feststeht, dass der Gesellschafter jedenfalls einen bestimmten Betrag verlangen kann (BGH NJW 1980, 1628 f. Rn. 17, zit. nach juris) oder wenn das Gesellschaftsvermögen im Wesentlichen erschöpft ist und es angesichts der überschaubaren Verhältnisse einer gesonderten Schlussabrechnung nicht mehr bedarf (Ulmer/Schäfer aaO. § 730 Rn. 56 m. w. N.).
  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 217/78

    Anspruch auf Vorlage einer Abschichtungsbilanz und eines Vermögensverzeichnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Zwar wird nach der Rechtsprechung des BGH der bis zu seinem Ausscheiden am Gewinn beteiligte Sozius durch das Recht, einen Teil der Mandate mitzunehmen und sich damit die Grundlage für seine weitere Existenz als Anwalt zu erhalten, in der einer Anwaltssozietät angemessenen Weise abgefunden (BGH WM 1979, 1064 f.; NJW 1994, 796 f. Rn. 10; NJW 2000, 2584 f. Rn. 10; NJW 1995, 1551 ff. Rn. 6, jeweils zitiert nach juris; Goette, AnwBl 2007, 637, 643).
  • OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01

    Bewertung des Patientenstamms bei Auseinandersetzung einer Zahnärzte-GbR

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09
    Grundsätzlich ist beim Fehlen abweichender vertraglicher Vereinbarungen bei Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs auch der Verkehrswert der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung zu berücksichtigen, der die stillen Reserven und den Goodwill des lebenden Unternehmens umfasst (BGH NJW 1999, 784 ff. Rn 21; BGHZ 75, 195 ff. Rn. 18; OLG Celle NZG 2002, 862 ff. Rn. 34; OLG Schleswig aaO. Rn. 51 f., jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 02.10.2000 - II ZR 54/99

    Voraussetzungen eines Grundurteils

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 94/10

    Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät: Ausnahme vom Ausschluss eines

    Im Streitfall hat das Berufungsgericht (OLG Saarbrücken, DStR 2010, 1759) eine durch die unterschiedliche Aufgabenverteilung geprägte atypische Gestaltung der Gesellschaft bejaht und deshalb einen Ausnahmefall angenommen, in dem trotz der für beide Gesellschafter bestehenden Möglichkeit, um die bisherigen Mandanten zu werben, Raum für einen Ausgleichsanspruch bleibt.
  • OLG München, 12.03.2014 - 7 U 113/13

    Ausgleich des sog. Goodwill bei Auseinandersetzung einer Freiberufler-Sozietät

    Insoweit weicht der Senat nicht von den von der Klagepartei vorgelegten Entscheidungen des OLG Schleswig (Urteil vom 19.1.2004 - 5 U 46/87) und des OLG Saarbrücken (Urteil vom 6.5.2010 - 8 U 163/09) ab.
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