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   OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56   

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https://dejure.org/2013,12373
OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56 (https://dejure.org/2013,12373)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56 (https://dejure.org/2013,12373)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 4 U 184/12 - 56 (https://dejure.org/2013,12373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zusammenstoß zwischen einem Wartepflichtigen und einem dem ersten Vorfahrtberechtigten nachfahrenden Kraftfahrzeug beim Linkseinbiegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unfallursächliche Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands ist bei Haftungsverteilung zu berücksichtigen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Ein verkehrsbedingtes plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren (BGHSt 17, 223, 225; BGH NJW-RR 2007, 680, 681 Rn. 6).

    Hat die Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands den Unfall mitverursacht, ist der Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile grundsätzlich zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 2007, 680, 681 Rn. 9).

    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH VersR 1998, 474, 475; NJW-RR 2007, 680, 681 Rn. 8).

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    aa) Der Senat schließt sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach § 14 Abs. 1 RVG bei der Bestimmung der Rahmengebühren durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abstellt, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (BGH NJW-RR 2007, 420, 421 Rn. 12).

    In solchen Fällen widerspräche es dem Sinn und Zweck des § 14 RVG, wenn der Haftpflichtversicherer es durch eine schnelle Regulierung in der Hand hätte, dem Rechtsanwalt die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für bereits erbrachte Tätigkeiten zu versagen (BGH NJW-RR 2007, 420, 421 Rn. 13).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    a) Gemäß § 2 Abs. 2 RVG in Verbindung mit Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG kann eine Geschäftsgebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin "überdurchschnittlich" war; denn die Schwellengebühr von 1, 3 ist die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle (BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 8).

    Das ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung, nach der eine Ausnutzung des Gebührenrahmens unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 RVG bis zum 2, 5-fachen der Gebühr nur bei schwierigen oder umfangreichen Sachen im billigen Ermessen des Anwalts steht, während es bei der Regelgebühr von 1, 3 verbleibt, wenn Umfang und Schwierigkeit der Sache nur von durchschnittlicher Natur sind (BT-Drucks. 15/1971, S. 207; BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Überdurchschnittlichkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn sich die vorgerichtliche Tätigkeit auf die Ermittlung und Geltendmachung von Schmerzensgeld-, Haushaltsführungs- und Unterhaltsansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis mit erheblichen Schadensfolgen erstreckt (Senat OLGR 2009, 549, 550).

    Ist die Gebühr - wie im vorliegenden Fall - von einem Dritten zu ersetzen, so ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Senat OLGR 2009, 549, 550).

  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung muss jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers ausgeschlossen sein (BGH NJW 1999, 291; 2002, 1430, 1431).

    Schon im Hinblick darauf, dass die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien es verbieten, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingerichteten Instanzen in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren, darf die Zulässigkeit einer Berufung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (BGH NJW 2002, 1430, 1431).

  • BGH, 19.10.1995 - III ZR 208/94

    Kostenentscheidung bei teilweiser Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Trägt ein Rechtsmittelkläger - wie hier die Drittwiderbeklagten zu 1 und 2 - die Kosten nicht, müssen Kostenquoten gebildet werden (Anders/Gehle, aaO Rn. 627), und zwar nach dem Wertanteil des zurückgenommenen Anspruchs (vgl. BGH NJW-RR 1996, 256; Anders/Gehle, aaO Rn. 404, 627).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH VersR 1998, 474, 475; NJW-RR 2007, 680, 681 Rn. 8).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Zu dem von der Berufung als Beleg für die gegenteilige Auffassung zitierten Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 08.05.2012 (VI ZR 273/11, NJW-RR 2012, 887 Rn. 4 f.) ist in dem Revisionsurteil desselben Senats vom 05.02.2013 (VI ZR 195/12, AnwBl 2013, 295 Rn. 9) ausdrücklich ausgeführt worden, soweit dem Urteil vom 08.05.2012 etwas Abweichendes zu entnehmen sein sollte, werde daran nicht festgehalten.
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Zu dem von der Berufung als Beleg für die gegenteilige Auffassung zitierten Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 08.05.2012 (VI ZR 273/11, NJW-RR 2012, 887 Rn. 4 f.) ist in dem Revisionsurteil desselben Senats vom 05.02.2013 (VI ZR 195/12, AnwBl 2013, 295 Rn. 9) ausdrücklich ausgeführt worden, soweit dem Urteil vom 08.05.2012 etwas Abweichendes zu entnehmen sein sollte, werde daran nicht festgehalten.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2007 - 17 U 242/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Anspruch wegen einer Vorfahrtsverletzung unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12
    Die Haftungsquote von 2/3 zu Lasten der Beklagten ist auch unter Berücksichtigung der in ähnlichen Fällen angenommenen Haftungsverteilung angemessen (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGR 2007, 932, 933 f.: 70 v. H. zu Lasten des Wartepflichtigen).
  • BGH, 30.03.1962 - 4 StR 12/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1977 - III ZR 141/75

    Klage auf Zahlung eines Anwaltshonorars - Unzulässigkeit der Berufung - Fehlende

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

  • RG, 11.07.1929 - IV B 28/29

    Wann macht eine Parteienverwechslung in der Berufungsschrift die Berufung

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Der Senat hat sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, wonach bei der Bestimmung der Rahmengebühr gemäß § 14 Abs. 1 RVG durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (vgl. Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52; BGH, NJW-RR 2007, 420 (421), juris Rdn. 12).

    In solchen Fällen widerspräche es dem Sinn und Zweck des § 14 RVG, wenn der Haftpflichtversicherer es durch eine schnelle Regulierung in der Hand hätte, dem Rechtsanwalt die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für bereits erbrachte Tätigkeiten zu versagen (vgl. Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52; BGH, NJW-RR 2007, 420 (421), juris Rdn. 13).

    Umgekehrt kann von der Zahl und der Art der Anspruchsschreiben an den Haftpflichtversicherer oder den Schädiger persönlich nicht stets auf Umfang und Schwierigkeit der Klärung der Sach- und Rechtslage geschlossen werden (vgl. Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52).

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2016 - 4 U 54/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags in der Fassung einer später

    Der Senat hat sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, wonach bei der Bestimmung der Rahmengebühr gemäß § 14 Abs. 1 RVG durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (vgl. Senat, Urteil v. 08. Mai 2014 - 4 U 61/13, Schaden-Praxis 2015, 49; Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12, r+s 2013, 457; BGH, NJW-RR 2007, 420).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14

    Gesamtschuldnerische Haftung von ausführendem Bauunternehmer und Statiker:

    aa) Bei der Bestimmung der Rahmengebühren durch den Rechtsanwalt ist nach § 14 Abs. 1 RVG auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (BGH NJW-RR 2007, 420, 421 Rn. 12; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, juris Rn. 52, insoweit in r + s 2013, 457 nicht abgedruckt).

    Das ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung, nach der eine Ausnutzung des Gebührenrahmens unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 RVG bis zum 2, 5-fachen der Gebühr nur bei schwierigen oder umfangreichen Sachen im billigen Ermessen des Anwalts steht, während es bei der Regelgebühr von 1, 3 verbleibt, wenn Umfang und Schwierigkeit der Sache nur von durchschnittlicher Natur sind (BT-Drucks. 15/1971, S. 207; BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 11; AnwBl 2013, 295 Rn. 9; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, juris Rn. 55).

  • OLG Saarbrücken, 01.03.2018 - 4 U 143/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallursächlichkeit der Bildung eines

    Der Senat hat sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, wonach bei der Bestimmung der Rahmengebühr gemäß § 14 Abs. 1 RVG durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (vgl. Senat, Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, OLG Report Seite 28/2014 Anm. 3, juris Rdn. 144 ff; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52; BGH, NJW-RR 2007, 420 (421), juris Rdn. 12).

    In solchen Fällen widerspräche es dem Sinn und Zweck des § 14 RVG, wenn der Haftpflichtversicherer es durch eine schnelle Regulierung in der Hand hätte, dem Rechtsanwalt die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für bereits erbrachte Tätigkeiten zu versagen (vgl. Senat, Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, OLG Report Mitte 28/2014 Anm. 3, juris Rdn. 144 ff; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52; BGH, NJW-RR 2007, 420 (421), juris Rdn. 13).

    Umgekehrt kann von der Zahl und der Art der Anspruchsschreiben an den Haftpflichtversicherer oder den Schädiger persönlich nicht stets auf Umfang und Schwierigkeit der Klärung der Sach- und Rechtslage geschlossen werden (vgl. Senat, Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, OLG Report Mitte 28/2014 Anm. 3, juris Rdn. 144 ff; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, r+s 2013, 457, juris Rdn. 52).

  • LG Saarbrücken, 23.03.2023 - 10 O 15/21

    Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht schweren Verkehrsunfall

    Das saarländische Oberlandesgericht hat sich dabei der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeschlossen, wonach bei der Bestimmung der Rahmengebühr gemäß § 14 Abs. 1 RVG durch den Rechtsanwalt auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. Mai 2014 - 4 U 61/13 -, juris Rn. 145; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06. Juni 2013 - 4 U 184/12 - 56 -, juris Rn. 52; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05 -, juris Rn. 12).

    In solchen Fällen widerspräche es dem Sinn und Zweck des § 14 RVG, wenn der Haftpflichtversicherer es durch eine schnelle Regulierung in der Hand hätte, dem Rechtsanwalt die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für bereits erbrachte Tätigkeiten zu versagen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. Mai 2014 - 4 U 61/13 -, juris Rn. 145; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06. Juni 2013 - 4 U 184/12 - 56 -, juris Rn. 52; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05 -, juris Rn. 13).

    Umgekehrt kann von der Zahl und der Art der Anspruchsschreiben an den Haftpflichtversicherer oder den Schädiger persönlich nicht stets auf Umfang und Schwierigkeit der Klärung der Sach- und Rechtslage geschlossen werden (vgl. vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. Mai 2014 - 4 U 61/13 -, juris Rn. 145; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06. Juni 2013 - 4 U 184/12 - 56 -, juris Rn. 52).

  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Als nachfolgender Verkehrsteilnehmer musste der Kläger gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO seinen Abstand indes so wählen, dass er selbst dann hinter diesem anhalten konnte, wenn es plötzlich bremste (vgl. dazu auch Saarländisches Oberlandesgericht RuS 2013, 457; OLG Karlsruhe MDR 2013, 588; KG NZV 2007, 79).
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