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   OLG Saarbrücken, 08.01.2015 - 4 U 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,871
OLG Saarbrücken, 08.01.2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.01.2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 4 U 16/14 (https://dejure.org/2015,871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Finanztransferunternehmens hinsichtlich der Prüfung der Legitimation des Empfängers einer Zahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Finanztransferunternehmens hinsichtlich der Prüfung der Legitimation des Empfängers einer Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach Prüfung von Identifikationspapier Auszahlung des Geldbetrages auftragsgemäß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach Prüfung von Identifikationspapier Auszahlung des Geldbetrages auftragsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auszahlung des Geldbetrages nach Prüfung eines Identifikationspapiers auftragsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 739
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.1995 - XI ZR 154/94

    Erstattungsansprüche einer Bank wegen der Auszahlung von Geldbeträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2015 - 4 U 16/14
    In diesem Fall hat der Zahlungsdienstleister gegen seinen Auftraggeber keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz und muss einen etwa bereits erhaltenen Vorschuss nach den §§ 667, 675 BGB herausgeben; auf die Frage, ob der Zahlungsdienstleister schuldhaft gehandelt hat, kommt es dabei grundsätzlich nicht an (vgl. BGHZ 130, 87, 91, zur Bank).

    Das folgt daraus, dass dem Beauftragten die Beweislast für die Auftragsausführung auch dann obliegt, wenn er Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers nach § 667 BGB bestreitet (BGHZ 130, 87, 94 f.; BGH WM 1991, 514, 515).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 336/89

    Positive Vertragsverletzung - PVV - Schuldner - Verantwortungsbereich -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2015 - 4 U 16/14
    Das folgt daraus, dass dem Beauftragten die Beweislast für die Auftragsausführung auch dann obliegt, wenn er Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers nach § 667 BGB bestreitet (BGHZ 130, 87, 94 f.; BGH WM 1991, 514, 515).
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