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   OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11-102   

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https://dejure.org/2013,20248
OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11-102 (https://dejure.org/2013,20248)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2013 - 1 U 340/11-102 (https://dejure.org/2013,20248)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 1 U 340/11-102 (https://dejure.org/2013,20248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der widerstreitenden Interessen i.S. von § 43a Abs. 4 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43a Abs. 4
    Begriff der widerstreitenden Interessen i.S. von § 43a Abs. 4 BRAO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    Maßgebend dafür, ob die Rechtssache dieselbe ist, ist der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Angelegenheit (BGHSt 18, 191; BayOLG, NJW 1989, 2903; BGH, IBR 2012, 552).

    aa) Denn dies setzt voraus, dass der Anwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Rechtssache, aber im entgegengesetzten Sinne bereits Rat und Beistand geleistet hat (BGH, IBR 2012, 552; OLG Karlsruhe, NJW 2002, 3561 ).

    Maßgeblich ist, ob der in den anzuwendenden Rechtsvorschriften typisierte Interessenkonflikt im konkreten Fall tatsächlich auftritt (BGH, IBR 2012, 552; BAG, NJW 2005, 921 ; KG, NJW 2008, 1458 ).

    Eingriffszweck und Eingriffsintensität müssen zudem in einem angemessenen Verhältnis stehen; denn die Gerichte sind, wenn sie Einschränkungen der grundsätzlich freien Berufsausübung für geboten erachten, an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art. 12 Abs. 1 GG den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (BGH, IBR 2012, 552; BVerfGE 108, 150 ; BVerfGE, NJW 2006, 2469 ).

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Wirksamkeit der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen unabhängig vom Zustandekommen oder von der Wirksamkeit des Anwaltsvertrages ist (vgl. BGH, NJW 1993, 1926 ; NJW-RR 2010, 67 ).

    Selbst wenn ein Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO ) in Betracht käme, ein solcher hier vorläge und dieser Verstoß gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führen würde, führte dies daher nicht zur Nichtigkeit der Prozessvollmacht (BGH, NJW-RR 2010, 67 ).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein ohne die Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag, der umfassende Befugnisse enthält, gemäß § 134 BGB nichtig ist und die Nichtigkeit neben der umfassenden Abschlussvollmacht auch eine dem Geschäftsbesorger erteilte Prozessvollmacht zur Abgabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung erfasst, ist diese Rechtsprechung auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar, da hier nicht die Eigenschaft der Prozessbevollmächtigten der Beklagten als zugelassene Anwälte in Frage steht und deshalb das Bedürfnis, die Mandanten vor ungeeigneten Rechtsvertretern zu schützen, nicht berührt wird (BGH NJW-RR 2010, 67 ).

    Bei einer Erstreckung der Nichtigkeitsfolge des Anwaltsvertrages auf die Prozessvollmacht würde das Vertrauen der Beklagten sowie der übrigen Prozessbeteiligten darauf, dass die Prozesshandlungen des von ihr beauftragten Anwalts unwirksam sind, außer Acht gelassen (BGH, Urt. v. 14.05.2009 - IX ZR 60/08; BGH, NJW-RR 2010, 67 ).

  • BAG, 25.08.2004 - 7 ABR 60/03

    Anwaltsgebühren - Vertretung widerstreitender Interessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    Maßgeblich ist, ob der in den anzuwendenden Rechtsvorschriften typisierte Interessenkonflikt im konkreten Fall tatsächlich auftritt (BGH, IBR 2012, 552; BAG, NJW 2005, 921 ; KG, NJW 2008, 1458 ).

    Das Anknüpfen an einen möglichen, tatsächlich aber nicht bestehenden (latenten) Interessenkonflikt verstößt gegen das Übermaßverbot und ist verfassungsrechtlich unzulässig (BAG, NJW 2005, 921 ; in Henssler/Prütting, BRAO , 3. Aufl., § 43a Rz. 171.174).

  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 252/00

    Untersagung der Vertretung eines Mandanten durch einen Rechtsanwalt; Verletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    Das ergibt sich aus der Zusammenschau der Norm mit den entsprechenden straf- und berufsrechtlichen Bestimmungen (§§ 45, 46 BRAO , § 356 StGB ; Hanseatisches OLG, NJW-RR 2002, 61 ).

    Fehlt es an der Identität der Lebenssachverhalte, so darf der Anwalt zeitlich nacheinander oder auch gleichzeitig für und gegen dieselbe Partei tätig werden, auch wenn es sich um einen gleichgelagerten Sachverhalt handelt (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 61 ).

  • KG, 12.07.2007 - 16 U 62/06

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei gemeinsamer anwaltlicher Beratung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    Maßgeblich ist, ob der in den anzuwendenden Rechtsvorschriften typisierte Interessenkonflikt im konkreten Fall tatsächlich auftritt (BGH, IBR 2012, 552; BAG, NJW 2005, 921 ; KG, NJW 2008, 1458 ).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    Eingriffszweck und Eingriffsintensität müssen zudem in einem angemessenen Verhältnis stehen; denn die Gerichte sind, wenn sie Einschränkungen der grundsätzlich freien Berufsausübung für geboten erachten, an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art. 12 Abs. 1 GG den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (BGH, IBR 2012, 552; BVerfGE 108, 150 ; BVerfGE, NJW 2006, 2469 ).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    aa) Denn dies setzt voraus, dass der Anwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Rechtssache, aber im entgegengesetzten Sinne bereits Rat und Beistand geleistet hat (BGH, IBR 2012, 552; OLG Karlsruhe, NJW 2002, 3561 ).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 594/06

    Erstreckung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a BRAO)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    Eingriffszweck und Eingriffsintensität müssen zudem in einem angemessenen Verhältnis stehen; denn die Gerichte sind, wenn sie Einschränkungen der grundsätzlich freien Berufsausübung für geboten erachten, an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art. 12 Abs. 1 GG den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (BGH, IBR 2012, 552; BVerfGE 108, 150 ; BVerfGE, NJW 2006, 2469 ).
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Wirksamkeit der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen unabhängig vom Zustandekommen oder von der Wirksamkeit des Anwaltsvertrages ist (vgl. BGH, NJW 1993, 1926 ; NJW-RR 2010, 67 ).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 1 U 340/11
    "Rechtssache" kann jede Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll (BGHSt 52, 307).
  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 236/73

    Rechtsschutzbedürfniss für eine Vollstreckungsgegenklage bei Beendigung der

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 208/04

    Haftung des Anwalts wegen unzureichender Aufklärung über werkvertragliche

  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

  • OLG München, 02.10.1996 - 21 U 3394/96

    Honoraranspruch eines Rechtsanwalts bei Vorwurf des Verstoßes gegen das

  • BayObLG, 26.07.1989 - RReg. 3 St 50/89

    Voraussetzungen eines pflichtwidrigen Dienens

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