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   OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20   

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https://dejure.org/2020,24619
OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20 (https://dejure.org/2020,24619)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.06.2020 - 5 W 20/20 (https://dejure.org/2020,24619)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 5 W 20/20 (https://dejure.org/2020,24619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • notar-drkotz.de

    Übertragbarkeit eines dinglichen Vorkaufsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein zunächst nicht übertragbar gemachtes subjektiv-persönliches (dingliches) Vorkaufsrecht kann nicht rechtswirksam durch Abtretung vom Berechtigten auf den Verpflichteten übertragen werden, solange eine - auch nachträglich zulässige - Vereinbarung zur Übertragbarkeit ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts Nicht übertragbar gemachtes subjektiv-persönliches dingliches Vorkaufsrecht Unwirksame Abtretung vom Berechtigten auf den Verpflichteten Nachträglich zulässige Vereinbarung zur Übertragbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 01.03.2017 - 15 W 22/17

    Übertragung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Jedoch handelt es sich dabei um eine Inhaltsänderung des Rechts, die zu ihrer Wirksamkeit gemäß §§ 877, 873 Abs. 1 BGB ihrerseits der Eintragung im Grundbuch bedarf: Erst nach einer solchen Inhaltsänderung ist sodann die Erklärung der Übertragung rechtstechnisch möglich; der Wechsel der Person des oder der Berechtigten muss wiederum gemäß § 873 Abs. 1 BGB im Grundbuch eingetragen werden (OLG Hamm, FGPrax 2017, 156; Demharter, a.a.O., Anh. § 44 Rn. 83; vgl. auch OLG Nürnberg, NZG 2013, 750; Herrler, in: Palandt, a.a.O., § 1094 Rn.6).

    Dabei sind sowohl die inhaltsändernde Vereinbarung über die Übertragbarkeit des subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts als auch die Vereinbarung der Übertragung für die jeweilige Eintragung in das Grundbuch dem Grundbuchamt gegenüber in der zwingend vorgeschriebenen Form des § 29 GBO nachzuweisen (OLG Hamm, FGPRax 2017, 156).

    Soweit es um die Übertragung einer schuldrechtlichen Forderung geht, wird regelmäßig das Einverständnis des Schuldners mit einer Übertragung des Rechts zugleich zu einer vertraglichen Inhaltsänderung des Rechts führen, die die Übertragung allgemein oder in dem betreffenden Einzelfall ermöglicht (OLG Hamm FGPrax 2017, 156; vgl. auch RG, Urteil vom 29. Mai 1935 - V 488/34, RGZ 148, 105, wonach die Abtretung eines nicht übertragbaren schuldrechtlichen Vorkaufsrechts lediglich zur relativen Unwirksamkeit der Übertragung gemäß § 135 BGB führt).

    Eine Rechtsänderung kann danach nur wirksam werden, wenn sie über die Einigung der Beteiligten hinausgehend - an rangbereiter Stelle - auch im Grundbuch eingetragen wird; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Unveräußerlichkeit des Rechts - als gesetzlicher Regelfall gemäß § 1098 Abs. 1, § 473 BGB - bestehen und ist eine gleichwohl erfolgte Übertragung jedem Dritten gegenüber unwirksam (OLG Hamm, FGPrax 2017, 156; Demharter, a.a.O., Anh. § 44 Rn. 83).

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Nach dem Gesetz bestehen dafür zwei einander ausschließende Gestaltungsmöglichkeiten: Es kann entweder zugunsten einer bestimmten Person bestellt werden (§ 1094 Abs. 1 BGB, subjektiv persönliches Vorkaufsrecht) oder zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks (§ 1094 Abs. 2 BGB, subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht; vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 23. Mai 1962 - V ZR 123/60, NJW 1962, 1344).

    Als - wie hier - subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht ist es aber nach § 1098 Abs. 1 i.V.m. § 473 BGB im Zweifel nicht übertragbar und nicht vererblich; soll anderes gelten, muss dies vereinbart worden sein, wobei die Vereinbarung zu ihrer dinglichen Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch bedarf (BGH, Urteil vom 23. Mai 1962 - V ZR 123/60, BGHZ 37, 147, 153; Demharter, a.a.O., Anh. § 44 Rn. 83).

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Im Gegensatz zum persönlichen Vorkaufsrecht (§§ 463 ff. BGB), das durch bloße schuldrechtliche Vereinbarung zustande kommt, hiervon rechtlich unabhängig und stets auf einen Vorkaufsfall beschränkt ist (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 14; Weidenkaff, in: Palandt, BGB 79. Aufl. Vorb. v. § 463 Rn. 6), kann das dingliche Vorkaufsrecht auch für mehrere Verkaufsfälle bestellt werden (§ 1097 BGB).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95

    Auslegung einer Löschungszustimmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    2 Z 10/71|LG Bonn; 30.10.1970; 5 S 50/70">NJW 1971, 809; Staudinger/Schermaier (2017) BGB § 1097, Rn. 25); diese wurde hier aber auch nicht beantragt, ebenso wenig wie im Übrigen auch der vorliegende Antrag nicht einmal die Eintragung einer mit der Abtretung möglicherweise gewollten Zustimmung zur Umwandlung des bestehenden in ein übertragbares Vorkaufsrecht zum Gegenstand hat: Eine dahin gehende Auslegung, die sich ohne Rücksicht auf den ursprünglichen Willen der Beteiligten nur auf Wortlaut und Sinn der Urkunden selbst stützen könnte (§§ 133, 157 BGB; vgl. Senat, Beschluss vom 9. Januar 1996 - 5 W 273/95, MittRhNotK 1996, 57) scheitert schon am klaren Wortlaut des Antrages, der - allein - auf die Übertragung des unter der lfd.
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Nr. 8 eingetragenen Vorkaufsrechtes in das Grundbuch einzutragen, letztlich zu Recht abgelehnt, weil das dingliche Vorkaufsrecht hier mangels Übertragbarkeit (§ 1098 Abs. 1, § 473 BGB) nicht wirksam abgetreten wurde und das Grundbuch durch eine gleichwohl vorgenommene Eintragung unrichtig würde (zur diesbezüglichen Prüfungspflicht des Grundbuchamtes allgemein BGH, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135; Senat, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 W 59/19, NJW-RR 2020, 266; Böttcher, in: Meikel, GBO 11. Aufl. § 19 Rn. 17 ff.).
  • OLG Nürnberg, 27.02.2013 - 15 W 2482/12

    Grundbuchverfahren: Übertragbarkeit eines Vorkaufsrechts bei Übergang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Jedoch handelt es sich dabei um eine Inhaltsänderung des Rechts, die zu ihrer Wirksamkeit gemäß §§ 877, 873 Abs. 1 BGB ihrerseits der Eintragung im Grundbuch bedarf: Erst nach einer solchen Inhaltsänderung ist sodann die Erklärung der Übertragung rechtstechnisch möglich; der Wechsel der Person des oder der Berechtigten muss wiederum gemäß § 873 Abs. 1 BGB im Grundbuch eingetragen werden (OLG Hamm, FGPrax 2017, 156; Demharter, a.a.O., Anh. § 44 Rn. 83; vgl. auch OLG Nürnberg, NZG 2013, 750; Herrler, in: Palandt, a.a.O., § 1094 Rn.6).
  • BayObLG, 10.02.1971 - BReg. 2 Z 10/71
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass eine - grundsätzlich in Betracht kommende - Abtretung der nach der Ausübung des Vorkaufsrechts entstandenen Rechte ihrerseits nicht eintragungsfähig wäre (BayObLGZ 1971, 28 = …
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2019 - 5 W 59/19

    1. Im Grundbuchverfahren ist die Verfügungsbefugnis von Ehegatten insoweit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Nr. 8 eingetragenen Vorkaufsrechtes in das Grundbuch einzutragen, letztlich zu Recht abgelehnt, weil das dingliche Vorkaufsrecht hier mangels Übertragbarkeit (§ 1098 Abs. 1, § 473 BGB) nicht wirksam abgetreten wurde und das Grundbuch durch eine gleichwohl vorgenommene Eintragung unrichtig würde (zur diesbezüglichen Prüfungspflicht des Grundbuchamtes allgemein BGH, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135; Senat, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 W 59/19, NJW-RR 2020, 266; Böttcher, in: Meikel, GBO 11. Aufl. § 19 Rn. 17 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 20.09.2011 - 3 W 103/11

    Dingliches Vorkaufsrecht: Auslegung im Hinblick auf seine Vererblichkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Dass eine solche Vereinbarung hier bei der Bestellung des Vorkaufsrechts nicht getroffen wurde, weil weder der Eintragungsvermerk noch die darin in Bezug genommenen Bewilligungen (vgl. OLG Zweibrücken, NotBZ 2012, 239; Demharter, a.a.O., Anh. 44 Rn. 83; Morvilius, in: Meikel, a.a.O., Einl. B Rn. 509) sich dazu verhalten, räumt der Antragsteller selbst ein.
  • RG, 29.05.1935 - V 488/34

    1. Bedarf der Vertrag, durch den ein unübertragbares persönliches Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
    Soweit es um die Übertragung einer schuldrechtlichen Forderung geht, wird regelmäßig das Einverständnis des Schuldners mit einer Übertragung des Rechts zugleich zu einer vertraglichen Inhaltsänderung des Rechts führen, die die Übertragung allgemein oder in dem betreffenden Einzelfall ermöglicht (OLG Hamm FGPrax 2017, 156; vgl. auch RG, Urteil vom 29. Mai 1935 - V 488/34, RGZ 148, 105, wonach die Abtretung eines nicht übertragbaren schuldrechtlichen Vorkaufsrechts lediglich zur relativen Unwirksamkeit der Übertragung gemäß § 135 BGB führt).
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