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   OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15   

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https://dejure.org/2016,52272
OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15 (https://dejure.org/2016,52272)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.11.2016 - 4 U 26/15 (https://dejure.org/2016,52272)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. November 2016 - 4 U 26/15 (https://dejure.org/2016,52272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ausschließung einer Partei während der Vernehmung eines Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 397 ; StPO § 247
    Zulässigkeit der Ausschließung einer Partei während der Vernehmung eines Zeugen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • versr.de (Kurzinformation)

    OLG Saarbrücken bestätigt die Haftung einer Gerichtsgutachterin gegenüber einem nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens Freigesprochenen

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausschluss einer Partei während der Zeugenvernehmung im Zivilprozess?

  • pfaelzischer-merkur.de (Pressebericht, 11.11.2016)

    Richter weisen Justizopfer die Tür

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 13.01.2003 - 25 W 97/02

    Zeugenschutz im Zivilprozess: Vorübergehende Entfernung einer Partei während

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15
    Besteht die ernsthafte Gefahr, dass ein Zeuge in Gegenwart einer Partei keine wahrheitsgemäße Aussage machen werde (vgl. § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO), oder besteht bei der Vernehmung einer Person als Zeuge in Gegenwart einer Partei die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für die Gesundheit der Auskunftsperson (vgl. § 247 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 StPO), dann kann das Zivilgericht nach herrschender Meinung gemäß dem im Zivilprozess entsprechend heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 247 StPO anordnen, dass während der Vernehmung des Zeugen die betreffende Partei den Sitzungssaal zu verlassen hat (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.10.1993 - 3 WF 107/93, FamRZ 1994, 1400; vom 13.01.2003 - 25 W 97/02, OLGR 2003, 130 [bereits an der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die vom Landgericht ausgesprochene Anordnung zweifelnd]; AK-ZPO/Rüßmann, § 357 Rn. 6; MünchKomm-ZPO/Heinrich, 4. Aufl. § 357 Rn. 9; Musielak/Voit/Stadler, ZPO 13. Aufl. § 357 Rn. 4; Prütting/Gehrlein/Lindner, ZPO 8. Aufl. § 357 Rn. 6; Stein/Jonas/Berger, ZPO 23. Aufl. § 357 Rn. 15; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO 4. Aufl. § 357 Rn. 29; ders., Der Beweis im Zivilprozess 1. Aufl. Kap. 5 § 14 Rn. 30; Zöller/Greger, ZPO 31. Aufl. § 357 Rn. 3a).

    Insoweit hat das OLG Frankfurt überzeugend ausgeführt, dass gerade Zeugen als Personen, die sich auch gegen ihren Willen als Beweismittel in fremde Zivilprozesse - hier geht es um einen Regressprozess gegen eine Gutachterin - ziehen lassen und nicht nur im staatlichen Interesse der Gewährleistung der Zivilrechtspflege, sondern auch für fremde private Interessen - hier nach den Klageanträgen: Vermögensinteressen - zur Verfügung stehen müssen, in besonderer Weise ein Recht auf Wahrung ihrer eigenen Grundrechte als Personen haben, was die Wahrung ihrer psychischen Gesundheit einschließt (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13.01.2003 - 25 W 97/02, OLGR 2003, 130).

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15
    So ist etwa in Bezug auf die Ablehnung von Beweisanträgen die entsprechende Anwendbarkeit von § 244 Abs. 3 bis 5 StPO anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 259; Beschluss 24.06.2003 - VI ZR 327/02, NJW 2003, 2527, 2528), obwohl der Gesetzgeber bei zahlreichen Novellen des Beweisrechts der ZPO weder die strafrechtliche Regelung aufgegriffen noch zivilprozessuale Regelungen hierzu getroffen hat.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15
    So ist etwa in Bezug auf die Ablehnung von Beweisanträgen die entsprechende Anwendbarkeit von § 244 Abs. 3 bis 5 StPO anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 259; Beschluss 24.06.2003 - VI ZR 327/02, NJW 2003, 2527, 2528), obwohl der Gesetzgeber bei zahlreichen Novellen des Beweisrechts der ZPO weder die strafrechtliche Regelung aufgegriffen noch zivilprozessuale Regelungen hierzu getroffen hat.
  • OLG Frankfurt, 04.10.1993 - 3 WF 107/93

    Anhörung des Antragstellers; Abwesenheit des Antragsgegners; Zulässiges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15
    Besteht die ernsthafte Gefahr, dass ein Zeuge in Gegenwart einer Partei keine wahrheitsgemäße Aussage machen werde (vgl. § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO), oder besteht bei der Vernehmung einer Person als Zeuge in Gegenwart einer Partei die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für die Gesundheit der Auskunftsperson (vgl. § 247 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 StPO), dann kann das Zivilgericht nach herrschender Meinung gemäß dem im Zivilprozess entsprechend heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 247 StPO anordnen, dass während der Vernehmung des Zeugen die betreffende Partei den Sitzungssaal zu verlassen hat (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.10.1993 - 3 WF 107/93, FamRZ 1994, 1400; vom 13.01.2003 - 25 W 97/02, OLGR 2003, 130 [bereits an der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die vom Landgericht ausgesprochene Anordnung zweifelnd]; AK-ZPO/Rüßmann, § 357 Rn. 6; MünchKomm-ZPO/Heinrich, 4. Aufl. § 357 Rn. 9; Musielak/Voit/Stadler, ZPO 13. Aufl. § 357 Rn. 4; Prütting/Gehrlein/Lindner, ZPO 8. Aufl. § 357 Rn. 6; Stein/Jonas/Berger, ZPO 23. Aufl. § 357 Rn. 15; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO 4. Aufl. § 357 Rn. 29; ders., Der Beweis im Zivilprozess 1. Aufl. Kap. 5 § 14 Rn. 30; Zöller/Greger, ZPO 31. Aufl. § 357 Rn. 3a).
  • OLG Koblenz, 15.03.2011 - 5 W 145/11

    Verfahrensrecht - Beweissicherung bei Störung durch Industrielärm

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15
    Die Gegenauffassung, die annimmt, § 247 StPO sei im Zivilprozess nicht entsprechend anwendbar (OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2011 - 5 W 145/11, MDR 2011, 1320; i. Erg. ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 74. Aufl. § 357 Rn. 2: kein Amtsermittlungsgrundsatz im Zivilprozess und kein "besonderes Gewaltverhältnis" zur "Partei"), überzeugt nicht.
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