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   OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10   

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OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10 (https://dejure.org/2010,6336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.07.2010 - 6 UF 42/10 (https://dejure.org/2010,6336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 6 UF 42/10 (https://dejure.org/2010,6336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen Anordnungsverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Anforderungen an die Befristung einer Gewaltschutzanordnung unter Berücksichtigung des Hauptsachevorwegnahmeverbots und des ...

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen Anordnungsverfahren nach dem GewSchG; Zulässigkeit der Grenzen der Vorwegnahme der Hauptsache; Befristung der Gewaltschutzanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 6 UF 38/10

    Gewaltschutzanordnung: Erforderlichkeit der Befristung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Bleibt aber nur dieser Weg, um die erforderlichen Einschränkungen der Grundrechte des Täters möglichst gering zu halten, bedarf es von Verfassungs wegen umso dringenderer Gründe, um gleichwohl von einer zeitlichen Beschränkung abzusehen (siehe zum Ganzen Senatsbeschluss vom 19. Mai 2010 - 6 UF 38/10 - m.z.w.N.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung, sondern genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffs eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH MDR 2007, 669; 2004, 172; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2010 - 6 UF 36/10 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. April 2010 - 9 UF 18/10 - m.w.N.).
  • BVerfG, 02.04.2003 - 1 BvR 215/03

    Zur Verwertung einer auf mitgehörtem Telefonat beruhenden Zeugenaussage - Annahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Ob im Lichte des dem Antragsgegner grundrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 106, 28; NJW 2003, 2375; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 2080/02 -) und höchstrichterlich (siehe BGH NJW 2003, 1727; FamRZ 2005, 340; BB 2010, 1175) ausgeprägt wurde, ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, kann indes dahinstehen.
  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Ob im Lichte des dem Antragsgegner grundrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 106, 28; NJW 2003, 2375; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 2080/02 -) und höchstrichterlich (siehe BGH NJW 2003, 1727; FamRZ 2005, 340; BB 2010, 1175) ausgeprägt wurde, ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, kann indes dahinstehen.
  • BVerfG, 10.06.2003 - 1 BvR 2080/02

    Unzulässige Verwertung eines mitgehörten Telefonats im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Ob im Lichte des dem Antragsgegner grundrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 106, 28; NJW 2003, 2375; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 2080/02 -) und höchstrichterlich (siehe BGH NJW 2003, 1727; FamRZ 2005, 340; BB 2010, 1175) ausgeprägt wurde, ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, kann indes dahinstehen.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Die grundsätzlich erforderliche Befristung einer einstweiligen Anordnung trägt aber nicht nur dem - bereits der Verhältnismäßigkeit gerichtlicher Maßnahmen geschuldeten - Hauptsachevorwegnahmeverbot Rechnung, das darauf beruht, dass einstweilige Anordnungen leicht vollendete Tatsachen schaffen und regelmäßig auf der Grundlage eines noch nicht zuverlässig aufgeklärten Sachverhalts ergehen, weshalb bereits die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit mit der Eingriffsmaßnahme nicht bis zu einer besseren Aufklärung des Sachverhalts abgewartet werden kann, am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu messen ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 43; 69, 315).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Ob im Lichte des dem Antragsgegner grundrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 106, 28; NJW 2003, 2375; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 2080/02 -) und höchstrichterlich (siehe BGH NJW 2003, 1727; FamRZ 2005, 340; BB 2010, 1175) ausgeprägt wurde, ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, kann indes dahinstehen.
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Ob im Lichte des dem Antragsgegner grundrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 106, 28; NJW 2003, 2375; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 2080/02 -) und höchstrichterlich (siehe BGH NJW 2003, 1727; FamRZ 2005, 340; BB 2010, 1175) ausgeprägt wurde, ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, kann indes dahinstehen.
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Ob im Lichte des dem Antragsgegner grundrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 106, 28; NJW 2003, 2375; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 2080/02 -) und höchstrichterlich (siehe BGH NJW 2003, 1727; FamRZ 2005, 340; BB 2010, 1175) ausgeprägt wurde, ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, kann indes dahinstehen.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
    Die grundsätzlich erforderliche Befristung einer einstweiligen Anordnung trägt aber nicht nur dem - bereits der Verhältnismäßigkeit gerichtlicher Maßnahmen geschuldeten - Hauptsachevorwegnahmeverbot Rechnung, das darauf beruht, dass einstweilige Anordnungen leicht vollendete Tatsachen schaffen und regelmäßig auf der Grundlage eines noch nicht zuverlässig aufgeklärten Sachverhalts ergehen, weshalb bereits die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit mit der Eingriffsmaßnahme nicht bis zu einer besseren Aufklärung des Sachverhalts abgewartet werden kann, am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu messen ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 43; 69, 315).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

  • OLG Bremen, 08.03.2013 - 5 UF 9/13

    Voraussetzungen der Verlängerung einer befristeten Gewaltschutzanordnung

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass es zu der im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung (§§ 31, 51 Abs. 1 S. 2 FamFG) nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung bedarf, sondern ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung genügt, der bereits dann vorliegt, wenn bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür streitet, dass sie zutrifft (vgl. OLG Saarbrücken, NJOZ 2011, 7).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10

    Gewaltschutzanordnung: Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes von

    Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung, sondern genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, MDR 2007, 669; Senat, Beschl.v. 26. April 2010, 9 UF 18/10, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl.v. 12. Juli 2010, 6 UF 42/10, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10

    Gewaltschutzsache: Erforderlichkeit der Befristung einer Gewaltschutzanordnung

    Bleibt aber nur dieser Weg, um die erforderlichen Einschränkungen der Grundrechte des Täters möglichst gering zu halten, bedarf es von Verfassungs wegen umso dringenderer Gründe, um gleichwohl von einer zeitlichen Beschränkung abzusehen (siehe zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2010 - 6 UF 38/10 -, NJW-Spezial 2010, 614, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 42/10 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11

    Gewaltschutzsachen: Hauptsacheantrag neben Antrag auf einstweilige Anordnung

    "Die im Wege einstweiliger Anordnung getroffenen Schutzmaßnahmen kommen" - wie es das OLG Saarbrücken in seinem Beschluss vom 12.07.2010 (6 UF 42/10, FPR 2011, 234) ausdrückt - "aus Gründen des gebotenen effektiven Opferschutzes in ihrer persönlichen, örtlichen und gegenständlichen Reichweite meist den in einer deckungsgleichen Hauptsache zu erlassenden zumindest sehr nahe, wenn nicht gleich".
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FamFG dürfen einstweilige Anordnungen nicht "quasi voraussetzungslos", sondern nur dann erlassen werden, wenn der die Anordnung rechtfertigende Sachverhalt glaubhaft gemacht ist (vgl. OLG Saarbrücken, FPR 2011, 234 f.; Keidel/Giers, a.a.O., § 51, Rdn. 6).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FamFG dürfen einstweilige Anordnungen nicht "quasi voraussetzungslos", sondern nur dann erlassen werden, wenn der die Anordnung rechtfertigende Sachverhalt glaubhaft gemacht ist (vgl. OLG Saarbrücken, FPR 2011, 234 f.; Keidel/Giers, a.a.O., § 51, Rdn. 6).
  • OLG Köln, 21.01.2013 - 2 Wx 380/12

    Einstweilige Anordnung imi Verfahren nach § 101 Abs. 9 UhrG

    Nach § 51 Abs. 1 Satz 2 FamFG dürfen einstweilige Anordnungen nicht "quasi voraussetzungslos", sondern nur dann erlassen werden, wenn der die Anordnung rechtfertigende Sachverhalt glaubhaft gemacht ist (vgl. OLG Saarbrücken, FPR 2011, 234 f.; Keidel/Giers, a.a.O., § 51, Rdn. 6); die Last der Glaubhaftmachung trifft den jeweiligen Antragsteller (vgl. Jurgeleit in Jurgeleit, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2010, Kap. 1, Rdn. 461; Viefhues in Horndacher/Viefhues, FamFG, 2. Aufl. 2011, § 51, Rdn. 8; vgl. auch Bundesrats-Drucksache 309/07, S. 418).
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