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   OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08 - 9   

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OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08 - 9 (https://dejure.org/2011,17516)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.07.2011 - 1 U 32/08 - 9 (https://dejure.org/2011,17516)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 1 U 32/08 - 9 (https://dejure.org/2011,17516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens im Zivilprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1
    Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Der Beklagte hat die ihm vorgeworfenen Taten bestritten und geltend gemacht, das im Strafverfahren eingeholte Glaubhaftigkeitsgutachten der Sachverständigen Dr. R.-J. vom 21.8.2003, in welchem die Aussagen der Klägerin mit hoher Wahrscheinlichkeit als glaubhaft eingeschätzt wurden, leide unter einer Vielzahl methodischer Fehler und halte sich nicht an die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - aufgestellten Kriterien für ein Glaubhaftigkeitsgutachten, weshalb dieses Gutachten gerichtlich nicht verwertbar sei.

    Das Landgericht hat sich in Anbetracht der Tatsache, dass die Klägerin sich für die behaupteten Tatvorwürfe primär auf das strafgerichtliche Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) gestützt hat und ausgehend von dem Grundsatz, dass ein strafgerichtliches Urteil für den Zivilprozess zwar keine Bindungswirkung entfaltet, § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO, gleichwohl aber die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess im Wege des Urkundenbeweises als Beweismittel verwertet werden können (OLG Zweibrücken, Urteil vom 1.7.2010 - 4 U 7/10;KG, Urteil vom 25.1.2006, - 11 U 15/04; beide zitiert nach Juris, m.w.N.) und bei einer Identität des den Gegenstand des Zivilprozesses und des Strafverfahrens bildenden Sachverhalts der Zivilrichter das rechtskräftige Strafurteil nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern gehalten ist, sich mit den Feststellungen auseinander zusetzen, die für seine Beweiswürdigung relevant sind (BGH, Beschluss vom 16.3.2005 - IV ZR 140/04, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, a.aO.), zunächst intensiv und umfassend mit den Feststellungen des Strafurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) und dem in diesem Verfahren eingeholten aussagepsychologischen Gutachten der Sachverständigen Frau Dr. R.-J. vom 21.8.2003 auseinandergesetzt und ist auf der Grundlage einer ausgewogenen Überprüfung zu der Erkenntnis gelangt, dass die im Strafurteil getroffenen Feststellungen zu den Tatvorwürfen nicht ausreichen, um unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 entwickelten Rechtsprechung die zu bildende Nullhypothese zu Gunsten der Klägerin als widerlegt anzusehen.

    Der Bundesgerichtshof hat in der bereits oben zitierten grundlegenden Entscheidung vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - ein bestimmtes methodisches Grundprinzip vorgegeben, nach dem eine solche aussagepsychologische Begutachtung stattzufinden hat.

    Ergibt seine Prüfstrategie, dass die Unwahrheitshypothese mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, so wird sie verworfen und es gilt dann die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt (BGH, Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98, zitiert nach Juris).

    durchgeführt und die hierauf aufbauende Aussagenanalyse unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - aufgestellten methodischen Grundsätze durchgeführt, Seite 201/202, Bl. 811/812 GA.

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 209/00

    Beweiswürdigung (Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Dies gilt auch für die Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen, der Opfer an ihm begangener Sexualdelikte geworden ist (BGH, Urteil vom 27.1.2005 - 3 StR 431/04 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).

    Die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens wird von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs allerdings dann als geboten gesehen, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.4. 2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).

    Denn diese grundsätzlich zutreffende Erwägung gilt auch für den Strafprozess (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18.8.2009 - 1 StR 155/09, zitiert nach Juris); gleichwohl ist die Einholung von Glaubhaftigkeitsgutachten nach der oben angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Beschluss vom 25.4.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Der Senat zieht allerdings aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.6.2003 - VI ZR 327/02 - die Schlussfolgerung, dass die Einholung eines solchen Glaubhaftigkeitsgutachtens auch im Zivilverfahren grundsätzlich statthaft ist und die Zurückweisung eines derartigen Beweisantrages unter denselben Prämissen steht, wie im Strafverfahren, d.h. im Einzelfall die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens auch im Zivilverfahren geboten ist.

    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung zu der Einholung einer aussagepsychologischen Begutachtung im Zivilprozess an sich nur ausgeführt, dass ein solches dann nicht eingeholt werden muss, wenn die Behauptungen des Prozessgegners nur bestritten werden und daher keine auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben des Bestreitenden vorliegen, die auf ihre inhaltliche Konsistenz, ihre Folgerichtigkeit oder sonstige situationsbezogene Einzigartigkeit hin überprüft werden könnten (BGH, Beschluss vom 24.6.2003 - VI ZR 327/02, zitiert nach Juris).

    Wenn ein Beweismittel - in der angesprochenen Entscheidung der Einsatz eines freiwilligen Lügendetektortests - aus tatsächlichen, wissenschaftlich belegten Gründen als für die Beweisführung im Strafprozess ungeeignet angesehen wird, gelte dies in gleicher Weise auch für die Beweisführung im Zivilprozess (BGH, Beschluss vom 24.6.2003 - VI ZR 327/02, zitiert nach Juris).

  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens wird von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs allerdings dann als geboten gesehen, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.4. 2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).

    Denn diese grundsätzlich zutreffende Erwägung gilt auch für den Strafprozess (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18.8.2009 - 1 StR 155/09, zitiert nach Juris); gleichwohl ist die Einholung von Glaubhaftigkeitsgutachten nach der oben angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Beschluss vom 25.4.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).

  • LG Saarbrücken, 13.12.2007 - 2 O 77/05

    Norbert Kuß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 2 O 77/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.12.2007, Az. 2 O 77/05, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen,.

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Urteile vom 9.5.1989 - VI ZR 268/88, vom 28.1.2003 - VI ZR 139/02 sowie vom 18.4.1977 - VIII ZR 286/75; alle zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04

    Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Das Landgericht hat sich in Anbetracht der Tatsache, dass die Klägerin sich für die behaupteten Tatvorwürfe primär auf das strafgerichtliche Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) gestützt hat und ausgehend von dem Grundsatz, dass ein strafgerichtliches Urteil für den Zivilprozess zwar keine Bindungswirkung entfaltet, § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO, gleichwohl aber die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess im Wege des Urkundenbeweises als Beweismittel verwertet werden können (OLG Zweibrücken, Urteil vom 1.7.2010 - 4 U 7/10;KG, Urteil vom 25.1.2006, - 11 U 15/04; beide zitiert nach Juris, m.w.N.) und bei einer Identität des den Gegenstand des Zivilprozesses und des Strafverfahrens bildenden Sachverhalts der Zivilrichter das rechtskräftige Strafurteil nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern gehalten ist, sich mit den Feststellungen auseinander zusetzen, die für seine Beweiswürdigung relevant sind (BGH, Beschluss vom 16.3.2005 - IV ZR 140/04, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, a.aO.), zunächst intensiv und umfassend mit den Feststellungen des Strafurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) und dem in diesem Verfahren eingeholten aussagepsychologischen Gutachten der Sachverständigen Frau Dr. R.-J. vom 21.8.2003 auseinandergesetzt und ist auf der Grundlage einer ausgewogenen Überprüfung zu der Erkenntnis gelangt, dass die im Strafurteil getroffenen Feststellungen zu den Tatvorwürfen nicht ausreichen, um unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 entwickelten Rechtsprechung die zu bildende Nullhypothese zu Gunsten der Klägerin als widerlegt anzusehen.
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Das Landgericht hat sich in Anbetracht der Tatsache, dass die Klägerin sich für die behaupteten Tatvorwürfe primär auf das strafgerichtliche Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) gestützt hat und ausgehend von dem Grundsatz, dass ein strafgerichtliches Urteil für den Zivilprozess zwar keine Bindungswirkung entfaltet, § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO, gleichwohl aber die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess im Wege des Urkundenbeweises als Beweismittel verwertet werden können (OLG Zweibrücken, Urteil vom 1.7.2010 - 4 U 7/10;KG, Urteil vom 25.1.2006, - 11 U 15/04; beide zitiert nach Juris, m.w.N.) und bei einer Identität des den Gegenstand des Zivilprozesses und des Strafverfahrens bildenden Sachverhalts der Zivilrichter das rechtskräftige Strafurteil nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern gehalten ist, sich mit den Feststellungen auseinander zusetzen, die für seine Beweiswürdigung relevant sind (BGH, Beschluss vom 16.3.2005 - IV ZR 140/04, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, a.aO.), zunächst intensiv und umfassend mit den Feststellungen des Strafurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) und dem in diesem Verfahren eingeholten aussagepsychologischen Gutachten der Sachverständigen Frau Dr. R.-J. vom 21.8.2003 auseinandergesetzt und ist auf der Grundlage einer ausgewogenen Überprüfung zu der Erkenntnis gelangt, dass die im Strafurteil getroffenen Feststellungen zu den Tatvorwürfen nicht ausreichen, um unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 entwickelten Rechtsprechung die zu bildende Nullhypothese zu Gunsten der Klägerin als widerlegt anzusehen.
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Der Nachweis des Haftungsgrundes unterliegt den strengen Anforderungen des Vollbeweises (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 8.7.2008 - VI ZR 274/07, zitiert nach Juris m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
    Dies gilt auch für die Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen, der Opfer an ihm begangener Sexualdelikte geworden ist (BGH, Urteil vom 27.1.2005 - 3 StR 431/04 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

  • BGH, 18.04.1977 - VIII ZR 286/75

    Beweis rechtzeitigen Eingangs - Schriftstücke

  • KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04

    Forderung: Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer privaten

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Die grundsätzliche Bejahung der Beweiseignung von Glaubhaftigkeitsgutachten im sozialen Entschädigungsrecht wird auch dadurch gestützt, dass nach der dargestellten hypothesengeleiteten Methodik - unter Einschluss der sog Nullhypothese - erstattete Gutachten nicht nur in Strafverfahren Anwendung finden, sondern auch in Zivilverfahren (vgl BGH Beschluss vom 24.6.2003 - VI ZR 327/02 - NJW 2003, 2527, 2528 f; Saarländisches OLG Urteil vom 13.7.2011 - 1 U 32/08 - Juris RdNr 50 ff) und in arbeitsrechtlichen Verfahren (vgl LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.7.2011 - 26 Sa 1269/10 - Juris RdNr 64 ff) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Die grundsätzliche Bejahung der Beweiseignung von Glaubhaftigkeitsgutachten im sozialen Entschädigungsrecht wird auch dadurch gestützt, dass nach der dargestellten hypothesengeleiteten Methodik - unter Einschluss der sog Nullhypothese - erstattete Gutachten nicht nur in Strafverfahren Anwendung finden, sondern auch in Zivilverfahren (vgl BGH Beschluss vom 24.6.2003 - VI ZR 327/02 - NJW 2003, 2527, 2528 f; Saarländisches OLG Urteil vom 13.7.2011 - 1 U 32/08 - Juris RdNr 50 ff) und in arbeitsrechtlichen Verfahren (vgl LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.7.2011 - 26 Sa 1269/10 - Juris RdNr 64 ff) .
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - L 6 VG 1832/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Schläge der Eltern - elterliches Züchtigungsrecht

    Die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens kann nur geboten sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.06.2000 - 5 StR 209/00; zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13.07.2011 - 1 U 32/08 - jeweils zit. nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11

    Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens kann nur geboten sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.06.2000 - 5 StR 209/00; zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13.07.2011 - 1 U 32/08 - jeweils zit. nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Dies kann der Fall sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 - und vom 22. Juni 2000 - 5 StR 209/00 - zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13. Juli 2011 - 1 U 32/08 -, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Koblenz, 01.07.2020 - 9 U 1890/19

    Titelmissbrauch - Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch: Verstoß eines

    Auch im Übrigen besteht keine Bindung des Zivilrichters an strafverfahrensrechtliche Entscheidungen (vgl. BGH, MDR 2005, 1114; LAG Hamm, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 17 Sa 1038/18 -., BeckRS 2019, 38478, Rdnr. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 10 W 434/15 -, BeckRS 2015, 17057, Rdnr. 19; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 953, 956, Rdnr. 29; Urteil vom 13. Juli 2011 - 1 U 32/08 -, BeckRS 2011, 20786; NJW-RR 2003, 176, 177; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496, 497, m.w.N.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, Vorbem § 322, Rdnr. 11, m.w.N.; Musielak/Voit-Stadler, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 148, Rdnr. 6; BeckOK Vorwerk/Wolf-Wendtland, ZPO, 36. Edition, Stand: 1. März 2020, § 149, Rdnr. 5; MünchKomm-Gottwald, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 322, Rdnr. 74, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 12 U 78/22

    Mordfall Babenhausen: Verurteilter muss dem Staat Pflegekosten für Überlebende

    Vorgelegte Privatgutachten sind als urkundlich belegter, qualifizierter Parteivortrag zu bewerten (BGH, NJW 1993, 2382/3) und dürfen in die Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO mit einfließen (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteil v. 13.7.2011 - 1 U 32/08, BeckRS 2011, 20786, beck-online).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 6 VG 3286/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Dies kann der Fall sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson Besonderheiten aufweisen, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 - und vom 22. Juni 2000 - 5 StR 209/00 - zuletzt S. OLG, Urteil vom 13. Juli 2011 - 1 U 32/08 -, jeweils zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171

    Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen

    Daher kommt die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH, U.v. 30.7.1999 a.a.O. juris Rn. 58; BSG, U.v. 15.12.2016 a.a.O. juris Rn. 41; B.v. 24.5.2012 - B 9 V 4/12 B - juris Rn. 21), wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, B.v. 25.4.2006 - 1 StR 579/05 - NStZ-RR 2006, 242 = juris Rn. 7; B.v. 22.6.2000 - 5 StR 209/00 - NStZ 2001, 105 = juris Rn. 3; BayLSG, U.v. 26.1.2016 - L 15 VG 30/09 - juris Rn. 78; SaarlOLG, U.v. 13.7.2011 - 1 U 32/08 - 9 u.a. - juris Rn. 48 ff.), etwa wenn die betreffenden Angaben das einzige das fragliche Geschehen belegende Beweismittel sind und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie durch eine psychische Erkrankung der Auskunftsperson (Zeuge, Beteiligter) und deren Behandlung beeinflusst sein können (BSG, U.v. 15.12.2016 a.a.O. juris Rn. 41; HessLSG, U.v. 26.6.2014 - L 1 VE 30/10 - juris Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 3852/10
    Die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens kann nur geboten sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (so Senatsurteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 unter Anschluss an st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05 - und BGH, Beschluss vom 22.06.2000 - 5 StR 209/00; zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13.07.2011 - 1 U 32/08 - jeweils zit. nach Juris).
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