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   OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14   

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OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14 (https://dejure.org/2016,43336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.10.2016 - 4 U 136/14 (https://dejure.org/2016,43336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 4 U 136/14 (https://dejure.org/2016,43336)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 631 BGB, § 633 Abs 2 S 2 BGB
    Gesamtschuldnerische Haftung von ausführendem Bauunternehmer und Statiker: Beendigung durch Prozesstrennung und/oder Insolvenzeröffnung für den Bauunternehmer; Hinweispflichten des Statikers bei Ungeeignetheit einer Innenbeplankung eines Einfamilienhauses in ...

  • IWW

    § 145 ZPO
    Bauvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Statikers bei Erkennen von Mängeln der Konstruktion eines Hauses in Holzbauweise; Zeitliche Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung mit dem ausführenden Unternehmer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Statikers bei Erkennen von Mängeln der Konstruktion eines Hauses in Holzbauweise

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beabsichtigte Ausführung ungeeignet: Statiker muss Bauherrn warnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beauftragter Statiker muss Bauherrn auf mangelhafte Bauausführung hinweisen - Anspruch auf Schadensersatz bei unterlassenem Hinweis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beabsichtigte Ausführung ungeeignet: Statiker muss Bauherrn warnen! (IBR 2017, 86)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 267
  • MDR 2017, 211
  • NZBau 2017, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Wartepflichtigen und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    aa) Bei der Bestimmung der Rahmengebühren durch den Rechtsanwalt ist nach § 14 Abs. 1 RVG auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, so dass es darauf ankommt, ob tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten angefallen sind (BGH NJW-RR 2007, 420, 421 Rn. 12; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, juris Rn. 52, insoweit in r + s 2013, 457 nicht abgedruckt).

    Das ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung, nach der eine Ausnutzung des Gebührenrahmens unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 RVG bis zum 2, 5-fachen der Gebühr nur bei schwierigen oder umfangreichen Sachen im billigen Ermessen des Anwalts steht, während es bei der Regelgebühr von 1, 3 verbleibt, wenn Umfang und Schwierigkeit der Sache nur von durchschnittlicher Natur sind (BT-Drucks. 15/1971, S. 207; BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 11; AnwBl 2013, 295 Rn. 9; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, juris Rn. 55).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    b) Gemäß § 2 Abs. 2 RVG in der hier anzuwendenden, bis zum 31.07.2013 gültigen Fassung in Verbindung mit Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG kann eine Geschäftsgebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin "überdurchschnittlich" war; denn die Schwellengebühr von 1, 3 ist die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle (BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 8).

    Das ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung, nach der eine Ausnutzung des Gebührenrahmens unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 RVG bis zum 2, 5-fachen der Gebühr nur bei schwierigen oder umfangreichen Sachen im billigen Ermessen des Anwalts steht, während es bei der Regelgebühr von 1, 3 verbleibt, wenn Umfang und Schwierigkeit der Sache nur von durchschnittlicher Natur sind (BT-Drucks. 15/1971, S. 207; BGH NJW 2012, 2813, 2814 Rn. 11; AnwBl 2013, 295 Rn. 9; Senat, Urt. v. 06.06.2013 - 4 U 184/12 - 56, juris Rn. 55).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    Diese fallen bei einem Anspruch aus Vertragsverletzung bzw. einer Vermögensverletzung (BGH NJW 2004, 444, 446) in den Schutzbereich der verletzten Norm (Palandt/Grüneberg, aaO § 249 Rn. 57).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 127, 348, 350 ff.; BGH NJW 2004, 444, 446; 2006, 1065 Rn. 5).

  • BGH, 19.05.2011 - VII ZR 24/08

    Bauvertrag: Haftung des Auftragnehmers bei unterlassener Aufklärung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Auftragnehmer selbst nach der - beim Statikervertrag häufig konkludent durch Übergabe und Billigung der Pläne stattfindenden (BGH NJW-RR 2010, 748, 749 Rn. 22) - Abnahme verpflichtet ist, im Rahmen des ihm Zumutbaren eine Vereitelung oder Gefährdung des Vertragszwecks zu verhindern (BGH NJW 2011, 3291, 3292 f. Rn. 25 m. w. Nachw.).

    Als Folge können sich in Anbetracht der in diesem Rahmen zu berücksichtigenden beiderseitigen Interessen vor allem für jede Partei Auskunfts-, Aufklärungs- oder Obhutspflichten ergeben (BGH NJW 2011, 3291, 3293 Rn. 25).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    a) Zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zählen grundsätzlich auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten (BGH NJW 2006, 1065 Rn. 5).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 127, 348, 350 ff.; BGH NJW 2004, 444, 446; 2006, 1065 Rn. 5).

  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 64/09

    Statikervertrag: Konkludente Abnahme der Tragwerksplanung; Vorbehalt wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    Ein Vertrag über die Leistungen des bei einem Bauvorhaben zugezogenen Statikers ist nach Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) zu beurteilen (BGHZ 48, 257, 258 = NJW 1967, 2259; BGH NJW-RR 2010, 748, 749 Rn. 19; MünchKomm-BGB/Busche, 6. Aufl. § 631 Rn. 217; Palandt/Sprau, BGB 75. Aufl. Einf. v. § 631 Rn. 27).

    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Auftragnehmer selbst nach der - beim Statikervertrag häufig konkludent durch Übergabe und Billigung der Pläne stattfindenden (BGH NJW-RR 2010, 748, 749 Rn. 22) - Abnahme verpflichtet ist, im Rahmen des ihm Zumutbaren eine Vereitelung oder Gefährdung des Vertragszwecks zu verhindern (BGH NJW 2011, 3291, 3292 f. Rn. 25 m. w. Nachw.).

  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    Ein Vertrag über die Leistungen des bei einem Bauvorhaben zugezogenen Statikers ist nach Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) zu beurteilen (BGHZ 48, 257, 258 = NJW 1967, 2259; BGH NJW-RR 2010, 748, 749 Rn. 19; MünchKomm-BGB/Busche, 6. Aufl. § 631 Rn. 217; Palandt/Sprau, BGB 75. Aufl. Einf. v. § 631 Rn. 27).

    Wie beim Architekten sein durch die Bauhandwerker ausgeführter Plan sich im Bauwerk verkörpert, so geschieht es auch mit dem Beitrag des Statikers, nach dessen Berechnungen, Angaben und Zeichnungen die Bauhandwerker z. B. Wände und Decken in der vorgeschriebenen Stärke und mit der vorgeschriebenen Bewehrung - bzw. hier Beplankung - ausführen (BGHZ 48, 257, 258 = NJW 1967, 2259).

  • OLG Köln, 08.11.1985 - 20 U 197/84

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Baustatiker wegen Mängeln bei Bau einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    Der Statiker hat grundsätzlich die doppelte Aufgabe, für das Bauvorhaben eine standsichere Konstruktion zu planen und diese auch rechnerisch zu belegen (OLG Köln NJW-RR 1986, 183, 184).

    Als Sonderfachmann hat der Statiker auf seinem eigenen Gebiet einwandfreie Planungen herzustellen (OLG Köln NJW-RR 1986, 183, 184).

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    Wird der Minderwert einer Sache in diesem Fall nach den Kosten einer ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung bemessen, so ist die Umsatzsteuer nur dann und soweit zu berücksichtigen, wie diese tatsächlich angefallen ist, um auf diese Weise eine Überkompensation des Geschädigten zu verhindern (BGHZ 186, 330 ff. Rn. 11 ff. = NJW 2010, 3085, 3086 Rn. 11 ff.).

    Dies betrifft nicht nur den Ausgleich von Werkmängeln ((BGHZ 186, 330 ff. Rn. 13 ff. = NJW 2010, 3085, 3086 Rn. 13 ff.)), sondern gilt wegen des verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedankens, der auch dem Zweck der Umsatzsteuer Rechnung trägt, ebenfalls in anderen Sachverhalten, in denen der Minderwert einer Sache nach den Kosten einer ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung bemessen werden kann (MünchKomm-BGB/Oetker, aaO m. w. Nachw.).

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14
    Die geltend gemachten Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 1, 291 BGB) stehen dem Kläger gemäß §§ 291 Satz 1 Halbs. 1, 187 Abs. 1 BGB ab dem auf die Zustellung an den Beklagten (29.09.2009, Bd. I Bl. 68 d. A. Rücks.) folgenden Tag (vgl. BGH NJW 2013, 2739, 2742 Rn. 29: Palandt/Ellenberger, aaO § 187 Rn. 1 a. E.), also ab dem 30.09.2009, zu.
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

  • OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13

    Bauhandwerkersicherung: Berechtigter Personenkreis

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

  • OLG München, 14.05.2013 - 9 U 3038/12

    Tragwerksplaner muss Bauherrn auf untaugliches Abdichtungskonzept hinweisen!

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 156/96

    Mangelhafte planerische Vorarbeiten bei Aufstockung eines Gebäudes -

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2013 - 22 U 67/13

    Einschränkungen der "thermischen Behaglichkeit" als Mangel einer Fußbodenheizung

  • OLG Köln, 15.11.1985 - 20 U 78/85

    Vollmacht; Statiker; Bauleistung; Bauleistungen

  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 101/20

    Anspruch auf Architektenhonorar; Einwand von Planungsfehlern und

    Soweit dem Architekten mithin Fehler der anderen Planer erkennbar sind, bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises auf die fehlerhafte Planung bzw. fehlerhaft geplante Ausführung (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 U 136/14 - zitiert nach juris zu Sonderfachleuten untereinander).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2017 - 9 U 3/15

    Verantwortung des Statikers für einen Wärmeschutznachweis

    Schließlich ist hinzuweisen auf eine (von den Klägern nicht zitierte) Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urteil vom 13.10.2016 - 4 U 136/14 - zitiert nach Juris), in welcher in einem Sonderfall zusätzliche Hinweispflichten des Sonderfachmanns für Wärmeschutz gesehen wurden.
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