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   OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18   

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https://dejure.org/2018,23344
OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18 (https://dejure.org/2018,23344)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.07.2018 - 5 W 43/18 (https://dejure.org/2018,23344)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 5 W 43/18 (https://dejure.org/2018,23344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Nachtragsliquidation einer OHG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2018, 872
  • FGPrax 2018, 262
  • NZG 2018, 1185
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18
    Das sei auch deshalb sachgerecht, weil andernfalls einer gelöschten Gesellschaft, die über kein Vermögen verfüge, die unbeschränkte Teilnahme am Rechtsverkehr ermöglicht würde (OLG München, MDR 2008, 817 ).
  • BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18
    Unter den im allgemeinen besser überschaubaren Verhältnissen der OHG, bei der in der Regel die Gesellschafter Liquidatoren werden (§ 146 Abs. 1 Satz 1 HGB ), bedürfe der Rechtsverkehr nicht im gleichen Maße wie bei den Kapitalgesellschaften des Schutzes in der Weise, dass bei der Fortsetzung einer nur vermeintlich beendeten Liquidation durch einen Bestellungsakt Klarheit über die Person der Abwickler geschaffen werde (BGH, Urt. v. 21.6.1979 - IX ZR 69/75 - NJW 1979, 1987 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2010 - 3 Wx 123/10

    Nachtragsliquidation zur Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18
    Die angestrebte Beseitigung (Löschung) des gebuchten Vorkaufsrechts erfordert deshalb eine Nachtragsliquidation (OLG Düsseldorf, RPfleger 2011, 26; OLG München, NZG 2016, 945 ).
  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18
    Hinzu kämen erhebliche praktische Schwierigkeiten, wenn in jedem einzelnen Fall zunächst geprüft werden müsste, ob der frühere Liquidator noch lebe und erreichbar sei, und ob er auch bereit und fähig sei, sein Amt wiederaufzunehmen (BGH, Beschl. v. 23.2.1970 - II ZB 5/69 - WM 1970, 520 ).
  • KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Anforderungen an den Vortrag zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18
    Eine Beschwerde dagegen hatte vor dem Saarländischen Oberlandesgericht keinen Erfolg ( 5 W 60/17).
  • BGH, 02.06.2003 - II ZR 102/02

    Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer Publikums-KG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18
    Lediglich bei einer Publikums-KG hat der Bundesgerichtshof die analoge Anwendung von § 273 Abs. 4 AktG allgemein befürwortet (BGH, Urt. v. 2.6.2003 - II ZR 102/02 - BGHZ 155, 121 ).
  • OLG München, 12.05.2016 - 34 Wx 424/15

    Nachweis des Erlöschens eines Vorkaufsrechts gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18
    Die angestrebte Beseitigung (Löschung) des gebuchten Vorkaufsrechts erfordert deshalb eine Nachtragsliquidation (OLG Düsseldorf, RPfleger 2011, 26; OLG München, NZG 2016, 945 ).
  • KG, 20.04.2020 - 22 W 27/18

    Abwicklung einer OHG aus drei Gesellschaftern

    So wird in bestimmten Fällen ausnahmsweise auch dann die Notwendigkeit der gerichtlichen Bestellung eines Nachtragsliquidators entsprechend § 273 Abs. 4 AktG auf Antrag eines Dritten angenommen, wenn seit der Löschung im Register sehr lange Zeit (etwa 100 Jahre) vergangen ist, die Gesellschafter oder deren Erben nicht auffindbar sind, keine Interessen der Gesellschaft entgegen stehen und offensichtlich kein Interesse der Gesellschafter an der Liquidation besteht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Juli 2018, 5 W 43/18, juris Rn. 16; zustimmend Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 678).
  • KG, 24.09.2020 - 1 W 1347/20

    Löschungsberechtigung mittels Handelsregister bei Registerblattschließung

    Abweichend von den Fällen der sog. Publikums-KG (vgl. BGH, NJW 2003, 2676) oder sehr lange zurückliegender Löschungen im Handelsregister (OLG Saarbrücken, NZG 2018, 1185), um die es hier jeweils nicht geht, müssen keine neuen Nachtragsliquidatoren bestellt werden.
  • LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Zudem steht der 5. Senat des Kammergerichts auf dem Standpunkt, dass es einer Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich überhaupt nicht bedarf, wenn - wie bei zunächst einseitigem Verfahren - noch kein Bestreiten vorliegt (vgl. KG vom 6. März 2018 - 5 W 43/18 -).
  • AG Mannheim, 08.03.2023 - MAN012 GRG 121 /2023
    Löschungsbewilligung durch die Verwahrer i.S.v. § 157 II HGB (EBJS/Hillmann, 4. Aufl. 2020, HGB § 155 Rn. 22, MüKoHGB/Karsten Schmidt, 5. Aufl. 2022, HGB § 155 Rn. 57), durch die bisherigen Liquidatoren (Kral in BeckOK GBO, Hügel, 48. Ed. Stand 02.01.2023, Sonderbereiche Gesellschaftsrecht, Rn. 80, Koller/Kindler/Roth/Drüen/Kindler, 9. Aufl. 2019, HGB § 155 Rn. 8, Henssler/Strohn GesR/Klöhn, 5. Aufl. 2021, HGB § 155 Rn. 18) oder durch gerichtlich bestellte Nachtragsliquidatoren (Kral in BeckOK GBO, Hügel, 48. Ed. Stand 02.01.2023, Sonderbereiche Gesellschaftsrecht, Rn. 80, OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.7.2018 - 5 W 43/18).
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