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   OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43824
OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14 (https://dejure.org/2014,43824)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.12.2014 - 1 Ws 164/14 (https://dejure.org/2014,43824)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 1 Ws 164/14 (https://dejure.org/2014,43824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 57 Abs 1 StGB, § 57 Abs 2 StGB, § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 454 Abs 1 S 4 StPO, § 456a Abs 1 StPO
    Strafvollstreckungssache: Nebeneinander der Entscheidungen über das Absehen von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und Abschiebung des Verurteilten in sein Heimatland und der Entscheidung über die Strafrestaussetzung; Entbehrlichkeit einer mündlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Strafrestes und anschließende befristete Abschiebung eines Verurteilten aus der Haft heraus (nach einer Entscheidung nach § 456a Abs. 1 StPO) vor Erreichen des Aussetzungstermins; Bestehenbleiben der Anordnung der Aussetzung des Strafrestes nach § 57 StGB neben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung des Strafrestes und anschließende befristete Abschiebung eines Verurteilten aus der Haft heraus (nach einer Entscheidung nach § 456a Abs. 1 StPO ) vor Erreichen des Aussetzungstermins; Bestehenbleiben der Anordnung der Aussetzung des Strafrestes nach § 57 StGB neben ...

  • rechtsportal.de

    Aussetzung des Strafrestes und anschließende befristete Abschiebung eines Verurteilten aus der Haft heraus (nach einer Entscheidung nach § 456a Abs. 1 StPO ) vor Erreichen des Aussetzungstermins

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Aussetzung eines Strafrestes auch bei Abschiebung des Verurteilten möglich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    Besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats und derjenigen anderer Oberlandesgerichte solche, die über die günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01 -, 14. Oktober 2009 - 1 Ws 175/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 - OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Fischer, a. a. O., § 57 Rn. 29 m. w. N.).

    In die Würdigung können auch Umstände einbezogen werden, die bereits bei der Strafzumessung des erkennenden Gerichts berücksichtigt worden sind (vgl. OLG München, NStZ 1987, 74f.; OLG Zweibrücken StV 2008, 35f.; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323f.; Senatsbeschlüsse wie vor).

    OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).

  • OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 2 Ws 95/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    Die Schwere der Tat steht der Annahme besonderer Umstände nicht von vornherein entgegen, wie sich schon aus dem Fehlen einer Strafobergrenze ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; wistra 2005, 153; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2010 - 1 Ws 235/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 -).

    In die Würdigung können auch Umstände einbezogen werden, die bereits bei der Strafzumessung des erkennenden Gerichts berücksichtigt worden sind (vgl. OLG München, NStZ 1987, 74f.; OLG Zweibrücken StV 2008, 35f.; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323f.; Senatsbeschlüsse wie vor).

  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 2 Ws 497/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    Besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats und derjenigen anderer Oberlandesgerichte solche, die über die günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01 -, 14. Oktober 2009 - 1 Ws 175/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 - OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Fischer, a. a. O., § 57 Rn. 29 m. w. N.).

    Als geeignet angesehen werden Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (Senatsbeschlüsse wie vor, OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1987, 323; OLG Hamm, StV 1998, 503; Thüring.

  • OLG Köln, 09.01.2009 - 2 Ws 644/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Reststrafe bei im Ausland

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    aa) Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gemäß § 456a Abs. 1 StPO von einer weiteren Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen hat und der Verurteilte anschließend in sein Heimatland abgeschoben wurde, steht einer Entscheidung nach § 57 StGB nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2000, 333 = StV 2000, 382 f. - Rn. 6 nach juris; StV 2000, 382 - Rn. 7 nach juris; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Köln StV 2009, 261 f. - Rn. 6 nach juris unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Bamberg StV 2011, 421 f. - Rn. 7 nach juris; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 57 Rn. 31; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 57 Rn. 20, 26; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 45; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 456a Rn. 5; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 456a Rn. 16, 22).

    Von einer mündlichen Anhörung des Verurteilten kann - außer in den Fällen des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO - nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, nämlich auch dann abgesehen werden, wenn der Verurteilte - wie hier - ausgewiesen und ihm die Wiedereinreise nicht zumutbar ist, weil ihm in diesem Falle die Verhaftung und die Nachholung der Strafvollstreckung nach § 456a Abs. 2 StPO droht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2000, 333 = StV 2000, 382 f. - Rn. 8 nach juris; StV 2000, 382 - Rn. 10 - 12 nach juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 223 f. - Rn. 6 nach juris; OLG Köln StV 2009, 261 f. - Rn. 9 nach juris; OLG Bremen NStZ 2010, 718 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Bamberg StV 2011, 421 f. - Rn. 7 nach juris; Fischer, a. a. O., § 57 Rn. 33; LK-Hubrach, a. a. O., § 57 Rn. 83; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 454 Rn. 32; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, a. a. O., § 454 Rn. 49; a. A.: OLG Hamm, Beschl. v. 23.02.2010 - 3 Ws 39/10, Rn. 19 ff. nach juris).

  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    Eine solche Ablehnung nachträglicher Entscheidungen nach § 56e StGB unterliegt den gleichen Anfechtungsvoraussetzungen wie ihre Anordnung und kann daher ebenfalls mit der einfachen Beschwerde angegriffen werden (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 362 ff. - Rn. 6 nach juris; LK-Hubrach, a. a. O., § 56e Rn. 8; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, a. a. O., § 453 Rn. 40).

    Auch die Ablehnung einer beantragten Anordnung oder einer nachträglichen Entscheidung nach § 56e StGB, gegen die, wenn sie antragsgemäß ergangen wäre, die einfache Beschwerde gegeben wäre, unterliegt lediglich einer solchen eingeschränkten Überprüfung (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 362 ff. - Rn. 6 nach juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 453 Rn. 11; KK-Appl, a. a. O., § 453 Rn. 12; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, a. a. O., § 453 Rn. 40).

  • OLG Bamberg, 12.10.2010 - 1 Ws 561/10

    Strafrestaussetzung: Zulässigkeit des Antrags eines ausgewiesenen Verurteilten;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    aa) Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gemäß § 456a Abs. 1 StPO von einer weiteren Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen hat und der Verurteilte anschließend in sein Heimatland abgeschoben wurde, steht einer Entscheidung nach § 57 StGB nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2000, 333 = StV 2000, 382 f. - Rn. 6 nach juris; StV 2000, 382 - Rn. 7 nach juris; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Köln StV 2009, 261 f. - Rn. 6 nach juris unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Bamberg StV 2011, 421 f. - Rn. 7 nach juris; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 57 Rn. 31; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 57 Rn. 20, 26; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 45; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 456a Rn. 5; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 456a Rn. 16, 22).

    Von einer mündlichen Anhörung des Verurteilten kann - außer in den Fällen des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO - nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, nämlich auch dann abgesehen werden, wenn der Verurteilte - wie hier - ausgewiesen und ihm die Wiedereinreise nicht zumutbar ist, weil ihm in diesem Falle die Verhaftung und die Nachholung der Strafvollstreckung nach § 456a Abs. 2 StPO droht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2000, 333 = StV 2000, 382 f. - Rn. 8 nach juris; StV 2000, 382 - Rn. 10 - 12 nach juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 223 f. - Rn. 6 nach juris; OLG Köln StV 2009, 261 f. - Rn. 9 nach juris; OLG Bremen NStZ 2010, 718 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Bamberg StV 2011, 421 f. - Rn. 7 nach juris; Fischer, a. a. O., § 57 Rn. 33; LK-Hubrach, a. a. O., § 57 Rn. 83; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 454 Rn. 32; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, a. a. O., § 454 Rn. 49; a. A.: OLG Hamm, Beschl. v. 23.02.2010 - 3 Ws 39/10, Rn. 19 ff. nach juris).

  • OLG Bremen, 30.12.2013 - Ws 201/13
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    Besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats und derjenigen anderer Oberlandesgerichte solche, die über die günstige Sozialprognose hinaus eine Aussetzung der Strafe auch unter Berücksichtigung der vom Strafrecht geschützten Interessen ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2001 - 1 Ws 200/01 -, 14. Oktober 2009 - 1 Ws 175/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 - OLG Stuttgart MDR 1993, 157; OLG München NStZ 1987, 74; OLG Koblenz StV 1991, 428; OLG Hamm StV 1998, 503; Fischer, a. a. O., § 57 Rn. 29 m. w. N.).

    Die Schwere der Tat steht der Annahme besonderer Umstände nicht von vornherein entgegen, wie sich schon aus dem Fehlen einer Strafobergrenze ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; wistra 2005, 153; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2010 - 1 Ws 235/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 -).

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    Ob in gesondert gelagerten Fallgestaltungen etwas anderes zu gelten hat (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1977, 512 f., das die Wirksamkeit von Weisungen in einem Fall angenommen hat, in dem sich ein Verurteilter nach rechtskräftiger Strafrestaussetzung noch vor Erreichen des in dem Aussetzungsbeschluss bestimmten Entlassungszeitpunkts der weiteren Strafvollstreckung entzogen hat, indem er von einem Hafturlaub nicht zurückkehrte), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • OLG Oldenburg, 20.04.2009 - 1 Ws 235/09

    Bestellung eines Verteidigers vor Abschluss der Ermittlungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    Die Schwere der Tat steht der Annahme besonderer Umstände nicht von vornherein entgegen, wie sich schon aus dem Fehlen einer Strafobergrenze ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; wistra 2005, 153; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2010 - 1 Ws 235/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 -).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.1975 - 1 Ws 344/75
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14
    (1) Dabei bedarf der in Rechtsprechung und Literatur bestehende Streit, ob der die Aussetzung des Strafrests anordnende Beschluss nach § 57 StGB bereits mit seinem Erlass bzw., wenn in dem Beschluss ein bestimmter Entlassungstag festgesetzt wird, mit dessen Erreichen wirksam und vollziehbar wird - mit der Folge dass der Verurteilte gegebenenfalls alsbald zu entlassen ist (OLG Zweibrücken JR 1977, 292 ff. m. Anmerkung Schätzler; LK-Hubrach, a. a. O., § 57 Rn. 89) - oder ob die Wirksamkeit und Vollziehbarkeit erst mit der Rechtskraft des Beschlusses bzw. der eindeutigen Entschließung der Staatsanwaltschaft, keine sofortige Beschwerde einzulegen, eintritt (OLG Karlsruhe NJW 1976, 814; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 57 Rn. 20; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, a. a. O., § 454 Rn. 85), wobei unter den Anhängern der zuletzt genannten Ansicht im Falle der Festsetzung eines Aussetzungstermin auf einen Zeitpunkt nach Rechtskraft des Beschlusses hinsichtlich der Wirksamkeit und Vollziehbarkeit zum Teil auch auf diesen Zeitpunkt abgestellt wird (vgl. Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 57 Rn. 20), keiner Entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04

    Aussetzung der Reststrafe zum Halbstrafenzeitpunkt: Nachhaltige

  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 3 Ws 39/10

    Bedingte Entlassung, Anhörung, Ausnahme, Auslandsaufenthalt

  • OLG Zweibrücken, 19.05.1988 - 1 Ws 245/88

    Widerruf; Strafaussetzung; Strafrestaussetzung; Verurteilter; Dauer des

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1996 - 3 Ws 363/96
  • OLG Bremen, 11.03.2010 - Ws 201/09
  • OLG Naumburg, 16.09.2008 - 1 Ws 184/08

    Fahrtkostenerstattung; Tatsächlich gefahrene oder kürzeste Wegstrecke;

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 3 Ws 82/05

    Strafrestaussetzung bei einem abgeschobenen Verurteilten; Aussetzung des

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

  • OLG Nürnberg, 28.02.2001 - Ws 200/01

    Mündliche Anhörung eines Sachverständigen bei isoliertem Verzicht nur des

  • OLG Bamberg, 19.12.1991 - Ws 564/91

    Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe;

  • OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05

    Strafaussetzung: Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens

  • OLG Koblenz, 27.03.1991 - 1 Ws 120/91
  • OLG Stuttgart, 13.10.1992 - 3 Ws 237/92

    Sozialprognose; Kriminalprognose; Besondere Umstände; Vollstreckungsgericht ;

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2016 - 1 Ws 20/16

    Widerruf der Strafaussetzung: Erneute Straftatbegehung zwischen Ablauf der

    Die mit Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 8. April 2010 zunächst auf drei Jahre festgesetzte Bewährungszeit, die - anders als die Generalstaatsanwaltschaft offenbar meint - nicht erst mit der am 28.06.2010 erfolgten bedingten Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug, sondern gemäß § 56a Abs. 2 Satz 1, § 57 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 StGB bereits mit der am 21.04.2010 eingetretenen Rechtskraft des Beschlusses über die Strafrestaussetzung vom 8. April 2010 begann (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2014 - 1 Ws 164/14 - Fischer, StGB, 62. Aufl., § 57 Rn. 37) und daher zunächst am 20.04.2013 endete (§ 43 Abs. 1 StPO), wurde mit Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 7. November 2013 um ein Jahr und sechs Monate auf vier Jahre und sechs Monate verlängert.
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