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   OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17   

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OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17 (https://dejure.org/2018,48852)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.12.2018 - 1 U 128/17 (https://dejure.org/2018,48852)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 1 U 128/17 (https://dejure.org/2018,48852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Prüfpflichten des Domain-Registrars beim Filesharing

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 150
  • MMR 2019, 839
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Die Klägerin kann sich als Rechteinhaberin bei der Verfolgung eines effektiven Urheberrechtsschutzes auf die grundrechtliche Gewährleistung des Eigentums gemäß Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta und Art. 14 Abs. 1 GG berufen, die das geistige Eigentum schützen (vgl. EuGH GRUR 2014, 468 Rn. 47 - UPC Telekabel; Wendt in Sachs, Grundgesetz, 7. Aufl., Art. 14 Rn. 20a, 24 mwN).

    Dazu zählt die Freiheit des Unternehmers, über seine wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Ressourcen zu verfügen (EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 47 ff. - UPC Telekabel; Mann in Sachs aaO Art. 12 Rn. 79).

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union den Wesensgehalt des Rechts auf unternehmerische Freiheit durch eine Sperranordnung nicht tangiert sieht, wenn dem Diensteanbieter die Verpflichtung auferlegt wird, seine Ressourcen für eventuell kostenträchtige Maßnahmen einzusetzen, die beträchtliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung seiner Tätigkeit haben oder schwierige und komplexe technische Lösungen erfordern (EuGH GRUR 2014, 468 Rn. 49 ff. - UPC Telekabel).

    Die Maßnahmen müssen danach bewirken, dass unerlaubte Zugriffe auf die Schutzgegenstände verhindert oder zumindest erschwert werden und dass die Internetnutzer zuverlässig vom Zugriff darauf abgehalten werden (EuGH GRUR 2014, 468 Rn. 62 f. - UPC Telekabel).

    Nach Auffassung des EuGH sind Maßnahmen, die unerlaubte Zugriffe auf die Schutzgegenstände verhindern oder zumindest erschweren und die Internetnutzer zuverlässig vom Zugriff darauf abhalten, im Rahmen der Gesamtabwägung auch dann zulässig, wenn sie nicht geeignet sind, die Rechtsverletzung vollständig abzustellen (EuGH GRUR 2014, 468 Rn. 62 f. - UPC Telekabel).

    Im Rahmen der Grundrechtsabwägung hat auch der EuGH das Kriterium der strengen Zielorientierung dahingehend formuliert, dass die ergriffenen Sperrmaßnahmen den Internetnutzern die Möglichkeit, in rechtmäßiger Weise Zugang zu den verfügbaren Informationen zu erhalten, "nicht unnötig" vorenthalten dürfen (EuGH GRUR 2014, 468 Rn. 63 - UPC Telekabel; vgl. Leistner/Grisse, GRUR 2015, 105, 108).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 80/12 File-Hosting-Dienst - NJW 2013, 3245 ff., juris Rn. 30; Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 Alone in The Dark - BGHZ 194, 339 ff., juris Rn. 19; Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 251/99 ambiente.de - BGHZ 148, 13 ff., juris Rn. 22, 24; Urteil vom 25.10.2011 - IV ZR 93/10 Blog-Eintrag - BGHZ 191, 219 ff., juris Rn. 21, 22).

    b) Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn der als Störer in Anspruch Genommene auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird (BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 Alone in The Dark - a.a.O., juris Rn. 28; Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 Stiftparfüm - BGHZ 191, 19 ff., juris Rn. 26).

    Eine solche geringfügige Einschränkung wie die Suspendierung ist dabei im Interesse eines wirksamen Schutzes des Urheberrechts hinzunehmen (ähnlich BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 Alone in the Dark - aaO. juris Rn. 45), zumal nach Darlegung der Klägerin das Geschäftsmodell gerade bezweckt, dass über diese Seite kostenlos Inhalte zugänglich gemacht werden sollen, die ansonsten käuflich zu erwerben sind, und der Betreiber der Webseite an der Auswahl der verfügbaren Inhalte beteiligt ist.

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Die rechtlichen Erwägungen des Landgerichts beruhten ausschließlich auf der fehlerhaften Annahme, dass die Beklagte gleich einem Host-Provider nach den vom BGH hierfür entwickelten Grundsätzen (Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10) zu behandeln sei.

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 80/12 File-Hosting-Dienst - NJW 2013, 3245 ff., juris Rn. 30; Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 Alone in The Dark - BGHZ 194, 339 ff., juris Rn. 19; Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 251/99 ambiente.de - BGHZ 148, 13 ff., juris Rn. 22, 24; Urteil vom 25.10.2011 - IV ZR 93/10 Blog-Eintrag - BGHZ 191, 219 ff., juris Rn. 21, 22).

    Auch deshalb konnte und durfte die Beklagte davon ausgehen, dass die behauptete Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorlag (BGH, Urteil vom 25.10.2011- Blog-Eintrag, BGHZ 191, 219 ff., juris).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    b) Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn der als Störer in Anspruch Genommene auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird (BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 Alone in The Dark - a.a.O., juris Rn. 28; Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 Stiftparfüm - BGHZ 191, 19 ff., juris Rn. 26).

    Den Registrar treffen allerdings auch dann nur eingeschränkte Prüfpflichten, die eine Handlungspflicht nur auslösen, wenn die Verletzung der Rechte Dritter offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist (BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 Stiftparfüm - BGHZ 191, 19 ff., juris Rn. 28).

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Diese stellt keine endgültige Unterlassung der Rechtsbeeinträchtigung der Klägerin dar und könnte jederzeit rückgängig gemacht werden.Es reicht aus, wenn sich die zu befolgenden Sorgfalts- und Prüfpflichten aus der Klagebegründung und den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 216/11, GRUR 2013, 1229Rn. 25 = WRP 2013, 1613 - Kinderhochstühle im Internet II; Urteil vom 15. August 2013 - I ZR 80/12, GRUR 2013, 1030Rn. 21 = WRP 2013, 1348 - File-Hosting-Dienst).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 80/12 File-Hosting-Dienst - NJW 2013, 3245 ff., juris Rn. 30; Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11 Alone in The Dark - BGHZ 194, 339 ff., juris Rn. 19; Urteil vom 17.05.2001 - I ZR 251/99 ambiente.de - BGHZ 148, 13 ff., juris Rn. 22, 24; Urteil vom 25.10.2011 - IV ZR 93/10 Blog-Eintrag - BGHZ 191, 219 ff., juris Rn. 21, 22).

  • LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13

    Unterlassungsanspruch gegenüber dem Anbieter von Dienstleistungen im Internet als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Die Klägerin hat am 30.08.2013 in dem beigezogenen Verfahren (7 O 82/13 LG Saarbrücken bzw. 1 U 25/14 Saarländisches Oberlandesgericht) die bekannte einstweilige Verfügung, in der es der Beklagten verboten wurde, es Dritten zu ermöglichen, das Musikalbum "B. L." des Künstlers R. T. sowie die darauf enthaltenen, im einzelnen aufgeführten Tonaufnahmen mittels einer BitTorrent-Suchseite und/oder eines BitTorrent-Trackers zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, erwirkt, nach deren Zustellung die Beklagte die streitgegenständliche Domain dekonnektierte.

    Die beigezogenen Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens - 7 O 82/13 des Landgerichts Saarbrücken bzw. 1 U 25/14 des Saarländischen Oberlandesgerichts - wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • OLG Saarbrücken, 22.10.2014 - 1 U 25/14

    Haftung eines Registrars für Domaininhalte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Die Klägerin hat am 30.08.2013 in dem beigezogenen Verfahren (7 O 82/13 LG Saarbrücken bzw. 1 U 25/14 Saarländisches Oberlandesgericht) die bekannte einstweilige Verfügung, in der es der Beklagten verboten wurde, es Dritten zu ermöglichen, das Musikalbum "B. L." des Künstlers R. T. sowie die darauf enthaltenen, im einzelnen aufgeführten Tonaufnahmen mittels einer BitTorrent-Suchseite und/oder eines BitTorrent-Trackers zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, erwirkt, nach deren Zustellung die Beklagte die streitgegenständliche Domain dekonnektierte.

    Die beigezogenen Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens - 7 O 82/13 des Landgerichts Saarbrücken bzw. 1 U 25/14 des Saarländischen Oberlandesgerichts - wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Mit der Störerhaftung, die richterrechtlich aus einer Analogie zu § 1004 BGB abgeleitet wird, und im Bereich der Immaterialgüterrechte - absoluter Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB - weiter Anwendung findet, ist eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beurteilung der vorliegenden Konstellation gegeben (vgl. BGH GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; Köhler, GRUR 2008, 1, 6; Leistner/Grisse, GRUR 2015, 19 f.; Nordemann, ZUM 2014, 499).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Mit der Störerhaftung, die richterrechtlich aus einer Analogie zu § 1004 BGB abgeleitet wird, und im Bereich der Immaterialgüterrechte - absoluter Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB - weiter Anwendung findet, ist eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beurteilung der vorliegenden Konstellation gegeben (vgl. BGH GRUR 2002, 618, 619 = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; Köhler, GRUR 2008, 1, 6; Leistner/Grisse, GRUR 2015, 19 f.; Nordemann, ZUM 2014, 499).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
    Die durch den eigenen Verletzungsbeitrag der Beklagten begründete Wiederholungsgefahr besteht solange fort, wie sie nicht durch eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung endgültig aufgehoben wird (st. Rspr. BGH GRUR 2008, 450, 452 - Begrenzte Preissenkung; BGH GRUR 2008, 815, Rn. 14 - Buchführungsbüro; BGH GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf; KG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2013 - 5 U 56/11 -, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 U 112/03 -, juris).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

  • BGH, 05.12.1975 - I ZR 122/74
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes durch die Abgabe

  • KG, 10.07.2014 - 10 W 142/13

    Pflichten des Domain-Registrars bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten

  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur

  • OLG Köln, 31.08.2018 - 6 U 4/18

    Inanspruchnahme des Betreibers einer Filesharing-Plattform auf Unterlassung von

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

  • KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12

    Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 13/19

    Störerhaftung des Registrars

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2019, 150).
  • OLG Hamburg, 05.11.2020 - 3 U 41/18

    Störerhaftung einer ausländischen Domain-Registrars: Umfang der Prüfungspflicht

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch maßgeblich von anderen Fällen, in denen Obergerichte eine Haftung eines Domain-Registrars - dort für klare Urheberrechtsverletzungen - angenommen haben (OLG Köln, GRUR-RR 2019, 1 - Registrar; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2019, 150 - Bit-Torrent-Tracker).
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