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   OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17   

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OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17 (https://dejure.org/2018,13835)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.02.2018 - 5 W 89/17 (https://dejure.org/2018,13835)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17 (https://dejure.org/2018,13835)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 978
  • FGPrax 2018, 160
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15

    Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Die Dienstbarkeit erlischt dort kraft Gesetzes (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 5 W 81/13; vgl. OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLG, MittBayNot 1994, 318; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1189).

    Die Beweislast für das Freiwerden eines Grundstücks(-teils) und das Erlöschen der Grunddienstbarkeit an diesem liegt beim Eigentümer des belasteten Grundstücks (OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 102; Demharter, Grundbuchordnung 28. Aufl., § 22 Rn. 36), hier also den Antragstellern.

    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, da die Löschung ohne Mitwirkung des Dienstbarkeitsberechtigten erfolgt und ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 225; Mohr, in: MünchKomm-BGB 7. Aufl., § 1026 Rn. 4).

    Allein ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeiten, die der begehrten Eintragung oder Löschung entgegenstehen, brauchen nicht ausgeräumt zu werden (OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1995, 413; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).

    Eine solche Erklärung ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung des Grundbuchamts zum Inhalt der Dienstbarkeit (OLG München, RNotZ 2016, 236; vgl. OLG München, Beschluss vom 7. August 2012 - 34 Wx 76/12, juris; Beschluss vom 3. September 2014 - 34 Wx 90/14, juris; Knothe in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 73).

    Auch aus der zugrunde liegenden Eintragungsbewilligung - als Inhalt der Grunddienstbarkeit, vgl. OLG München, RNotZ 2016, 236; Staudinger/Johannes Weber (2017) BGB § 1026 Rn. 12 - folgt insoweit keine nähere Konkretisierung.

    Karten oder Lagepläne, die bei genauer Einzeichnung eine solche Beschränkung ergeben könnten (vgl. OLG München, RNotZ 2016, 236), werden ebenfalls nicht in Bezug genommen.

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Das Erlöschen einer Grunddienstbarkeit nach § 1026 BGB setzt allerdings voraus, dass der Berechtigte rechtlich - nicht nur tatsächlich - an der Ausübung der Dienstbarkeit auf dem betreffenden Teil des belasteten Grundstücks gehindert ist (BGH, Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 17/01, NJW 2002, 3021; Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 5 W 81/13).

    Eine solche Ausübungsbeschränkung im Sinne des § 1026 BGB kann sich unmittelbar aus der Art der Dienstbarkeit, aus einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung über die Ausübungsstelle oder auch aus einer endgültigen Festlegung des Ausübungsbereichs durch tatsächliches Handeln des Berechtigten ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 17/01, NJW 2002, 3021; Urteil vom 7. Oktober 2005 - V ZR 140/04, NJW-RR 2006, 237; Staudinger/Weber (2017) BGB § 1026, Rn. 6).

    Wie das Amtsgericht deshalb zu Recht angenommen hat, macht die Vorlage einer solchen Bescheinigung nicht die Prüfung der Frage entbehrlich, ob die Antragsteller eine Ausübung des Rechts an der von ihnen erworbenen Parzelle nicht zu dulden brauchen, weil der Berechtigte dauernd rechtlich - und nicht nur tatsächlich - gehindert ist, den streitgegenständlichen Teil des belasteten Grundstücks zu benutzen (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 5 W 81/13; vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 17/01, NJW 2002, 3021).

  • OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14

    Grundbuchbeschwerde: Pfandfreigabe einer Grundstücksteilfläche bei Belastung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Im ersteren Fall sind für die notwendige Bestimmtheit der in das Grundbuch aufgenommene Eintragungsvermerk und die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB) entscheidend; außerhalb der Eintragung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG München, NotBZ 2014, 346; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90, BGHZ 113, 374).

    Im zweiten Fall wird eine Grundbuchberichtigung ohne Bewilligung des Betroffenen nur in Betracht kommen, wenn die äußeren Umstände für jedermann offen zutage liegen; ansonsten wird ein Unrichtigkeitsnachweis in der Regel nicht zu erbringen sein, denn das Grundbuchamt darf von sich aus keine Ermittlungen anstellen und im Übrigen nur urkundliche Nachweise berücksichtigen (OLG München, NotBZ 2014, 346).

  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Ob das Grundbuchamt im Hinblick auf diese Umstände und die Anregung in der Beschwerdeschrift ein Amtslöschungsverfahren nach § 84 ff. GBO einleitet, liegt allein in seinem Ermessen (§ 85 Abs. 2 GBO; vgl. BayObLGZ 1990, 6) und ist hier nicht zu entscheiden.
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Allein ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeiten, die der begehrten Eintragung oder Löschung entgegenstehen, brauchen nicht ausgeräumt zu werden (OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1995, 413; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).
  • OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Grunddienstbarkeit bei Grundstücksteilung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Eine solche Erklärung ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung des Grundbuchamts zum Inhalt der Dienstbarkeit (OLG München, RNotZ 2016, 236; vgl. OLG München, Beschluss vom 7. August 2012 - 34 Wx 76/12, juris; Beschluss vom 3. September 2014 - 34 Wx 90/14, juris; Knothe in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 73).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Der Hinweis der Antragsteller auf den Anschluss- und Benutzungszwang erfüllt nicht die Anforderungen des § 29 GBO an den von ihnen zu führenden Nachweis, weil dieser - ausweislich der maßgeblichen Ortssatzung der Gemeinde Schiffweiler (Neufassung vom 27. Januar 1993, zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung vom 28. November 2001) nicht ausnahmslos besteht und die in der Satzung vorgesehene Möglichkeit der Befreiung einer Beschränkung der Benutzungspflicht entgegen steht (vgl. BayObLG, NJW-RR 1989, 1495; Meikel/Böttcher, GBO 11. Aufl., § 22Rn. 62).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Der beantragten Löschung des Giebel- und Abwasserrechts, bei dem es sich nach dem - allein maßgeblichen - Eintragungsvermerk um ein einheitliches, mehrere Nutzungen gewährendes Recht handelt (Staudinger/Weber (2017) BGB § 1018 Rn. 133; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 15. Aufl., Rn. 1138; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, 208), hat das Amtsgericht ebenfalls zu Recht nicht entsprochen.
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Im ersteren Fall sind für die notwendige Bestimmtheit der in das Grundbuch aufgenommene Eintragungsvermerk und die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB) entscheidend; außerhalb der Eintragung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG München, NotBZ 2014, 346; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90, BGHZ 113, 374).
  • BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17
    Soweit die Grunddienstbarkeit vielmehr weiterhin auf dem gesamten Stammgrundstück lastet, ohne dass deren Ausübungsbereich in rechtlicher Hinsicht auf eine bestimmte Teilfläche begrenzt worden ist, führt dies dazu dass der Berechtigte das Grundstück im Zweifel seinem ganzen Umfange nach benutzen darf (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1965 - V ZR 17/63, BB 1965, 1125; Mohr, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 1018 Rn. 16).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

  • OLG München, 21.12.2012 - 34 Wx 281/12

    Grunddienstbarkeit: Inhalt eines im Grundbuch eingetragenen Grenzbebauungsrechts;

  • OLG München, 30.10.2009 - 34 Wx 104/09

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der lastenfreien Abschreibung eines

  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84

    Zum Ausübungsbereich eines Wohnungsrechts

  • OLG München, 14.01.2015 - 34 Wx 446/14

    Löschung einer Grunddienstbarkeit an einem Grundstücksteil nach Teilung des

  • OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14

    Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung: Erlöschen von Dienstbarkeiten bei

  • BGH, 07.10.2005 - V ZR 140/04

    Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2018 - 5 W 86/18

    Teilung des herrschenden Grundstücks einer Grunddienstbarkeit: Nachweis des

    An diesen Unrichtigkeitsnachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, dies zumal es sich bei § 1025 Satz 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt; außerdem muss der Wegfall des Vorteils in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (OLG München, FGPrax 2015, 61; RNotZ 2018, 583; OLG Celle, FGPrax 2010, 224; KG, NJW 1975, 697; FGPrax 1997, 212; Demharter, Grundbuchordnung 31. Aufl., § 7 Rn. 14 und § 22 Rn. 42; vgl. auch zu § 1026 BGB: Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978).

    Zwar erfüllt sie als öffentliche Urkunde die nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO geforderte grundbuchtaugliche Form; doch vermag sie, wie auch die Beschwerde einräumt, eine eigenständige Prüfung des Grundbuchamts zum Inhalt der Dienstbarkeit nicht zu ersetzen und dementsprechend auch keine Bindungswirkung zu entfalten (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; OLG München, RNotZ 2016, 236; Hertel, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 29 Rn. 204 Fn. 326).

  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21

    Zu den Anforderungen an den grundbuchmäßigen Nachweis des Erlöschens einer

    An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, da die Löschung hier ohne Mitwirkung des Dienstbarkeitsberechtigten erfolgt und ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 225).

    Der Antragsteller hat deshalb alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten Eintragung bzw. Löschung entgegenstehen könnten; ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt dafür nicht, allein ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeiten, die der begehrten Eintragung oder Löschung entgegenstehen, brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; BayObLGZ 1995, 413; OLG Hamm, FGPrax 2017, 108; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).

  • OLG Saarbrücken, 05.02.2019 - 5 W 94/18

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch nach Teilung des

    Dass amtliche Urkunden des Vermessungsamts zum Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO prinzipiell geeignet sind, ist - auch in der Rechtsprechung des Senats - anerkannt (Senat, Beschl. v. 20.2.2018 - 5 W 89/17 - FGPrax 2018, 160; Beschl. v. 23.11.2018 - 5 W 86/18 - juris; Beschl. v. 27.8.2013 - 5 W 81/13; OLG München, NJOZ 2017, 363, und NJOZ 2014, 606; BayObLG, MittBayNot 1994, 318; Weber in: Staudinger, BGB, 2017, § 1026 Rdn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 1189).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2019 - 5 W 9/19

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches nach mehrfacher Teilung des belasteten

    Die Dienstbarkeit erlischt dort kraft Gesetzes (§ 1026 BGB; zuletzt: Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2018 - 5 W 49/18

    Löschung einer Verfügungsbeschränkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuches

    An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen: Ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht; vielmehr sind alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten Eintragung (hier durch Löschung, § 46 Abs. 1 GBO) entgegenstehen würden, lediglich ganz entfernt liegende Möglichkeiten brauchen nicht widerlegt zu werden (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, juris; Demharter, Grundbuchordnung 28. Aufl., § 22 Rn. 37).
  • OLG Hamburg, 23.01.2020 - 6 U 100/17

    Grunddienstbarkeit - Recht zum Überfahren eines Grundstücks

    Das betrifft auch Grunddienstbarkeiten, die aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg stammen (vgl. etwa die Formulierung der Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1924, die Gegenstand des Beschlusses des OLG Saarbrücken vom 20.2.2018, 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978, war, vgl. die Darstellung des Sachverhalts in juris-Tz. 4).
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