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   OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 9 UF 8/10   

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https://dejure.org/2010,31786
OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 9 UF 8/10 (https://dejure.org/2010,31786)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.03.2010 - 9 UF 8/10 (https://dejure.org/2010,31786)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. März 2010 - 9 UF 8/10 (https://dejure.org/2010,31786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Festsetzung der Ladungsfrist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 32 Abs. 2; ZPO § 217
    Anforderungen an die Festsetzung der Ladungsfrist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach dem GewSchG

  • rechtsportal.de

    FamFG § 32 Abs. 2; ZPO § 217
    Anforderungen an die Festsetzung der Ladungsfrist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach dem GewSchG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 9 UF 8/10
    Vor Erlass seiner Entscheidung ist das Gericht zur - nochmaligen - Überprüfung der Gewährung rechtlichen Gehörs in Bezug auf denjenigen Beteiligten verpflichtet, in dessen Rechtsstellung durch die Entscheidung eingegriffen werden soll (Keidel/Meyer-Holz, aaO., Rz. 6); ggf. muss es eine angemessene Äußerungsfrist setzen oder wenigstens eine angemessene Zeit auf eine Stellungnahme warten (BVerfGE 60, 313 ; Zöller/Feskorn, aaO., § 37 FamFG, Rz. 16; Keidel/Meyer-Holz, aaO.).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 140/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 9 UF 8/10
    Nach dieser einfachgesetzlichen Ausgestaltung des im Grundgesetz verankerten Verfahrensgrundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) darf das Gericht eine Entscheidung, die - wie hier - die Rechte eines Beteiligten beeinträchtigt, nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen dieser Beteiligte sich äußern konnte (vgl. hierzu auch BVerfG, FamRZ 1993, 169).
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