Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15110
OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15 (https://dejure.org/2015,15110)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.05.2015 - 1 W 10/15 (https://dejure.org/2015,15110)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 1 W 10/15 (https://dejure.org/2015,15110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,15110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Berücksichtigung der Beweisergebnisse des Strafverfahrens bei der Kostenentscheidung im Schadensersatzprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisaufnahme nicht durchgeführt: Gerichtskosten werden geteilt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO nach Vergleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15
    In so gelagerten Fällen ist nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO möglich (BGH NJW 2007, 835; OLG München OLGZ 90, 350; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. Rn. 58 zu § 91 a Stichwort: "Vergleich" mwN; Hausherr in Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl. Rn. 82 zu § 91 a mwN).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15
    Nur wenn eine Partei auf der Anhörung von Zeugen besteht, darf diese wegen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes nicht durch die Verwertung der in dem anderen Verfahren protokollierten Aussage ersetzt werden (BGH VersR 92, 1028).
  • OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06

    Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15
    Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits - insoweit ist dem Kläger zuzustimmen - in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35).
  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79

    Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15
    Sie können, wie hier durch Beiziehung der Strafakte geschehen (vgl. die gerichtliche Verfügung vom 11.12.2014;Bl. 56 d.A.), als Urkundenbeweis in den Prozess eingeführt werden (BGH VersR 81, 1127; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. Rn. 4 zu § 355 mwN).
  • OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15
    Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits - insoweit ist dem Kläger zuzustimmen - in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15
    Denn ganz allgemein sind bei einer Entscheidung nach § 91 a ZPO naheliegende hypothetische Entwicklungen zu berücksichtigen (BGH NJW 2006, 1351, 1354; MDR 2010, 888).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Damit haben die Parteien zu erkennen gegeben, dass sie die gesetzliche Regelung des § 98 ZPO vermeiden wollen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 7).In so gelagerten Fällen ist entsprechend dem Wortlaut des § 91a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, aaO).

    Neben dem zu erwartenden Verfahrensausgang können je nach Umständen des Einzelfalls bei der Ermessensentscheidung auch der Inhalt des Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens zu berücksichtigen sein (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 9 unter Hinweis auf BGH, NJW 2007, 835; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 58 Stichwort: "Vergleich").

    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).

    Der Verfahrensausgang hängt in so gelagerten Fällen vom Ergebnis der Beweisaufnahme ab, das im allgemeinen nicht vorhergesehen werden kann (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15,bei Juris Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21

    Bei der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung können die

    Auch das voraussichtliche Ergebnis einer sonst erforderlichen Beweisaufnahme kann gewürdigt werden, soweit dafür ausreichende Anhaltspunkte vorliegen (vgl. SaarlOLG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 1 W 10/15, ZfS 2016, 26; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl., § 91a Rn. 47).
  • LG Karlsruhe, 21.11.2023 - 10 O 111/23

    Kostenentscheidung bei Abweisung einer Amtshaftungsklage als lediglich "zurzeit

    Im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist allerdings eine gewisse Beweisantizipation zulässig, da insoweit eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens zu treffen ist (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.05.2015 - 1 W 10/15, Rn. 12, juris; OLG Dresden, Beschl. v. 24.01.2017 - 4 U 420/16, Rn. 6, juris; Althammer in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 91a Rn. 26).
  • LG Lübeck, 15.06.2023 - 11 C 228/22

    Kostenentscheidung bei Eintritt eines erledigenden Ereignisses

    Kommt es nach dem Eintritt eines erledigenden Ereignisses nicht mehr zur Durchführung einer Beweisaufnahme, kann sich daher im Verfahren nach § 91a ZPO die Beurteilung der Kostentragungslast jedenfalls dann im Einzelfall auch nach dem voraussichtlichen Ergebnis einer Beweisaufnahme bei einer insoweit zulässigen antizipierten Beweiswürdigung richten, wenn besondere Umstände vorliegen, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung ein bestimmtes Prozessergebnis in hohem Maße als wahrscheinlich erscheinen lassen (vgl. etwa OLG Dresden Beschluss vom 24. Januar 2017 - 4 U 420/16 -, BeckRS 2017, 102194; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29. Mai 2015 - 1 W 10/15 -, BeckRS 2015, 12638).
  • LG Stuttgart, 03.05.2018 - 19 T 128/18

    Kostengrundentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Streit mit einem

    Hierbei gilt nicht das strenge und grundsätzliche Verbot der Beweisantizipation (OLG Dresden BeckRS 2017, 102194; OLG Saarbrücken BeckRS 2015, 12638).
  • LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19

    Anwendbarkeit des § 91a ZPO bei Vollstreckungsschutz

    Hierbei gilt nicht das strenge und grundsätzliche Verbot der Beweisantizipation (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2015, 1 W 10/15; OLG Dresden, Beschluss vom 24.01.2017, 4 U 420/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht