Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 29.06.2005 - 5 U 164/03-16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Umzugsvertrag: Haftung des Transporteurs aus dem Umzugsvertrag trotz Versäumung der Rügefrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlangen einer "spezifizierten Anzeige" über Verluste oder Schäden von einem Transporteuer von Umzugsgut; Erschwerung einer Schadensanzeige; Unwirksamkeit einer Unterrichtung bei Erteilung einer Haftungsinformation eines Möbelspediteurs lediglich in Deutsch bei ...
- tis-gdv.de
Umzug
- rabüro.de
Zur Frage der Frachtführerhaftung bei einem Umzugsvertrag
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 451f; HGB § 438 Abs. 1 Satz 2
Möglichkeit der Erschwerung der Schadensanzeige gemäß §§ 451f, § 438 Abs. 1 Satz 2 HGB bei einem Umzugsvertrag - Anforderungen an die Unterrichtung nach § 451g Satz 1 Nr. 2 HGB gegenüber einem Verbraucher - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.02.2003 - 14 O 352/00
- OLG Saarbrücken, 29.06.2005 - 5 U 164/03-16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.2004 - VI ZR 311/03
Schadensersatz wegen Nichtunterhaltung einer Güterschaden-Haftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2005 - 5 U 164/03
Insoweit ist bereits zweifelhaft, ob § 7 a GüKG überhaupt eine drittschützende Norm im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH, Urteil vom 9.11.2004, VI ZR 311/03). - BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86
Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2005 - 5 U 164/03
Nach einer grundlegenden Entscheidung des BGH (BGHZ 101, S. 49 ff) trägt beim beiderseitigen Handelskauf der Käufer die Beweislast für den Zugang der Mängelanzeige, die verhindern soll, dass die Genehmigungsfiktion des § 377 Abs. 1, Abs. 2 HGB ("unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt") eintritt. - BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2005 - 5 U 164/03
Alsdann ist es ihm zuzumuten, sich vor Abschluss des Vertrages selbst die erforderliche Übersetzung zu beschaffen, andernfalls muss er den nicht zur Kenntnis genommenen Text der Geschäftsbedingungen gegen sich gelten lassen; eine Verpflichtung des Verwenders, für Ausländer Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten, besteht bei dieser Sachlage nicht (BGHZ 87, S. 112 /114;… NJW 1995, S. 190; Staudinger-Schlosser, BGB, 13. Bearb., AGBG § 2, Rdnr.4;… Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 305, Rdnr. 42). - BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93
Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2005 - 5 U 164/03
Alsdann ist es ihm zuzumuten, sich vor Abschluss des Vertrages selbst die erforderliche Übersetzung zu beschaffen, andernfalls muss er den nicht zur Kenntnis genommenen Text der Geschäftsbedingungen gegen sich gelten lassen; eine Verpflichtung des Verwenders, für Ausländer Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten, besteht bei dieser Sachlage nicht (…BGHZ 87, S. 112 /114; NJW 1995, S. 190; Staudinger-Schlosser, BGB, 13. Bearb., AGBG § 2, Rdnr.4;… Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 305, Rdnr. 42).
- AG Düsseldorf, 10.02.2023 - 37 C 129/22
Möbelspediteurs Unterrichtungspflichten über Schadensanzeige Vebraucherverkehr
Die gegenteilige Entscheidung OLG Saarbrücken NJOZ 2006, 4479 (4483) kann nicht überzeugen, weil lediglich pauschal festgestellt wird, weder Wortlaut noch Sinn und Zweck stünden einer Auslegung, dass die Unterrichtung bei Vertragsschluss genüge, entgegen.