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   OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03   

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https://dejure.org/2004,5309
OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03 (https://dejure.org/2004,5309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.03.2004 - 15 UF 197/03 (https://dejure.org/2004,5309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. März 2004 - 15 UF 197/03 (https://dejure.org/2004,5309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung der notariellen Vereinbarung über die Gewährung eines Ehegattenunterhalts ; Auswirkungen des Lebens der den Unterhalt beziehenden Person in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft auf die Unterhaltszahlungspflicht; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    BGB § 5179 Nr. 7; ; ZPO § 323

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 7; ZPO § 323
    Verwirkung des Geschiedenenunterhalts nach 18 Monaten eheähnlichen Zusammenlebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nach 18 Monaten eheähnlichen Zusammenlebens kein Geschiedenenunterhalt mehr!

  • ra-pongratz.com (Kurzinformation)

    Neuer Partner: Nach 18 Monaten kein Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 05.12.2001 - 12 WF 159/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03
    Den Gesamtumständen nach erscheint es unbillig, über Januar 2002 hinaus einen Unterhaltsanspruch der Beklagten gegenüber dem Kläger anzunehmen ( vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 f; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ).
  • OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98

    Härtegrund der eheähnlichen Gemeinschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03
    Den Gesamtumständen nach erscheint es unbillig, über Januar 2002 hinaus einen Unterhaltsanspruch der Beklagten gegenüber dem Kläger anzunehmen ( vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 f; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03
    Nach der festen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 2002, 810 ff.) kann ein länger dauerndes Verhältnis der Unterhaltsberechtigten zu einem anderen Partner dann zur Annahme eines Härtegrundes im Rahmen des Auffangtatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB, mit der Folge der Unzumutbarkeit einer weiteren (uneingeschränkten) Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten, führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist.
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277; 2006, 954), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende

    Der Beklagte wird in Abänderung des Senatsurteils vom 14. April 2004 - 15 UF 197/03 OLG Celle = 16 F 195/03 AG Gifhorn - sowie des notariellen Schuldanerkenntnisses vom 15. Juni 2005 - Urkundenrolle Nr. 592/2005 des Notars ####### in ####### - verurteilt, der Klägerin monatlichen Trennungsunterhalt von Juli bis Dezember 2004 von 1.119 EUR, für Januar und Februar 2005 von 944 EUR, für Juni 2005 von 1.134 EUR sowie von Juli bis Dezember 2005 von 1.123 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2005 auf einen Betrag von 1.873,49 EUR zu zahlen.

    Im Urteil vom 14. April 2004 - 15 UF 197/03 = 16 F 195/03 AG Gifhorn - hat der Senat den Beklagten zur Zahlung von Trennungsunterhalt ab Januar 2004 von 845 EUR verurteilt.

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468 ; OLG Köln FF 2005, 192 ; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734 ), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190 ), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 ; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277 ; 2006, 954 ), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292 ) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223 ; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

    In besonders gelagerten Einzelfällen wird dabei bereits vor dem Ablauf von 2 Jahren eine ausreichende Verfestigung angenommen (OLG Köln FF 1999, 154 bei Geburt eines gemeinsamen Kindes; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 bei Anschaffung einer Immobilie; kritisch SoykaFuR 2004, 1 mit dem Hinweis, darin komme lediglich der Wunsch auf eine dauerhafte Beziehung zum Ausdruck, aber noch keine objektive Verfestigung; OLG Schleswig vom 1.3.2004 - 15 UF 197/03: 18 Monate bei Erwerb des Miteigentumsanteils an der die früheren Ehewohnung vom Ehemann durch den neuen Partner).
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