Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24813
OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10 (https://dejure.org/2010,24813)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.09.2010 - 2 W 80/10 (https://dejure.org/2010,24813)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. September 2010 - 2 W 80/10 (https://dejure.org/2010,24813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1170, 1171; FamFG §§ 31, 447, 448, 449, 451; ZPO 265, 266
    Eigentümerwechsel in Aufgebotsverfahren; Rechtsschutzbedürfnis; unbekannt i. S. v. §§ 1170, 1171 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuendeführung eines Aufgebotsverfahren des Grundpfandgläubigers durch den bisherigen Eigentümer eines belasteten Grundstücks auch i.R.e. Eigentümerwechsels; Rechtsschutzbedürfnis im Aufgebotsverfahren bei Eröffnung anderer verfahrensrechtlicher Möglichkeiten zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens eines Grundpfandgläubigers bei Eigentümerwechsel des belasteten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
    Der Gläubiger ist nur dann "unbekannt" im Sinne der §§ 1170, 1171 BGB , wenn er von Person unbekannt ist; ein unbekannter Aufenthalt genügt für sich genommen nicht (vgl. nur BGH, Rpfleger 2004, S. 363 f. zu § 1170 BGB ; der Begriff "unbekannt" ist für § 1171 BGB derselbe, vgl. Wolfsteiner in: Staudinger, aaO., § 1171 BGB Rn. 3).

    Dafür genügt es nicht, dass der Antragstellerin persönlich weitere Miterben nicht bekannt sind, wenn sie durch ausreichende Nachforschungen die erforderlichen Kenntnisse hätte erlangen können (vgl. BGH, Rpfleger 2004, S. 363 f., a. A. Wolfsteiner in: Staudinger, aaO., § 1170 Rn. 12).

  • LG Kaiserslautern, 12.02.2008 - 1 T 267/07

    Wechsel des Eigentums während des Aufgebotsverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
    Im Aufgebotsverfahren sind die Vorschriften der §§ 265, 266 ZPO anzuwenden, so dass im Falle einer Veräußerung des Grundstücks nach Antragstellung der neue Eigentümer das Verfahren übernehmen, aber auch der bisherige Eigentümer das Verfahren zu Ende führen kann (BGH, NJW-RR 2009, S. 660 ff.; vgl. auch LG Kaiserslautern, Beschluss vom 12. Februar 2008, 1 T 267/07, bei juris).
  • BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
    Im Aufgebotsverfahren sind die Vorschriften der §§ 265, 266 ZPO anzuwenden, so dass im Falle einer Veräußerung des Grundstücks nach Antragstellung der neue Eigentümer das Verfahren übernehmen, aber auch der bisherige Eigentümer das Verfahren zu Ende führen kann (BGH, NJW-RR 2009, S. 660 ff.; vgl. auch LG Kaiserslautern, Beschluss vom 12. Februar 2008, 1 T 267/07, bei juris).
  • OLG München, 12.12.2007 - 34 Wx 118/07

    Unzureichender Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Ablösung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
    Dafür müssen nämlich auch die Voraussetzungen des § 372 BGB (Annahmeverzug oder unverschuldete Ungewissheit über die Person des Gläubigers) gegeben und nachgewiesen sein (OLG München, Rpfleger 2008, S. 253 f.).
  • KG, 25.11.1969 - 1 W 71/64

    Zurechnung; Willenserklärung; Stellvertretung; Anerkenntnis; Veranlassung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des unbekannten Grundpfandgläubigers dagegen nicht subsidiär gegenüber anderen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Bereinigung des Grundbuchs (KG, DNotZ 1970, S. 157 ff., 158; Wenckstern, DNotZ 1993, S. 547 ff., 549 Fn. 6; Wolfsteiner in: Staudinger, 2009, § 1171 BGB Rn. 3; zu den Vorschriften in der vor dem 1. September 2009 geltenden Fassung vgl. auch Schlosser in: Stein/Jonas, ZPO , 22. Auflage, § 985 Rn. 1; Weber in: Wieczorek/Schütze, Zivilprozessordnung und Nebengesetze, 3. Auflage, § 982 Rn. 14).
  • OLG Naumburg, 15.10.2012 - 2 Wx 21/11

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten

    bb) Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat in seiner vom Antragsteller zitierten Entscheidung (Beschluss v. 01.09.2010, 2 W 80/10, RPfl 2011, 167 - in juris Tz. 17, 20) lediglich darüber entschieden, dass gegenüber der dort begehrten Durchführung eines Aufgebotsverfahrens mittels Hinterlegung die Grundbuchbereinigung nach Leistung an einen Nachlasspfleger nicht vorrangig sei.
  • OLG Naumburg, 11.10.2012 - 2 Wx 21/11

    Aufgebotsverfahren: Rechtsschutzinteresse für ein Verfahren zum Ausschluss

    bb) Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat in seiner vom Antragsteller zitierten Entscheidung (Beschluss v. 01.09.2010, 2 W 80/10, RPfl 2011, 167 - in juris Tz. 17, 20) lediglich darüber entschieden, dass gegenüber der dort begehrten Durchführung eines Aufgebotsverfahrens mittels Hinterlegung die Grundbuchbereinigung nach Leistung an einen Nachlasspfleger nicht vorrangig sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht