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   OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10   

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https://dejure.org/2010,30156
OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10 (https://dejure.org/2010,30156)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.08.2010 - 3 Wx 19/10 (https://dejure.org/2010,30156)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. August 2010 - 3 Wx 19/10 (https://dejure.org/2010,30156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Ersatzerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2102
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Ersatzerben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Lübeck - 5 IV 1213/05
  • AG Lübeck - 5 VI 658/07
  • OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 675
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06

    Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10
    Führt die Auslegung also zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist die betreffende Person nur Ersatzerbe (OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei Juris Rn. 41; BayObLG FamRZ 2002, 1227 f. bei Juris Rn. 15 und 18 bis 19; Harder/Wegmann in Soergel, aaO., § 2102 Rn. 6; Avenarius in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2003, § 2102 Rn. 9 f., der darauf hinweist, dass die gesetzliche Wertung allerdings spätestens auf der Stufe der ergänzenden Willensauslegung insoweit als Gesichtspunkt einfließen müsse, als dort nur besondere Gründe die gesetzliche Vorentscheidung gegen die Nacherbenbindung überwinden könnten).

    Diese Auslegungsregel ist bereits anwendbar, wenn nach Auslegung zweifelhaft bleibt, ob eine bestimmte Person, die an die Stelle einer anderen Person als Erbe treten soll, als Nach- oder als Ersatzerbe berufen ist (BayObLG NJW-RR 2002, 1086 ff., bei juris Rn. 15 und OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei juris Rn. 41).

  • BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01

    Testamentsauslegung - Ersatzerbeneinsetzung - Prüfung von Indiztatsachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10
    Führt die Auslegung also zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist die betreffende Person nur Ersatzerbe (OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei Juris Rn. 41; BayObLG FamRZ 2002, 1227 f. bei Juris Rn. 15 und 18 bis 19; Harder/Wegmann in Soergel, aaO., § 2102 Rn. 6; Avenarius in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2003, § 2102 Rn. 9 f., der darauf hinweist, dass die gesetzliche Wertung allerdings spätestens auf der Stufe der ergänzenden Willensauslegung insoweit als Gesichtspunkt einfließen müsse, als dort nur besondere Gründe die gesetzliche Vorentscheidung gegen die Nacherbenbindung überwinden könnten).

    Diese Auslegungsregel ist bereits anwendbar, wenn nach Auslegung zweifelhaft bleibt, ob eine bestimmte Person, die an die Stelle einer anderen Person als Erbe treten soll, als Nach- oder als Ersatzerbe berufen ist (BayObLG NJW-RR 2002, 1086 ff., bei juris Rn. 15 und OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei juris Rn. 41).

  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10
    § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG kommt nur zur Anwendung, wenn nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften ein Termin, eine mündliche Verhandlung oder sonstige Verfahrenshandlungen durchzuführen sind (siehe dazu die grundlegende Entscheidung des Senats vom 14.01.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff. mit zustimmenden Anmerkungen von Sternal in FGPrax 2010, 108 f.).
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