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   OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15   

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https://dejure.org/2015,32885
OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15 (https://dejure.org/2015,32885)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.10.2015 - 17 U 43/15 (https://dejure.org/2015,32885)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 17 U 43/15 (https://dejure.org/2015,32885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Verweigerung der Nacherfüllung bei nur sporadisch auftretendem Fehler

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers bei Verweigerung der Erforschung eines Mangels eines verkauften Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 433, 434, 440, 323 BGB
    Rechte des Käufers bei Verweigerung der Erforschung eines Mangels eines verkauften Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nacherfüllung bei hängenbleibenden Kupplungspedal

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines "hängenbleibenden" Kupplungspedals

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines "hängenbleibenden" Kupplungspedals

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kiel, 18.05.2015 - 12 O 259/13

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen gebrauchten PKW

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Mai 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel ( 12 O 259/13) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des LG Kiel vom 18. Mai 2015 ( 12 O 259/13) abzuändern und.

  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15
    Der Bundesgerichtshof hat aber wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht auf den Mangelbeseitigungsaufwand sondern auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen ist, wenn die Ursache für den Mangel zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem der Rücktrittserklärung, ungeklärt ist (BGH Urt. v. 15.06.2011 - VIII ZR 139/09 - bei Rn. 9, zitiert nach [...]; BGH, Urt. v. 29.06.2011, aaO.).

    In einer solchen Konstellation kann einem Mangel auch dann nicht die Erheblichkeit abgesprochen werden, wenn sich - wie hier - im Nachhinein herausstellt, dass er tatsächlich mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beseitigen ist (vgl. BGH Urt. v. 15.06.2011, a.a.O.).

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15
    aa) Grundsätzlich kommt es zwar für die Frage, ob eine Pflichtverletzung in Form der Lieferung einer mangelbehafteten Sache als unerheblich anzusehen ist, nicht darauf an, ob mit dem Mangel eine maßgebliche Beeinträchtigung der Funktion des Kaufgegenstands verbunden ist, sondern es ist auf das Verhältnis von Mangelbeseitigungsaufwand zum Kaufpreis abzustellen (BGH Urt. v. 29.06.2011 - VIII ZR 202/10 - bei Rn. 21, zitiert nach [...]).

    Der Bundesgerichtshof hat aber wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht auf den Mangelbeseitigungsaufwand sondern auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen ist, wenn die Ursache für den Mangel zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem der Rücktrittserklärung, ungeklärt ist (BGH Urt. v. 15.06.2011 - VIII ZR 139/09 - bei Rn. 9, zitiert nach [...]; BGH, Urt. v. 29.06.2011, aaO.).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15
    Nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Grenze der Unerheblichkeit nicht überschritten, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand unterhalb von 5 % des Kaufpreises liegt (vgl. Urt. v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 - bei Rn. 12, zitiert nach [...]).
  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15
    Dann kann unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben dem Anspruch auf Rückabwicklung die Grundlage insofern entzogen sein, als dass ein Festhalten an einer Rückabwicklung als widersprüchliches Verhalten und damit unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2008 - VIII ZR 166/07 - bei Rn. 23, zitiert nach [...]).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15
    b) Sofern ein Käufer nach wirksamem Rücktritt vom Kaufvertrag das Fahrzeug wegen der Mängel nicht nutzen kann, hat er grundsätzlich nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Nr. 3, 281 Abs. 1 BGB Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Nutzungsausfallentschädigung (vgl. BGH Urt. v. 14.04.2010 - VIII ZR 145/09 bei Rn. 13 ff., zitiert nach [...]).
  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Das Berufungsgericht (OLG Schleswig, Urteil vom 2. Oktober 2015 - 17 U 43/15, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

    Für den vorliegenden Fall würden sich diese wie folgt berechnen: Da es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug um ein Dieselfahrzeug eines namhaften Herstellers handelt, kann von einer geschätzten Gesamtlaufleistung von 250.000 km ausgegangen werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02. Oktober 2015 - 17 U 43/15 -, Rn. 48, juris), sodass sich bei einer Laufleistung von 26.500 km bei Übergabe eine Restlaufleistung von 223.500 km ergibt.
  • LG Lüneburg, 02.06.2016 - 4 O 3/16

    Abgasskandal - LG Lüneburg gibt Käufer Recht

    Da es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug um ein Dieselfahrzeug eines namhaften Herstellers handelt, schätzt die Kammer die Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges auf mindestens 250.000 km (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2.10.2015, Az. 17 U 43/15).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 21 U 110/14

    Mangelhaftigkeit eines gebrauchten Diesel-Pkw

    §§ 437 Nr. 3, 280 BGB Schadensersatz neben der Leistung zu, der auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten umfasst (vgl. (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02. Oktober 2015 - 17 U 43/15 -, Rn. 61, juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf Rn. 3764).
  • LG Köln, 26.02.2018 - 19 O 109/17

    Schadensersatzpflicht eines Automobilherstellers im Zuge des sogenannten

    Die Klägerin muss sich im Wege des Vorteilsausgleichs gezogene Nutzungen abziehen lassen, wobei das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km schätzt (so etwa auch OLG Schleswig-Holstein 17 U 43/15, Urt. v. 02.10.2015).
  • LG Hamburg, 19.03.2019 - 310 O 4/18

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs: Anspruch des

    §§ 437 Nr. 3, 280 BGB Schadensersatz neben der Leistung zu, der auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten umfasst (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02. Oktober 2015, Gz 17 U 43/15).
  • LG Flensburg, 22.03.2018 - 4 O 116/17

    Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei unangemessen kurzer Frist zur Nachbesserung -

    v. 2.10.2015 - 17 U 43/15, SchlHA 2016, 255 1 Die Revsion der beklagten Verkäuferin gegen dieses Urteil hat der BGH mit Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 240/15 - zurückgewiesen.
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