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   OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93   

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https://dejure.org/1993,23556
OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93 (https://dejure.org/1993,23556)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.12.1993 - 16 W 225/93 (https://dejure.org/1993,23556)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Dezember 1993 - 16 W 225/93 (https://dejure.org/1993,23556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbeziehungen zwischen Psychiatrischem Landeskrankenhaus und Patient bei freiwilliger Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 19.03.1993 - 4 U 60/92

    Unmittelbarer Honoraranspruch eines Kassenarztes gegen einen Patienten

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93
    (OLG Schleswig NJW 1993, 2996; Laufs, Arztrecht, 3. Aufl., RdNr. 45 und 70).
  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 311/82

    Psychiatrische Behandlung - Krankenunterlagen - Recht auf Einsicht - Ausschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93
    Allerdings erscheint zweifelhaft, ob der Bundesgerichtshof an jener Entscheidung festhält (vgl. BGH NJW 1985, 674).
  • BGH, 24.09.1962 - III ZR 201/61

    Psychiatrisches Landeskrankenhaus (Baden)

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93
    Der Senat weicht aber auch von dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. September 1962 - III ZR 201/61 , NJW 1962, 40 ab.
  • OLG München, 03.12.1992 - 1 U 2646/92

    Ersatz der Kosten einer Unterbringung und Behandlung im Psychiatrischen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93
    Darauf, daß der vom Kläger geltend gemachte Bereicherungsanspruch gegen einen Geschäftsunfähigen schwerlich in der verlangten Höhe begründet sein dürfte (dazu OLG München NJW-RR 1993, 1240), kommt es, wie eingangs dargelegt, nicht an.
  • BGH, 26.09.1961 - I ZR 55/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93
    Der Senat weicht aber auch von dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. September 1962 - III ZR 201/61 , NJW 1962, 40 ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1990 - 10 S 3049/89

    Einverständniserklärung des Patienten zur Aufnahme in ein Psychiatrisches

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.1993 - 16 W 225/93
    Soweit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit darüber hinaus öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen zwischen Psychiatrischem Krankenhaus und Patient auch dann angenommen werden, wenn der Betroffene entweder vollständig freiwillig oder aber aufgrund genehmigter Anordnung seines Vormundes (jetzt: Betreuers) im Krankenhaus aufgenommen worden ist (VGH Mannheim NJW 1991, 2986; OVG Lüneburg NVwZ 1989, 880, 882; wohl auch BVerwG NVwZ 1989, 873), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • AG Lübeck, 13.08.2020 - 9 XIV 17445

    Erforderlichkeit einer PsychKG-Unterbringung neben einer BGB-Unterbringung

    Die Rechtsbeziehungen zwischen einem auf einer geschlossenen psychiatrischen Station eines privaten Krankenhauses Untergebrachten und diesem Krankenhaus selbst sind bürgerrechtlicher Natur, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 02. Dezember 1993, 16 W 225/93.
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