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   OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05   

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https://dejure.org/2005,8533
OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05 (https://dejure.org/2005,8533)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.12.2005 - 10 U 10/05 (https://dejure.org/2005,8533)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 10 U 10/05 (https://dejure.org/2005,8533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Prüfungsumfanges bei der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Streit eines geschiedenen Ehepaares um den Ausgleich einer Bankforderung als Gesamtschuldner; Prüfung der Rechtmäßigkeit des ersten Versäumnisurteiles

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zweites Versäumnisurteil auch bei fehlerhaftem ersten Versäumnisurteil statthaft, § 345 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 333; ; ZPO § 345; ; ZPO § 514

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 § 333 § 345 § 514 Abs. 2
    Prüfungsumfang bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Prüfung des Berufungsgerichts bei zweitem Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
    Die Partei kann gerade nicht mehr darauf vertrauen, dass das Gericht in dem auf den Einspruch bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung die Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage nunmehr anders beurteilen werde (vgl. BGH NJW 1999, 2599, 2600).

    Über die Frage, ob es für die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil auf die Rechtmäßigkeit des ersten Versäumnisurteils ankommt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (vgl. BGH NJW 1999, 2599).

  • OLG Dresden, 04.08.1999 - 8 U 2159/99

    Begriff des Verhandelns zur Hauptsache; Auslegung eines Rechtsbehelfs

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
    Entscheidend ist dabei, dass die Parteien über einen außerhalb des Prozessgeschehens liegenden Streitpunkt materiell- oder prozessrechtlicher Art verhandeln (vgl. BGH NJW 1967, S. 728; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 792).
  • BGH, 19.01.1967 - VII ZB 13/66
    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
    Entscheidend ist dabei, dass die Parteien über einen außerhalb des Prozessgeschehens liegenden Streitpunkt materiell- oder prozessrechtlicher Art verhandeln (vgl. BGH NJW 1967, S. 728; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 792).
  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 200/62

    Wirksame Erhebung einer Widerklage - Entscheidung über die Widerklage ohne

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
    An dieser Beurteilung ändert auch das Urteil BGH NJW 1965, 397 nichts.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 10 U 145/06

    Zur Ermittlung des Mietausfallschadens bei verzögerter Weitervermietung infolge

    Macht der Kläger wie hier abstrakten Schadensersatz in Form fiktiver Reparaturkosten geltend (vgl. Urteil vom 19.07.2005, Bl. 97 f BA 1 O 109/04 LG Düsseldorf = I-10 U 10/05 OLG Düsseldorf), bedurfte es keiner weiteren Zeit zur Durchführung der erforderlichen Reparaturen (vgl. Scheuer, in: Bub/Treier, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 10 U 10/06
    Ohne Berücksichtigung dieser Tatsache und ohne die sich daraus notwendig ergebende Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Forderungen werden in den genannten Abtretungen Teilbeträge abgetreten, und zwar in der Abtretung vom 04.07.2007 bezogen auf "aus dem Verfahren A gegen B, Az.: 10 U 10/06, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Forderung" (Abtretung vom 04.07.2007) bzw. (unter Addierung der beiden vorstehend genannten einzelnen Forderungen) eine "Forderung in Höhe von 138.785,27 Euro"/ eine "Forderung aus dem Verfahren A gegen B, Az: 10 U 10/05, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main" (Abtretung vom 10.07.2007).
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