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   OLG Schleswig, 03.07.2009 - 14 U 96/08   

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https://dejure.org/2009,5936
OLG Schleswig, 03.07.2009 - 14 U 96/08 (https://dejure.org/2009,5936)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.2009 - 14 U 96/08 (https://dejure.org/2009,5936)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 14 U 96/08 (https://dejure.org/2009,5936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Netzbetreibers zur Mitteilung des günstigsten Verknüpfungspunkts für die Netzeinspeisung; Rechtsfolgen der Überlassung der Netze durch einen Energieversorger

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2000
    Haftung des Netzbetreibers für die unrichtige Mitteilung des günstigsten Netzverknüpfungspunktes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Schadenersatz bei Angabe eines falschen Netzverknüpfungspunktes

  • Judicialis

    BGB § 280; ; HGB § 25; ; EEG § 3; ; EEG § 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; HGB § 25; EEG § 3; EEG § 10
    Pflichten des Netzbetreibers zur Mitteilung des günstigsten Verknüpfungspunkts für die Netzeinspeisung; Rechtsfolgen der Überlassung der Netze durch einen Energieversorger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Kiel, 20.02.2006 - 4 O 122/05
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2009 - 14 U 96/08
    Da § 10 Abs. 2 EEG in der bis zum 01.08.2000 geltenden Fassung dispositives Recht ist, kommt die Bestimmung nur zum Tragen, wenn keine Vereinbarung über die Kosten getroffen worden wäre (vgl. auch LG Kiel, Urteil vom 20.02.2006, 4 O 122/05, zitiert nach Juris).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 306/04

    Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2009 - 14 U 96/08
    Für die Abgrenzung zwischen Netzausbau und Netzanschluss, für den der Betreiber selbst aufkommen muss, kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt (BGH Urteil vom 28.11.2007, VIII ZR 306/04, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - 2 U (Kart) 10/06

    Pflichten des Netzbetreibers; Begriff der kürzesten Entfernung i.S. von § 3 Abs.

    Nur wenn ein Anlagenbetreiber den Anschluss an einen konkreten Verknüpfungspunkt wünscht, muss der Netzbetreiber nicht von sich aus den Anlagebetreiber über eine günstigere Anschlussmöglichkeit aufklären (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 03.07.2009, 14 U 96/08).
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