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   OLG Schleswig, 03.08.2011 - 3 Wx 80/11   

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https://dejure.org/2011,24732
OLG Schleswig, 03.08.2011 - 3 Wx 80/11 (https://dejure.org/2011,24732)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.08.2011 - 3 Wx 80/11 (https://dejure.org/2011,24732)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. August 2011 - 3 Wx 80/11 (https://dejure.org/2011,24732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 11; FamFG § 68 Abs. 3
    Überprüfung der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 199
  • FamRZ 2012, 320
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.08.2011 - 3 Wx 80/11
    Ausnahmsweise darf das Gericht auch die Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts von Amts wegen prüfen, wenn es begründete Zweifel hieran hat, z.B. weil der Rechtsanwalt selbst solche Zweifel erweckt hat (BGH NJW 2001, 2095 f; Bahrenfuss, FamFG, 2009, § 11 Rn. 5).
  • KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10

    EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.08.2011 - 3 Wx 80/11
    Die Durchführung eines Termins durch das Beschwerdegericht ist ungeachtet des missverständlichen Wortlauts des § 68 Abs. 3 FamFG nicht erforderlich, wenn sie verfahrensmäßig nicht zwingend vorgesehen ist, nämlich - wie im vorliegenden Fall - gemäß den §§ 68 Abs. 3 S. 1, 32 ff FamFG erstinstanzlich ein Termin oder eine Anhörung von Gesetzes wegen nicht erforderlich war und weiterer Aufklärungsbedarf in der Sache nicht besteht (Senat, Beschluss vom 14.01.2010, 3 Wx 92/09, FGPrax 2010, 106 ff = SchlHA 2010, 145 = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10 bei juris Rn. 9 ff; Sternal FGPrax 2010, 108; Reichhold in Thomas/Putzo, ZPO , 31. A. 2010, § 68 FamFG Rn. 22; ebenso auch schon Abramenko in Prütting/Helms, FamFG, 2010, § 68 Rn. 21 f, 24, 27; ders. nun auch in FGPrax 2010, 217, 219).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.08.2011 - 3 Wx 80/11
    Die Durchführung eines Termins durch das Beschwerdegericht ist ungeachtet des missverständlichen Wortlauts des § 68 Abs. 3 FamFG nicht erforderlich, wenn sie verfahrensmäßig nicht zwingend vorgesehen ist, nämlich - wie im vorliegenden Fall - gemäß den §§ 68 Abs. 3 S. 1, 32 ff FamFG erstinstanzlich ein Termin oder eine Anhörung von Gesetzes wegen nicht erforderlich war und weiterer Aufklärungsbedarf in der Sache nicht besteht (Senat, Beschluss vom 14.01.2010, 3 Wx 92/09, FGPrax 2010, 106 ff = SchlHA 2010, 145 = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10 bei juris Rn. 9 ff; Sternal FGPrax 2010, 108; Reichhold in Thomas/Putzo, ZPO , 31. A. 2010, § 68 FamFG Rn. 22; ebenso auch schon Abramenko in Prütting/Helms, FamFG, 2010, § 68 Rn. 21 f, 24, 27; ders. nun auch in FGPrax 2010, 217, 219).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 9 WF 7/19

    Verfahrenskostenhilfe bei Trennungsunterhalt: Herabsetzung des

    Der Gesetzgeber hat nach der Begründung zum Regierungsentwurf des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes ausdrücklich von der Anwendung des § 1578b BGB im Rahmen des Trennungsunterhalts abgesehen, so dass auch keine Regelungslücke vorliegt (vgl. Bömelburg in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 4, Rn. 86, mzwN; Palandt/Brudermüller, BGB, 78. Aufl., § 1361, Rn. 2, mwN; Sitzmann in: Schulz/Hauß, Familienrecht, 3. Aufl., § 1361, Rn. 39, mwN); damit kommt es auch nicht auf die Frage an, aus welchem Grund es bislang nicht zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens gekommen ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 320, mzwN).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2023 - 11 UF 214/22

    Berechtigung zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen beim Wechselmodell

    Ist dort eine mündliche Anhörung nicht zwingend erforderlich, ergibt sich demnach auch im Beschwerderechtszug kein solches Erfordernis (OLG Schleswig, FamRZ 2012, 320; KG, FamRZ 2010, 2104; Sternal/Sternal, a.a.O., § 68 Rn. 58a; Dutta/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG 4. Auflage 2021, § 68 Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 8 W 88/19

    Wohnungsgrundbuchsache: Nachweis der Vollmacht des Rechtsanwalts bei für eine

    Eine solche kommt jedoch nur in Betracht, wenn begründete Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen, etwa weil der Rechtsanwalt selbst solche Zweifel geweckt hat (OLG Schleswig, NJW-RR 2012, 199).
  • OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19

    Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch

    Die Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwalts in einem familiengerichtlichen Verfahren ist jedenfalls dann von Amts wegen zu prüfen, wenn - wie hier - begründete Zweifel an der Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts gemäß § 11 FamFG bestehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 03.08.2011, 3 Wx 80/11).
  • VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19

    Anforderungen an die Fortsetzung eines Beschwerdeverfahrens nach EUV 2016/679 Art

    Der Nachweis der Vollmacht ist erst dann erforderlich, wenn die Vollmacht bestritten wird (§ 11 Satz 3 FamFG) oder der Rechtsanwalt selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner eigenen Bevollmächtigung weckt (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 -, juris Rn. 11; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. August 2011 - 3 Wx 80/11 -, juris Rn. 9).
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