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   OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07   

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OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07 (https://dejure.org/2008,8677)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.2008 - 5 U 168/07 (https://dejure.org/2008,8677)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 2008 - 5 U 168/07 (https://dejure.org/2008,8677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Willkürliche Annahme der gerichtlichen Zuständigkeit durch ein erstinstanzliches Gericht; Rüge der positiven Annahme der örtlichen Zuständigkeit durch die erste Instanz in der Berufung; Grundsätzliche Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit im Rechtsmittelzug durch § ...

  • Judicialis

    ZPO § 32 b; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 513 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32b; ZPO § 321a; ZPO § 513 Abs. 2
    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06

    Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des grauen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, es sei örtlich zuständig weil - im Anschluss einer Rechtsprechung des OLG München vom 27.7.2006, 31 AR 70/06 - die Vorschrift des § 32 b ZPO über die ausschließliche Zuständigkeit hier nicht anwendbar sei.

    Abweichend von der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG München vom 27.7.2006, ZIP 2006, 1699, habe der BGH mit zwei Beschlüssen vom 30.1.2007 und 7.2.2007 entschieden, dass der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b I Satz 1 Nr. 1 ZPO auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen anzuwenden sei, die den sog. grauen Kapitalmarkt betreffen würden.

    Im Rahmen der Auslegung des § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat das OLG München in zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2006 (ZIP 2006, 1699 und NJW 2007, 163) entgegen der Auffassung einiger anderer Oberlandesgerichte mit ausführlicher Begründung entschieden, dass der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b ZPO nicht für Klagen gilt, die Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarktes betreffen.

  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    So ist in der jüngsten Rechtssprechung des BGH entgegen der Annahme verschiedener Instanzgerichte entschieden worden, dass die Vorschrift vertragliche Schadensersatzansprüche gegenüber einer Bank oder einem anderen Vermittler wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages nicht erfasst, selbst wenn sich der jeweilige Beklagte bei der Beratung auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat (BGH NJW 2007, 1365 f Tz. 12).

    Der BGH hat in der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 7.2.2007, X ARZ 423/06, zwar anders entschieden, zur Begründung dort aber - bei Juris RdNr. 11 - lediglich verwiesen auf seine Entscheidung vom 30.1.2007 (X ARZ 381/06, ZIP 2007, 602 f).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Es entspricht nämlich der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH NJW 2000, 3346 ff., bei Juris Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 5 AR 3/06

    Gerichtsstandbestimmung: Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Anspruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Diese Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in einem Fall wie dem vorliegenden greift, und zwar - anders als etwa die von den Parteien im Verfahren vorgelegten Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden (28.6.2006, 1 AR 38/06), Stuttgart (6.7.2006, 5 AR 3/06) und Frankfurt am Main (31.7.2006, 21 AR 65/06) - auch soweit Ansprüche aus Verletzung des Beratungsvertrages gegen den Vermittler der Kapitalanlage (hier: Beklagte zu 2) geltend gemacht werden.
  • OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06

    Gerichtsstandsbestimmung: Auswahl unter in Betracht kommender Gerichte nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Diese Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in einem Fall wie dem vorliegenden greift, und zwar - anders als etwa die von den Parteien im Verfahren vorgelegten Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden (28.6.2006, 1 AR 38/06), Stuttgart (6.7.2006, 5 AR 3/06) und Frankfurt am Main (31.7.2006, 21 AR 65/06) - auch soweit Ansprüche aus Verletzung des Beratungsvertrages gegen den Vermittler der Kapitalanlage (hier: Beklagte zu 2) geltend gemacht werden.
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Der BGH hat in der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 7.2.2007, X ARZ 423/06, zwar anders entschieden, zur Begründung dort aber - bei Juris RdNr. 11 - lediglich verwiesen auf seine Entscheidung vom 30.1.2007 (X ARZ 381/06, ZIP 2007, 602 f).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2008 - 5 U 97/07

    Tragung der öffentlichen Lasten von Grundstücken nach Eigentumswechsel

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Im wesentlichen trifft die Begründung der Verurteilung des Beklagten zu 2. durch das rechtskräftige Senatsurteil vom 25.10.2007 - 5 U 52/07 (ebenso das rechtskräftige Senatsurteil vom 31.1.2008 - 5 U 112/07 - sowie die beiden nicht rechtskräftigen, nämlich in der Revision anhängigen Urteile vom 27.9.2007 - 5 U 58/07 - und vom 10.1.2008 - 5 U 97/07 -) auch im vorliegenden Fall und auch für den Beklagten zu 1. zu.
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Zur Begründung führt der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des BGH (NJW-RR 2007, 411) aus, dass das Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren in einer Ablehnungssache entfalle, wenn die Instanz unter Mitwirkung des abgelehnten Richters durch Urteil vollständig abgeschlossen und ein Berufungsverfahren möglich sei.
  • VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Im Anschluss an eine Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.3.2000, Vf.83-VI-06 (es handelt sich tatsächlich um eine Entscheidung des bayrischen Verfassungsgerichtshofs), sei im übrigen das Recht auf den gesetzlichen Richter bereits dann verletzt, wenn das Erstgericht seine Zuständigkeit - sei es auch irrtümlich - bejaht habe und diese Entscheidung bei verständiger Würdigung nicht nachvollziehbar sei, weil sie mit sachlich einleuchtenden Erwägungen nicht gerechtfertigt werden könne.
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Im Rahmen der Auslegung des § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat das OLG München in zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2006 (ZIP 2006, 1699 und NJW 2007, 163) entgegen der Auffassung einiger anderer Oberlandesgerichte mit ausführlicher Begründung entschieden, dass der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b ZPO nicht für Klagen gilt, die Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarktes betreffen.
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 83/21

    Abmahnung wegen irreführender Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und

    Damit kann die Auffassung jedenfalls nicht in einer Weise als unvertretbar angesehen werden, dass sie jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 4. September 2008, 5 U 168/07, zit. nach juris).
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