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   OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08   

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https://dejure.org/2008,45280
OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08 (https://dejure.org/2008,45280)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.09.2008 - Not 5/08 (https://dejure.org/2008,45280)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. September 2008 - Not 5/08 (https://dejure.org/2008,45280)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. April 2004 ( BVerfGE 110, 304 = DNotZ 2004, 560 [BVerfG 20.04.2004 - 1 BvR 838/01] ) deutlich gemacht, dass die Auswahl zwischen mehreren Bewerbern unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit dem Erfordernis der chancengleichen Bestenauslese genügen muss.

    Mit der Gewichtung der Fortbildungskurse danach, ob sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Ausschreibung oder davor absolviert worden sind, wird gerade einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfGE 110, 304 ) entsprochen, das die fehlende Differenzierung zwischen zeitlich länger zurückliegenden und jüngeren Lehrgängen beanstandet hat.

    Den vom Antragsteller in Bezug genommenen Anforderungen des BVerfG ( BVerfGE 110, 304 ) wird durch diese Differenzierung Rechnung getragen.

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Diese Vorschrift wird dahin ausgelegt, dass die Leistungen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht nur erbracht, sondern auch nachgewiesen sein müssen ( BGH DNotZ 2005, 942 [BGH 11.07.2005 - NotZ 29/04] ).

    § 6b Abs. 4 BNotO lässt nämlich die bloße nachträgliche Erläuterung eines bereits rechtzeitig eingebrachten Umstandes zu ( BGH DNotZ 2005, 942 [BGH 11.07.2005 - NotZ 29/04] ).

    Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 -, DNotZ 2005, 942, [BGH 11.07.2005 - NotZ 29/04] in einem Verfahren, in dem der Antragsteller Beteiligter war (vorgehend Senat , Beschluss vom 12. November 2004 - VA (Not) 5/04 -) ausdrücklich für seine Ausbildung zum Bankkaufmann und ebenso ausdrücklich für den von ihm besuchten Lehrgang "Steuern und Betrieb" entschieden.

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94

    Notarrecht - Eignung - Täuschung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat ( § 1 BNotO ), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein ( BGH DNotZ 1996, 210 [BGH 08.05.1995 - NotZ 12/94] ).

    Wesentliche Voraussetzungen dafür, dass der rechtsuchende Bürger dem Notar Achtung und Vertrauen entgegenbringen kann, sind uneingeschränkte Wahrhaftigkeit und Redlichkeit ( BGH DNotZ 1996, 210 [BGH 08.05.1995 - NotZ 12/94] ).

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Sie könnten daher nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangfolge führen ( BGH, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 -, zitiert nach juris).

    All das geschieht aber im Kontext der für den Rechtsanwaltsberuf typischen einseitigen Interessenwahrnehmung, kann Rechtsgebiete betreffen, die nur geringe Berührung mit der notariellen Berufstätigkeit haben, und ist häufig nicht gekennzeichnet durch die Vorbereitung umfänglicher Urkunden samt der Überwachung ihrer Durchführung ( BGH NJW 2005, 212 [BGH 22.11.2004 - NotZ 16/04] ; BGH Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 , zitiert nach juris).

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Während die Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffs der persönlichen Eignung für das Amt des Notars durch die Landesjustizverwaltung gerichtlich voll überprüfbar ist, steht der Landesjustizverwaltung bei der Prognose, ob ein Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt des Notars geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum zu ( BGH DNotZ 1997, 884).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    All das geschieht aber im Kontext der für den Rechtsanwaltsberuf typischen einseitigen Interessenwahrnehmung, kann Rechtsgebiete betreffen, die nur geringe Berührung mit der notariellen Berufstätigkeit haben, und ist häufig nicht gekennzeichnet durch die Vorbereitung umfänglicher Urkunden samt der Überwachung ihrer Durchführung ( BGH NJW 2005, 212 [BGH 22.11.2004 - NotZ 16/04] ; BGH Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 , zitiert nach juris).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Absolute Chancengleichheit und Sicherstellung der Bestenauslese ist mit keinem Auswahlsystem zu garantieren ( BGH NJW-RR 2007, 1130 [BGH 26.03.2007 - NotZ 38/06] ).
  • OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04

    Berücksichtigung von Fortbildungskursen, Notarvertretungen und Wehrdienstzeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Dies hat der BGH in seinem Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 -, DNotZ 2005, 942, [BGH 11.07.2005 - NotZ 29/04] in einem Verfahren, in dem der Antragsteller Beteiligter war (vorgehend Senat , Beschluss vom 12. November 2004 - VA (Not) 5/04 -) ausdrücklich für seine Ausbildung zum Bankkaufmann und ebenso ausdrücklich für den von ihm besuchten Lehrgang "Steuern und Betrieb" entschieden.
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - Not 1/08

    Beurteilungsspielraum bei Auswahlentscheidung zwischen Bewerbern um eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Es ist gerade nicht der Fall gegeben, bei der die Bewerber ein Ungleichgewicht deshalb aufweisen, weil der eine vor allem Punkte mit der Theorie, der andere mit der Praxis gemacht hat, was es im Einzelfall rechtfertigt, den Bewerber mit der geringeren Punktzahl den Vorzug zu geben (vgl. zu einem solchen Fall Senatsbeschluss vom 17. April 2008 - Not 1/08 -, SchlHA 2008, 253).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 40/05

    Wirksamkeit einer eingescannten Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Es steht zur Überzeugung des Senats fest, dass der Antrag vom 13. März 2008 mit eingescannter Unterschrift noch am selben Tag als Computerfax und nicht als Telefax beim Oberlandesgericht eingegangen ist (vgl. zu dieser Problematik BGH NJW 2006, 3784 [BGH 10.10.2006 - XI ZB 40/05] ; BVerfG NJW 2007, 3117 [BVerfG 18.04.2007 - 1 BvR 110/07] ; GmS-OGB NJW 2000, 2340).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 58/92

    Kriterien für die Auswahl unter mehreren für das Amt eines Notars geeigneten

  • BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und des weiteren Beteiligten zu 2 wird der nach mündlicher Verhandlung vom 5. September 2008 ergangene Beschluss des Senats für Notarsachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig - Not 5/08 - aufgehoben.
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