Rechtsprechung
OLG Schleswig, 06.01.2016 - 10 UF 169/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung; Berichtigungsantrag
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im familiengerichtlichen Verfahren im Hinblick auf einen Berichtigungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiedereinsetzung nach einem abgelehnten Berichtigungsantrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die versäumte Beschwerdefrist in Familiensachen - und die Adressierung des Wiedereinsetzungsantrags
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Familienrecht im Februar 2016
- Jurion (Kurzinformation)
Rechtsanwalt kann rein vorsorglich Rechtsmittel einzulegen haben
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 933
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.03.1990 - XII ZR 68/89
Auswirkung der Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO auf den Lauf von …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2016 - 10 UF 169/15
Den Beteiligten wird zugemutet, in ihrer Entschließung zur Einlegung eines Rechtsmittels die offenbare Unrichtigkeit der Entscheidung zu berücksichtigen, schon bevor sie gemäß § 319 ZPO richtiggestellt wird (BGH FamRZ 2009, 1480; BGH FamRZ 1993, 1424; BGH FamRZ 1990, 988). - BGH, 26.06.2013 - XII ZB 83/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Pflicht des …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2016 - 10 UF 169/15
Daraus folgt, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb der Frist grundsätzlich beim jeweiligen Oberlandesgericht - hier dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht - einzulegen ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 1385;… Musielak/Voit/Grandel, ZPO 12. Aufl. 2015, § 237 ZPO Rn. 1). - BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2016 - 10 UF 169/15
Den Beteiligten wird zugemutet, in ihrer Entschließung zur Einlegung eines Rechtsmittels die offenbare Unrichtigkeit der Entscheidung zu berücksichtigen, schon bevor sie gemäß § 319 ZPO richtiggestellt wird (BGH FamRZ 2009, 1480; BGH FamRZ 1993, 1424; BGH FamRZ 1990, 988). - BGH, 06.05.2009 - XII ZB 81/08
Beginn der Monatsfrist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Änderung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2016 - 10 UF 169/15
Den Beteiligten wird zugemutet, in ihrer Entschließung zur Einlegung eines Rechtsmittels die offenbare Unrichtigkeit der Entscheidung zu berücksichtigen, schon bevor sie gemäß § 319 ZPO richtiggestellt wird (BGH FamRZ 2009, 1480; BGH FamRZ 1993, 1424; BGH FamRZ 1990, 988).