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   OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 1/16   

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https://dejure.org/2016,27466
OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 1/16 (https://dejure.org/2016,27466)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16 (https://dejure.org/2016,27466)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - 3 Wx 1/16 (https://dejure.org/2016,27466)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 2084, 2100, 2113, 2136, 2247, 2269, 2270, 2306
    Auslegung eines Ehegattentestaments im Sinne der Einheitslösung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments bei ausdrücklicher gegenseitiger Einsetzung der Ehegatten zu "befreiten Vorerben"; Aufrechterhaltung eines nur von einem Ehepartner für beide unterschriebenen Ehegattentestaments als Einzeltestament

  • erbrechtsiegen.de

    Ehegattentestament - Einheitslösung und Trennungslösung - Auslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ehegattentestament; Widerruf eines Ehegattentestaments; Trennungslösung; Einheitslösung

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Testaments bei ausdrücklicher gegenseitiger Einsetzung der Ehegatten zu "befreiten Vorerben"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehegattentestament: Auslegung im Sinne der Einheitslösung trotz der Wortwahl "befreiter ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines Ehegattentestaments im Sinne der Einheitslösung trotz Wortwahl "befreiter Vorerbe"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 403
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02

    Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 1/16
    Indes muss bei einer Auslegung des Testaments nach den §§ 133, 2084 BGB berücksichtigt werden, dass insbesondere juristisch nicht vorgebildeten Erblassern das juristisch-technisch richtige Verständnis der Begriffe "Vorerbe" und "Nacherbe" vielfach nicht gebräuchlich sein wird und deshalb die Verwendung dieser Begriffe allein den Testamentsinhalt nicht bereits eindeutig macht (Senat, Beschluss v. 15.12.2011, 3 Wx 115/11; OLG Hamm FamRZ 2003, 1503 ff; Palandt/Weidlich, BGB, 75. A. 2016, § 2269 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 1/16
    Über sie kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. Beschluss des Senats vom 14.1.2010, 3 Wx 90/09, SchlHA 2010, 145; Sternal in Keidel, FamFG, 18. A. 2014, § 68 Rn. 58 f).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 1/16
    Allerdings ist grundsätzlich eine Umdeutung eines nichtigen gemeinschaftlichen Testaments zur Aufrechterhaltung als Einzeltestament möglich ist, soweit die Formerfordernisse für ein Einzeltestament nach § 2247 BGB gewahrt sind (vgl. BGH - NJW-RR 1987 1410 und Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl. 2016, § 2265 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 3 U 204/22

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Tod des Nacherben

    Bei Eheleuten kann eine Nacherbschaft nur gewollt sein, wenn nach ihrer Vorstellung das Gesamtvermögen in der Weise beim Tod des überlebenden Ehegatten getrennt sein soll, dass das Vermögen des Vorverstorbenen und das Eigenvermögen des Überlebenden als getrennte Vermögensmassen auf die (Nach-)Erben übergehen sollen (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, ErbR 2017, 90; MüKo/Lieder, a. a. O., § 2100 Rn. 12).

    Indiz für eine von gemeinschaftlich testierenden Eheleuten gewollte Trennungslösung kann sein, dass der wesentliche Teil des beiderseitigen Vermögens nur von einem Ehegatten stammt und dieser Wert darauf gelegt hat, dass die Substanz seines Vermögens unvermindert auf seine Verwandten oder Drittbenannte übergeht (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, BeckRS 2016, 19260 Rn. 31; OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2018 - 6 W 14/16, BeckRS 2018, 17321 Rn. 29).

  • OLG Brandenburg, 09.08.2021 - 3 W 67/21

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und

    Eine Vor- und Nacherbschaft kann - unabhängig von der Begriffswahl - von Eheleuten aber nur dann gewollt sein, wenn sie die Vorstellung haben, dass beim Tod des länger lebenden Ehegatten das Gesamtvermögen getrennt nach dem Vermögen des Vorverstorbenen und dem Eigenvermögen des Überlebenden vererbt werden und als je getrennte Vermögensmassen auf die (Nach-)Erben übergehen soll (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, BeckRS 2016, 19260 Rn. 30).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22

    Voraussetzungen einer Einsetzung als Erbe im Testament; Voraussetzungen der

    Denn Vor- und Nacherbschaft kann - unabhängig von der Begriffswahl - von Eheleuten nur dann gewollt sein, wenn sie die Vorstellung haben, dass beim Tod des längerlebenden Ehegatten das Gesamtvermögen getrennt nach dem Vermögen des Vorverstorbenen und dem Eigenvermögen des Überlebenden vererbt werden und als je getrennte Vermögensmassen auf die (Nach-)Erben übergehen soll (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, BeckRS 2016, 19260 Rn. 30).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 3 W 134/20

    Ehegattentestament: Einheits- oder Trennungslösung

    Eine Vor- und Nacherbschaft kann - unabhängig von der Begriffswahl - von Eheleuten aber nur dann gewollt sein, wenn sie die Vorstellung haben, dass beim Tod des länger lebenden Ehegatten das Gesamtvermögen getrennt nach dem Vermögen des Vorverstorbenen und dem Eigenvermögen des Überlebenden vererbt werden und als je getrennte Vermögensmassen auf die (Nach-)Erben übergehen soll (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, BeckRS 2016, 19260 Rn. 30).
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