Rechtsprechung
OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
Produkthaftungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 19.03.1998 - 6 O 391/96
- OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.06.1997 - VI ZR 372/95
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen gesundheitlicher …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
63 Beweiserleichterungen für die Kausalitätsfrage, die bis zur Beweislastumkehr reichen können, können bei Überschreitung der im Rahmen einer Betriebsgenehmigung durch Verwaltungsvorschriften oder durch Bestimmungen und Auflagen festgelegten Emissions- und Immissionswerte gerechtfertigt sein (BGH NJW 1997, 2748).Zwar ist auch bei der Produkthaftung ist ein Anscheinsbeweis möglich (BGH NJW 1988, 2611, 2612; 1991, 1948, 1949; 1997, 2748).
- BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Zwar ist auch bei der Produkthaftung ist ein Anscheinsbeweis möglich (BGH NJW 1988, 2611, 2612; 1991, 1948, 1949; 1997, 2748).In der Entscheidung BGH NJW 1991, 1948, 1949 ff. wurde im Hinblick darauf, dass ein direkter Nachweis einer Kontamination einer Blutkonserve mit HIV-Erregern nicht möglich war, ein dreifacher Anscheinsbeweis zugelassen, durch den die Kausalkette hinreichend geschlossen wurde.
- BGH, 11.06.1996 - VI ZR 202/95
Darlegungs- und Beweislast im Produkthaftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Wenn feststeht, dass ein Produkt mangelhaft ist und die bestimmungsgemäße Verwendung zu einem Schaden geführt hat, muss der Hersteller sich hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit oder des Verschuldens entlasten (BGH NJW 1996, 2507, 2508; 1999, 1028, 1029 und 2815, 2816).
- BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88
Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Bei medizinischen Risiken muss ein Hersteller laufend die Entwicklung der Technik auf seinem Arbeitsbereich weiter verfolgen (BGH NJW 1990, 906, 907 f.; 1994, 3349, 3350). - BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Bei medizinischen Risiken muss ein Hersteller laufend die Entwicklung der Technik auf seinem Arbeitsbereich weiter verfolgen (BGH NJW 1990, 906, 907 f.; 1994, 3349, 3350). - BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Ein derartiger unterlassener Hinweis kann ebenfalls schadensersatzpflichtig machen, weil ein Produzent trotz Einhaltung der technischen Regeln und Wahrung behördlicher Zulassungsvoraussetzungen eine von seinem Erzeugnis ausgehende, erkennbare Gefahr dem Benutzer mitteilen muss (BGH NJW 1999, 2815, 2816). - BGH, 02.02.1999 - VI ZR 392/97
Darlegungs- und Beweislast des Herstellers eines Produkts bei Schädigung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Wenn feststeht, dass ein Produkt mangelhaft ist und die bestimmungsgemäße Verwendung zu einem Schaden geführt hat, muss der Hersteller sich hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit oder des Verschuldens entlasten (BGH NJW 1996, 2507, 2508; 1999, 1028, 1029 und 2815, 2816). - BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Zwar ist auch bei der Produkthaftung ist ein Anscheinsbeweis möglich (BGH NJW 1988, 2611, 2612; 1991, 1948, 1949; 1997, 2748).