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   OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20   

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https://dejure.org/2021,14620
OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20 (https://dejure.org/2021,14620)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.04.2021 - 12 U 147/20 (https://dejure.org/2021,14620)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. April 2021 - 12 U 147/20 (https://dejure.org/2021,14620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 232 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 305 BGB, § 307 Abs 1 BGB
    Bauvertrag ohne Sicherheitenleistung: Anspruch des Verbrauchers auf Schadensersatzanspruch gegen Bauunternehmer in Form einer nachträglichen Sicherheitengestellung

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Anspruch auf Schadensersatzanspruch gegen Bauunternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses; Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses; Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlagszahlungen, aber keine Sicherheit: Zahlungsplan unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsplan unwirksam: Auftragnehmer muss 5% Schadensersatz zahlen! (IBR 2021, 399)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 125/00

    Rechte des Bestellers bei Leistung von Abschlagszahlungen vor Fälligkeit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Ein Anspruch auf Rückzahlung unberechtigt erbrachter Abschlagszahlungen bestehe indes nicht, weil ein vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung von Abschlagszahlungen erst mit der durch die Schlussrechnung vorzunehmenden endgültigen Abrechnung entstehe (BGH NJW 2002, 2640).

    Der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers entstehe mit dem Abschluss des Werkvertrags, werde grundsätzlich aber erst mit der Abnahme des Werks fällig (BGH, NJW 2002, 2640 mwN).

    Ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung von 19.900,00 EUR ergebe sich auch nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1. Alt. BGB, denn bei dem Anspruch auf Abrechnung und auf Rückzahlung zu hoher Abschlags- und/oder Vorauszahlungen handele es sich nicht um einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, sondern um einen vorrangig das Bereicherungsrecht ausschließenden vertraglichen Anspruch (BGH, NJW 2002, 2640).

  • BGH, 08.11.2012 - VII ZR 191/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmers: Wirksamkeit einer Klausel

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Sieht ein Zahlungsplan in einem BGB-Bauvertrag Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, aber keine Sicherheitengestellung vor, ist ein solcher Zahlungsplan gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil v. 08.11.2012 - VII ZR 191/12).

    Der Bundesgerichtshof hat daher ausdrücklich eine in den AGB eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelte, ohne auf die nach § 632 a Abs. 3 BGB a. F. gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam erklärt (Urteil v. 08.11.2012 - VII ZR 191/12):.

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Insbesondere wurde die in § 632a Abs. 3 BGB a.F. zwingend vorgesehene Sicherheitengestellung zwischen den Parteien auch im Rahmen der nachträglichen Änderung weder vorgesehen noch individuell abbedungen (vgl. zum "Kerngehalt" einer AGB-Klausel: BGH, Urteil v. 07.03.2013 (VII ZR 162/12).

    Dies drückt auch der BGH in den Leitsätzen zu seinem Urteil v. 07.03.2013 (VII ZR 162/12) aus:.

  • BGH, 05.04.2005 - XI ZR 294/03

    Sichert Bürgschaft gem. § 7 MaBV Rückgewähranspruch des Erwerbers?

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Erwerber entweder die zugesagten Leistungen des Bauträgers oder aber die Rückzahlung seiner Mittel erhält, wenn der Wert der Leistung des Bauträgers hinter dem zurückbleibt, was der Bauträger schuldet (BGHZ 162, 378, 382 BGH NJW 2001, 3329, 3330 f; Urt. v. 21. Januar 2003, XI ZR 145/02, NJW-RR 2003, 592).".
  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Bei Abschlagszahlungen, die § 3 Abs. 1, 2 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung, anwendbar für Bauträgerverträge) widersprechen, hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 22.03.2017 - VII ZR 268/05) im Rahmen einer "salomonischen", ausgleichenden Entscheidung jedoch berücksichtigt, dass der Bauträger durch die Entgegennahme vorzeitiger Zahlungen im Rahmen von Abschlagszahlungen gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB verstoßen hat und daher einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch aus § 817 Satz 1 BGB ausgesetzt ist.
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Damit ist die Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04, BGHZ 164, 11, 25; vom 27. September 2000 - VIII ZR 155/99, BGHZ 145, 203, 234).".
  • OLG Celle, 12.02.2001 - 4 U 289/99

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Sie ist daher ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (ebenso: OLG Frankfurt OLGR 2005, 478, 479; OLG Celle ZfIR 2001, 412, 414; OLG Hamm NJW-RR 1999, 530, 531; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdn. 66; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdn. 222; Basty, Der Bauträgervertrag, 5. Aufl., Einleitung Rdn. 83; Grziwotz/Bischoff, MaBV, § 3 Rdn. 210; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1997, 1506, 1507).
  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Diese Rechtsprechung zur Makler- und Bauträgerverordnung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 02.10.2019 - 12 U 10/18 - (zit. nach juris) auf einen Bauvertrag übertragen, bei dem ebenfalls eine vertragliche Klausel zur Abschlagszahlung unwirksam war, ohne dass ein Bauträger eingeschaltet war.
  • OLG Frankfurt, 23.12.2004 - 24 U 85/03

    Bauträgervertrag: Pflicht zur Sicherung der Freistellung von Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Sie ist daher ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (ebenso: OLG Frankfurt OLGR 2005, 478, 479; OLG Celle ZfIR 2001, 412, 414; OLG Hamm NJW-RR 1999, 530, 531; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdn. 66; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rdn. 222; Basty, Der Bauträgervertrag, 5. Aufl., Einleitung Rdn. 83; Grziwotz/Bischoff, MaBV, § 3 Rdn. 210; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1997, 1506, 1507).
  • BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07

    Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v.

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
    Unter 1b cc) wurde bereits ausgeführt, dass die für die Frage der Rückzahlung der Fertigstellungsrate entscheidenden Vorschriften der § 3 Abs. 2, 7 MaBV anerkannte Schutzgesetze iSd § 823 Abs. 2 BGB sind (vgl. auch ausführlich BGH, Urteil v. 05.12.2008 - V ZR 144/07).
  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 12 U 37/97

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträger-GmbH?

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 458/02

    Treuwidrigkeit der Berufung des Bürgen auf das Fehlen einer Sicherungsabrede

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 149/00

    Umfang und Funktion der Bürgschaft nach § 7 MABV

  • OLG Dresden, 27.06.1997 - 7 U 860/97

    Auslegung der Freigabeverpflichtung der Globalgrundschuldgläubigerin

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 6 U 76/17

    Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Sicherungsgebers

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 145/02

    Umfang des Sicherungszwecks der Bürgschaft

  • BGH, 19.08.2021 - VII ZR 388/21

    Zahlungsplan unwirksam: Auftragnehmer muss 5% Schadensersatz zahlen!

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