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   OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12   

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https://dejure.org/2013,155
OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12 (https://dejure.org/2013,155)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.01.2013 - 1 W 51/12 (https://dejure.org/2013,155)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 1 W 51/12 (https://dejure.org/2013,155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; GBO § 22; GBO § 47 Abs. 2
    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer notariell beglaubigten Eintragungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschwellenrechtsschutz bei nicht gekennzeichneten Nebenangeboten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte: Rechtsschutz anerkannt! (IBR 2013, 166)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1011
  • VergabeR 2013, 520
  • ZfBR 2013, 308
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    1) Die Antragstellerin kann auch bei einer - hier gegebenen - Unterschwellenvergabe Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung erlangen, wenn in einem nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB/A - durchgeführten Vergabeverfahren gegen bieterschützende, den transparenten und chancengleichen Wettbewerb betreffende Bestimmungen verstoßen wird (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Juni 2012, 1 U 357/11-107, NZBau 2012, 654 ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531; OLG Schleswig, Urteil vom 9. April 2010, 1 U 27/10, IBR 2010, 351).

    Sollten die Informationen nicht kurzfristig zugänglich gemacht werden, könnte die Antragstellerin ihre etwaigen Primärrechtsschutzansprüche - falls erforderlich - durch eine Zwischenverfügung bis zur Erfüllung der Informationsansprüche sichern (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2011, I-27 W 1/11, ZfBR 2011, 832 [Ls.], Beschluss vom 9. März 2010, VI-Kart 1/10 (V), [...], Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, NZBau 2010, 328 [Rn. 45 ff.], sowie Beschluss vom 30. April 2008, VII-Verg 23/08, NZBau 2008, 469 [Rn. 37]).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    Sollten die Informationen nicht kurzfristig zugänglich gemacht werden, könnte die Antragstellerin ihre etwaigen Primärrechtsschutzansprüche - falls erforderlich - durch eine Zwischenverfügung bis zur Erfüllung der Informationsansprüche sichern (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2011, I-27 W 1/11, ZfBR 2011, 832 [Ls.], Beschluss vom 9. März 2010, VI-Kart 1/10 (V), [...], Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, NZBau 2010, 328 [Rn. 45 ff.], sowie Beschluss vom 30. April 2008, VII-Verg 23/08, NZBau 2008, 469 [Rn. 37]).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - Kart 1/10

    Vorläufiger Rechtsschutz im kartellrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    Sollten die Informationen nicht kurzfristig zugänglich gemacht werden, könnte die Antragstellerin ihre etwaigen Primärrechtsschutzansprüche - falls erforderlich - durch eine Zwischenverfügung bis zur Erfüllung der Informationsansprüche sichern (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2011, I-27 W 1/11, ZfBR 2011, 832 [Ls.], Beschluss vom 9. März 2010, VI-Kart 1/10 (V), [...], Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, NZBau 2010, 328 [Rn. 45 ff.], sowie Beschluss vom 30. April 2008, VII-Verg 23/08, NZBau 2008, 469 [Rn. 37]).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2011 - 27 W 1/11

    Privater AG wendet VOB/A an: Rechtsschutz bei Vergabeverstößen!

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    Sollten die Informationen nicht kurzfristig zugänglich gemacht werden, könnte die Antragstellerin ihre etwaigen Primärrechtsschutzansprüche - falls erforderlich - durch eine Zwischenverfügung bis zur Erfüllung der Informationsansprüche sichern (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2011, I-27 W 1/11, ZfBR 2011, 832 [Ls.], Beschluss vom 9. März 2010, VI-Kart 1/10 (V), [...], Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, NZBau 2010, 328 [Rn. 45 ff.], sowie Beschluss vom 30. April 2008, VII-Verg 23/08, NZBau 2008, 469 [Rn. 37]).
  • OLG Naumburg, 18.11.1999 - 3 U 169/98

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen der fehlerhaften Vergabe eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    Für (entgegen § 14 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A [zuvor: § 22 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2000]) unverschlossen eingereichte Angebote ist entschieden, dass diese (gleichwohl) zur Wertung zugelassen werden können, wenn nachträgliche Manipulationen "auf Grund der Umstände ohne vernünftige Zweifel" ausgeschlossen werden können (OLG Naumburg, Urteil vom 18. November 1999, 3 U 169/98, OLGR Naumburg 2000, 311).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 1 U 357/11

    Vergabe: Rechtsschutz im Unterschwellenbereich; "Verlagerung" der Angabe von

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    1) Die Antragstellerin kann auch bei einer - hier gegebenen - Unterschwellenvergabe Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung erlangen, wenn in einem nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB/A - durchgeführten Vergabeverfahren gegen bieterschützende, den transparenten und chancengleichen Wettbewerb betreffende Bestimmungen verstoßen wird (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Juni 2012, 1 U 357/11-107, NZBau 2012, 654 ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531; OLG Schleswig, Urteil vom 9. April 2010, 1 U 27/10, IBR 2010, 351).
  • OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08

    Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    Eine unterbliebene oder unvollständige Kennzeichnung oder Bekanntgabe kann in diesem Zusammenhang die Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen beeinflussen (vgl. Urteil des Senats vom 25. September 2009, 1 U 42/08, ZfBR 2010, 597 - bei [...] Rn. 34); insbesondere die Niederschrift über den Eröffnungstermin (§ 14 Abs. 4 VOB/A ) erleichtert den Beweis darüber, was zu diesem Zeitpunkt in das (weitere) Vergabeverfahren "eingebracht" worden ist.
  • OLG Schleswig, 09.04.2010 - 1 U 27/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel der Unterlassung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    1) Die Antragstellerin kann auch bei einer - hier gegebenen - Unterschwellenvergabe Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung erlangen, wenn in einem nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB/A - durchgeführten Vergabeverfahren gegen bieterschützende, den transparenten und chancengleichen Wettbewerb betreffende Bestimmungen verstoßen wird (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Juni 2012, 1 U 357/11-107, NZBau 2012, 654 ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531; OLG Schleswig, Urteil vom 9. April 2010, 1 U 27/10, IBR 2010, 351).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2010 - 2 W 37/10

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung im ein unterschwelliges

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12
    Der Streitwert ergibt sich aus entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. August 2010, 2 W 37/10, VergabeR 2011, 236).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2017 - 15 Verg 2/17

    Oberflächenabdichtung - Vergabeverfahren: Ausschluss eines unverschlüsselt

    Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vom 08.01.2013 - 1 W 51/12 - (juris) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18.11.1999 - 3 U 169/98 - (OLGR Naumburg 2000, 311), weil die genannten Entscheidungen nicht nur zu einer anderen Rechtslage ergangen sind und sie auch nicht die Frage der Verschlüsselung elektronischer Angebote betreffen, sondern weil diese auch nur Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich zum Gegenstand haben und die diesbezügliche Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf den hier betroffenen Oberschwellenbereich übertragbar ist.
  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17

    Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens wegen unvollständiger Angaben zur

    In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, dass auch im Unterschwellenbereich dem übergangenen Bieter Primärrechtsschutz mit der Möglichkeit, die Zuschlagserteilung auf sein Angebot noch zu erreichen, zur Seite stehen kann (vergleiche nur Vavra in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOB/A, 2. Aufl, § 2 Rn. 41; Portz in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOB/A, 2. Aufl, § 17 Rn. 62; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2013 - 1 W 51/12).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2020 - 11 Verg 7/19

    Kein Auschluss eines form- und fristgerechten Angebots wegen "Infektion" durch

    Dies überzeugt jedenfalls in Konstellationen - wie hier - nicht, in denen die Realisierung der Gefahr nahezu ausgeschlossen ist (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 18.11.1999 - 3 U 169/98; OLG Schleswig, Beschluss vom 8.1.2013 - 1 W 51/12).

    Zur Vermeidung einer zu starren rein formalisierenden Anwendung des Vergaberechts kommt ein Angebotsausschluss zur Wahrung des Geheimwettbewerbs jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn nachträgliche Manipulationen ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden können (vgl. vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 18.11.1999 - 3 U 169/98; OLG Schleswig, Beschluss vom 8.1.2013 - 1 W 51/12).

  • OLG München, 19.06.2017 - 21 W 314/17

    Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO

    a) In der Rechtsprechung ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass ein nicht zum Zuge kommender Bieter auch im Unterschwellenbereich mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung Primärrechtsschutz in Anspruch nehmen und dadurch seine Chance auf eine Zuschlagserteilung wahren kann (vgl. Scharen, Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte, VergabeR 2011, S. 653 ff; Dicks, Nochmals: Primärrechtsschutz bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte, VergabeR 2012, S. 531 ff; OLG Düsseldorf vom 13.01.2010, Az. 27 U 1/09; OLG Schleswig vom 08.01.2013, Az. 1 W 51/12, OLG Saarbrücken vom 13.06.2012, Az. 1 U 357/11 und vom 16.12.2015, Az. 1 U 87/15; OLG Dresden vom 13.08.2013, Az. 16 W 439/13; OLG Frankfurt vom 21.04.2017, Az. 11 U 10/17).

    Der Streitwert beim einstweiligen Verfügungsverfahren im Unterschwellenbereich wird in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG festgesetzt (vgl. OLG Stuttgart vom 09.08.2010, Az. 2 W 37/10 = VergabeR 2011, 236; Schlewig-Holsteinisches OLG vom 08.01.2013, Az. 1 W 51/12; OLG Dresden vom 13.08.2013, 1 W 439/13).

  • OLG Celle, 09.01.2020 - 13 W 56/19

    Ausschreibung der Durchführung einer sozialen Schuldnerberatung

    Die Regelung des § 50 Abs. 2 GKG ist nach wohl herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, im vergaberechtlich unterschwelligen (einstweiligen) Zivilrechtsschutz analog anwendbar (so Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, GKG § 50 Rn. 23; OLG Stuttgart Beschluss vom 9. August 2010 - 2 W 37/10, juris Rn. 48; OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 21 W 314/17, juris Rn. 10; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 W 51/12, juris Rn. 19; a.A. ohne nähere Begründung - nämlich Streitwert nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 ZPO: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 - I-27 U 1/09, juris Rn. 68).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 27 U 4/22

    Keine Vorinformations- und Wartepflicht unterhalb der Schwellenwerte!

    Dabei kann dahinstehen, ob § 50 Abs. 2 GKG für vergaberechtliche Auseinandersetzungen im unterschwelligen Bereich entsprechend anzuwenden ist (so OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2017, 21 W 314/17, BeckRS 2017, 113365; OLG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2013, 1 W 51/12, BeckRS 2013, 6580; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. August 2010, 2 W 37/10, VergabeR 2011, 236; Elzer in Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, § 50 Rn. 6) oder ob die Streitwertfestsetzung vom Gericht nach freiem Ermessen gemäß §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO vorzunehmen ist (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011, 6 W 51/11, BeckRS 2011, 24846; Senatsurteil vom 13. Januar 2010, I-27 U 1/09, BeckRS 2010, 2050), da der Fünf-Prozent-Regelung des § 50 Abs. 2 GKG eine pauschalisierte Gewinnannahme zugrunde liegt (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Mai 2018, Verg 2/18, NZBau 2018, 639 Rn. 6), die gerade gewährleisten soll, dass der aus dem Bruttoauftragswert abgeleitete Gegenstandswert das wirtschaftliche Interesse des Rechtssuchenden widerspiegelt.
  • OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13

    Haftung des öffentlichen Auftraggebers bei Verletzung von Vergabevorschriften

    Dabei sind auch die Grundsätze der sekundären Darlegungslast zu beachten, wonach der Gegner der (primär) darlegungspflichtigen Partei sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken darf, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (dezidiert zur sekundären Darlegungs- und Beweislast der Vergabestelle OLG Schleswig, IBR 2013, 166; vgl. Zöller, a.a.O., § 138 Rn. 8b unter Hinweis auf die Rspr. des BGH und vor § 284 Rn. 34 ff.).
  • OLG Naumburg, 25.06.2015 - 2 U 17/15

    Öffentliche Ausschreibung zum Abschluss eines Pachtvertrags über kommunale

    Für den Bereich der sog. nur nationalen Ausschreibungspflicht leitet die Rechtsprechung das subjektive Recht des Bieters aus der Verpflichtung zur wechselseitigen Rücksichtnahme im vorvertraglichen Schuldverhältnis nach §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 BGB her (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.10.2011, I-27 W 1/11, VergabeR 2012, 505; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 08.01.2013, 1 W 51/12, VergabeR 2013, 520; OLG Dresden, Urteil v. 13.08.2013, 16 W 0439/13, ZfBR 2014, 512; Saarländisches OLG, Urteil v. 28.01.2015, 1 U 138/14, zitiert nach juris).
  • VK Niedersachsen, 18.11.2015 - VgK-42/15

    Unzulässigkeit der Nachprüfung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens zur

    Soweit das OLG Schleswig ( OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2013, 1 W 51/12 ) formal eine andere Auffassung vertritt, die Kennzeichnungspflicht sei zunächst nicht drittschützend, korrigiert das OLG Schleswig seine Darstellung, weil die Ordnungsvorschrift des § 14 Abs. 3 VOB/A im Zusammenhang mit der Aufhebungsentscheidung Drittschutz entfalte.
  • VK Baden-Württemberg, 04.09.2014 - 1 VK 40/14

    Öffentliche Auftragsvergabe: Einreichung eines Angebots in einem nicht

    Selbst wenn man - wie von der Antragsgegnerin vorgetragen - der Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig folgen wollte, nach der unverschlossen eingereichte Angebote entgegen § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 lit. b) VOB/A zur Wertung zugelassen werden können, wenn nachträgliche Manipulationen aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden können (Beschluss vom 8.1.2013, 1 W 51/12), führte diese Auffassung im vorliegenden streitgegenständlichen Fall nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • LG München I, 28.05.2015 - 2 O 1248/15

    Vergabeverfahren - Anspruch auf Unterlassung der Zuschlagserteilung aus culpa in

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