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   OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99   

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https://dejure.org/2000,8536
OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99 (https://dejure.org/2000,8536)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.02.2000 - 9 W 216/99 (https://dejure.org/2000,8536)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 9 W 216/99 (https://dejure.org/2000,8536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbvertrag; Gebühr; Eröffnung eines Erbvertrages; Eröffnungsgebühr; Nachlasshöhe

  • Judicialis

    KostO § 102; ; KostO § 103 Abs. 1; ; KostO § 46 Abs. 2; ; KostO § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 102 § 103 Abs. 1 § 46 Abs. 2 § 18 Abs. 1
    Höhe der Gebühr für die Eröffnung eines Erbvertrages bei späterem Verzicht auf eine Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schwarzenbek - 7 IV 314/97
  • LG Lübeck - 3 T 492/99
  • OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 28.09.1988 - 8 W 443/88

    Kostenbemessung im Nachlassverfahren im Falle einer Testamentseröffnung bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99
    Sie hat den Standpunkt vertreten, in Anlehnung an die herrschende Rechtsprechung (z.B. OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485) sei bei der Eröffnung einer widerrufenen, nichtigen oder sonst überholten letztwilligen Verfügung in einer besonderen weiteren Eröffnungsverhandlung der volle Nachlasswert und nicht etwa nur der Mindestwert zugrundezulegen.

    Dies ist für den gleich gelagerten Fall der Wertberechnung bei der Eröffnung überholter oder nichtiger Testamente die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 73; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Hartmann, KostG, 29. Aufl., § 103 Rdnr. 2; Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung", Ziff. 1.4, S. 435).

  • LG Duisburg, 04.11.1987 - 7 T 326/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99
    Dies ist für den gleich gelagerten Fall der Wertberechnung bei der Eröffnung überholter oder nichtiger Testamente die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 73; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Hartmann, KostG, 29. Aufl., § 103 Rdnr. 2; Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung", Ziff. 1.4, S. 435).
  • OLG Köln, 23.03.1992 - 2 Wx 8/92

    Ausgestaltung der Berechnung der nachlassgerichtlichen Kostenansprüche für die

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99
    Dies ist für den gleich gelagerten Fall der Wertberechnung bei der Eröffnung überholter oder nichtiger Testamente die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 73; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Hartmann, KostG, 29. Aufl., § 103 Rdnr. 2; Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung", Ziff. 1.4, S. 435).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99
    Gebühren stellen vielmehr öffentlich-rechtliche Geldleistungen dar, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG NJW 1979, 1345 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96

    Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99
    Dies ist für den gleich gelagerten Fall der Wertberechnung bei der Eröffnung überholter oder nichtiger Testamente die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 73; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Hartmann, KostG, 29. Aufl., § 103 Rdnr. 2; Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung", Ziff. 1.4, S. 435).
  • OLG Frankfurt, 28.11.1985 - 20 W 211/85

    Widerruf eines letztwilligen Verfügung; Erhebung von Gerichtskosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99
    Dies ist für den gleich gelagerten Fall der Wertberechnung bei der Eröffnung überholter oder nichtiger Testamente die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 73; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Hartmann, KostG, 29. Aufl., § 103 Rdnr. 2; Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung", Ziff. 1.4, S. 435).
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