Rechtsprechung
OLG Schleswig, 08.02.2019 - 1 U 30/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Vertrag; Auslegung; Geschäftsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313
Vertrag; Auslegung; Geschäftsgrundlage - rechtsportal.de
BGB § 313
Anspruch des Werkunternehmers auf Anpassung der Vergütung wegen Veränderung der Geschäftsgrundlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erwartungen werden nicht erfüllt: Auftragnehmer kann keine Preisanpassung verlangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die einseitig gebliebene Vorstellung zur Kalkulationsgrundlage - und der Werklohnanspruch
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Fehlen der Geschäftsgrundlage bei einseitiger Vorstellung zur Kalkulationsgrundlage
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erwartungen werden nicht erfüllt: Auftragnehmer kann keine Preisanpassung verlangen! (IBR 2019, 322)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 23.03.2018 - 5 HKO 52/16
- OLG Schleswig, 08.02.2019 - 1 U 30/18
- BGH, 20.11.2019 - VII ZR 31/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99
Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs
Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2019 - 1 U 30/18
Zwar ist § 313 BGB bei vollständig erfüllten Verträgen grundsätzlich nicht anwendbar; da die Zumutbarkeit aber ein entscheidendes Kriterium ist, kann ausnahmsweise eine Anpassung infrage kommen, wenn die Geschäftsgrundlage von Beginn an gefehlt hat (BGH, Urteil vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 -, Rn. 33, juris). - BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90
Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2019 - 1 U 30/18
Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus der Auslegung des Vertrages, die vorrangig vorzunehmen ist, da das, was nach dem Vertragstext zum Vertragsinhalt gehört, nicht Geschäftsgrundlage sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1991 - V ZR 191/90 -, Rn. 16, juris). - BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09
Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.02.2019 - 1 U 30/18
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind andererseits Geschäftsgrundlage auch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen, für die eine Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2012 - XII ZR 47/09 -, Rn. 16, juris).