Rechtsprechung
OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zum Ersatz der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung nach Totalschaden
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Unfallgeschädigten bei Wahl der Ersatzbeschaffung eines billigeren Fahrzeugs auf Erstattung des Netto-Wiederbeschaffungsaufwands zzgl. tatsächlich gezahlter Umsatzsteuer für den Ersatzwagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 249 BGB
Umfang der Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs kann der Brutto-Wiederbeschaffungsaufwand die Obergrenze bilden
Verfahrensgang
- LG Kiel, 19.07.2012 - 13 O 60/12
- OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05
Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Die Abrechnung widerspreche den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach im Falle des Erwerbs eines Ersatzfahrzeuges für die Berechnung des zu ersetzenden Mehrwertsteueranteils nicht der Netto-Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs zugrunde zu legen und um den bei der Ersatzbeschaffung angefallenen Steuersatz zu erhöhen ist, weil das Ergebnis einer solchen Berechnung ein mit einer konkreten Schadensberechnung nicht vereinbarer fiktiver Mehrwertsteueranteil wäre und in Widerspruch zu § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB stünde (BGH vom 15.11.2005 - IV ZR 26/05 - VersR 2006, 238/239).Mit weiterem - von der Beklagten angeführten - Urteil vom 15.11.2005 - VI ZR 26/05 -(VersR 2006, 238 -239=NJW 2006, 285 -286) hat er die vorgenannte Entscheidung fortgeführt und ergänzend ausgeführt:.
Soweit in den Entscheidungsgründen des von der Beklagten angeführten Urteils des Bundesgerichtshofes vom 15.11.2005 (aaO unter II. 2.) u. a. ausgeführt wird.
- BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Beläuft sich der für das ersatzbeschaffte Fahrzeug aufgewendete Kaufpreis mindestens auf den (Brutto-)Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens, ist der (Brutto-)Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-)Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist (BGH, Urt. v. 1.3.2005 - VI ZR 91/04 - NJW 2005, 2220 ff).Der für die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kraftfahrzeugunfällen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 1.3.2005 - VI ZR 91/04 - (…aaO) zur Frage der Mehrwertsteuererstattung beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs durch einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten ausgeführt (Leitsatz):.
- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05
Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Fällt eine Umsatzsteuer nicht an, erhält der Geschädigte nur den Netto-Wiederbeschaffungsaufwand (BGH, Urteil v. 9.5.2006 - VI ZR 225/05 - NJW 2006, 2181 ff; Urteil v. 18.05.2004 - VI ZR 267/03 - NJW 2004, 2086 ).Auf der Grundlage vorgenannter Entscheidungen ist insbesondere auch unter Berücksichtigung der zur fiktiven Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens (oben unter 1.) ergangene Entscheidung vom 9.5.2006 - VI ZR 225/05 - (…aaO, s. Entscheidungsgründe unter II. 1. b) im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, dass die beanspruchte Erstattung der tatsächlich angefallenen Umsatzsteuer nicht in Betracht kommt.
- BGH, 25.10.1996 - V ZR 158/95
Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Eine funktionale Gleichwertigkeit reicht aus (BGH Urt. v. 25.10.1996 - V ZR 158/95 - NJW 1997, 520 ). - BGH, 18.05.2004 - VI ZR 267/03
Geltendmachung des vollen Mehrwertsteuerbetrages bei Ersatzbeschaffung für ein …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Fällt eine Umsatzsteuer nicht an, erhält der Geschädigte nur den Netto-Wiederbeschaffungsaufwand (BGH, Urteil v. 9.5.2006 - VI ZR 225/05 - NJW 2006, 2181 ff; Urteil v. 18.05.2004 - VI ZR 267/03 - NJW 2004, 2086 ). - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Dieser - nicht auf dem Zustand des Unfallfahrzeugs beruhende - Mehrerlös kommt dem Schädiger nicht zugute (…BGH, Urt. v. 15.06.2010 - VI ZR 232/09 - NJW 2010, 2724 ff; Urt. v. 7.12.2004 - VI ZR 119/04 - NJW 2005, 357 ff). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
"Für den zu ersetzenden Mehrwertsteueranteil ist von Bedeutung, ob der Geschädigte seinen Schaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder aber konkret auf der Basis einer von ihm vorgenommenen Reparatur oder Ersatzbeschaffung abrechnet (zur Differenzierung zwischen fiktiver und konkreter Schadensabrechnung vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04- VersR 2005, 663und - VI ZR 172/04- VersR 2005, 665 ).". - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
"Für den zu ersetzenden Mehrwertsteueranteil ist von Bedeutung, ob der Geschädigte seinen Schaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder aber konkret auf der Basis einer von ihm vorgenommenen Reparatur oder Ersatzbeschaffung abrechnet (zur Differenzierung zwischen fiktiver und konkreter Schadensabrechnung vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04- VersR 2005, 663und - VI ZR 172/04- VersR 2005, 665 ).". - BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08
Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Umsatzsteuer soll nur noch ersetzt werden, wenn und soweit sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Reparatur oder Ersatzbeschaffung tatsächlich anfällt, d. h. wenn und soweit sie der Geschädigte zur Wiederherstellung aus seinem Vermögen aufgewendet oder er sich hierzu verpflichtet hat (zB BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 312/08 - NJW 2009, 3713 -3714). - BGH, 15.06.2010 - VI ZR 232/09
Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Anzusetzender Restwert bei unreparierter …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Dieser - nicht auf dem Zustand des Unfallfahrzeugs beruhende - Mehrerlös kommt dem Schädiger nicht zugute (BGH, Urt. v. 15.06.2010 - VI ZR 232/09 - NJW 2010, 2724 ff;… Urt. v. 7.12.2004 - VI ZR 119/04 - NJW 2005, 357 ff).
- OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs …
Beläuft sich der für das ersatzbeschaffte Fahrzeug aufgewendete Kaufpreis mindestens auf den Brutto-Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens, ist der Brutto-Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist (BGH NJW 2005, 2220; OLG Schleswig, Urt. v. 09.01.2013 - 7 U 109/12, zitiert nach juris.de).Ist in dem vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer (Regelumsatzsteuer gem. § 10 UStG oder Differenzsteuer im Sinne des § 25a UStG) enthalten, ist diese abzuziehen, weil der Geschädigte diese nur beanspruchen kann, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGH, Urteil v. 9.5.2006 - VI ZR 225/05 - NJW 2006, 2181 ff; Urteil v. 18.05.2004 - VI ZR 267/03 - NJW 2004, 2086; OLG Schleswig, Urt. v. 09.01.2013 - 7 U 109/12).
- LG Flensburg, 18.05.2017 - 1 S 61/16
Ersatzfähigkeit der tatsächlich angefallenen Kosten einer erfolgten …
Der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 09.01.2013, 7 U 109/12) widerspreche diese Einschätzung nicht, da in jenem Fall eine fiktive Schadensabrechnung gewählt worden sei, während der Kläger vorliegend ausdrücklich den ihm konkret entstandenen Schaden ersetzt verlange.Abweichend von dem erstinstanzlich zitierten Fall des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 09.01.2013, 7 U 109/12, juris, Rn. 30 ff.; Bestätigung von Landgericht Kiel…, Urteil vom 19.07.2013, 13 O 60/12, juris, Rn. 28), in dem der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem unter dem Bruttowiederbeschaffungswert liegenden Preis erwarb, aber fiktiv abrechnete und angefallene Umsatzsteuer geltend machte, begehrt der Kläger vorliegend - wie ausgeführt - die ihm konkret entstandenen Ersatzbeschaffungskosten.
- LG Fulda, 11.08.2023 - 1 S 26/23 Der Kläger könne insofern den Netto-Wiederbeschaffungsaufwand zuzüglich tatsächlicher Umsatzsteuer bis zum Brutto-Wiederbeschaffungsaufwand beanspruchen (OLG Schleswig, Urteil vom 09.01.2013, 7 U 109/12).