Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24417
OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09 (https://dejure.org/2010,24417)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.03.2010 - 1 Verg 4/09 (https://dejure.org/2010,24417)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. März 2010 - 1 Verg 4/09 (https://dejure.org/2010,24417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 26 Nr. 1 lit. d
    Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender Umstände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Aufhebung der Ausschreibung aus schwerwiegendem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09

    Neubau einer Werkstatt, Planungsleistung und Leistungsphase 5-7/8

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    Der von der Vergabekammer und von der Antragstellerin vertretenen Auffassung, dass der Aufhebungsgrund des § 26 Nr. 1 d VOL/A voraussetzt, dass der Aufhebungsgrund nicht aus der Sphäre des Auftraggebers stammen darf, klingt in verschiedenen Entscheidungen an (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96 = BGHZ 139, 280 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 7/06, bei Veris abrufbar; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005, VII-Verg 72/04; VK Bund, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1- 152/09, jeweils bei Veris abrufbar), diesen Entscheidungen lagen jedoch andere Sachverhalte zugrunde.

    Hierzu kann sich der Ausschreibende insbesondere dann veranlasst sehen, wenn eine Diskriminierungsfreiheit oder die Korrektur des Fehlers im Laufe des Vergabeverfahrens und dessen Fortsetzung nicht möglich ist, weil sich der Fehler auf die Erstellung der Angebote ausgewirkt und somit durch eine Wiederholung der Angebotsbewertung nicht zu beseitigen ist (VK Bund, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1-152/09, bei Veris abrufbar).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    Der von der Vergabekammer und von der Antragstellerin vertretenen Auffassung, dass der Aufhebungsgrund des § 26 Nr. 1 d VOL/A voraussetzt, dass der Aufhebungsgrund nicht aus der Sphäre des Auftraggebers stammen darf, klingt in verschiedenen Entscheidungen an (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96 = BGHZ 139, 280 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 7/06, bei Veris abrufbar; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005, VII-Verg 72/04; VK Bund, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1- 152/09, jeweils bei Veris abrufbar), diesen Entscheidungen lagen jedoch andere Sachverhalte zugrunde.

    Es kann viele Gründe dafür geben, die unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 a-d VOL/A erfüllt sind, den Ausschreibenden hindern, eine einmal in die Wege geleitete Ausschreibung ordnungsgemäß mit der Erteilung des Zuschlags an die Bieter zu beenden (BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96, bei Veris abrufbar).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    1.) Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (VergabeR 2002, 361 ff.), der sich der Bundesgerichtshof (VergabeR 2003, 45 f.) angeschlossen hat, ist die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben - unabhängig vom Bestehen möglicher Schadensersatzansprüche - grundsätzlich einem Nachprüfungsverfahren zugänglich.

    a) Der Europäische Gerichtshof und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben allerdings unter Hinweis auf ihre bisherige Rechtsprechung ausgeführt, dass der Auftraggeber selbst nach einer rechtswidrigen Aufhebung der Ausschreibung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung und damit durch einen Vertragsschluss zu Ende zu führen (EuGH, VergabeR 2002, 361 ff.; BGH, VergabeR 2003, 313 ff.; Pooth, NZV 2003, 168; OLG Frankfurt VergabeR 2006, 131; Scharen, NZV 2003, 585, 588).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    a) Der Europäische Gerichtshof und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben allerdings unter Hinweis auf ihre bisherige Rechtsprechung ausgeführt, dass der Auftraggeber selbst nach einer rechtswidrigen Aufhebung der Ausschreibung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung und damit durch einen Vertragsschluss zu Ende zu führen (EuGH, VergabeR 2002, 361 ff.; BGH, VergabeR 2003, 313 ff.; Pooth, NZV 2003, 168; OLG Frankfurt VergabeR 2006, 131; Scharen, NZV 2003, 585, 588).

    2.) In der Rechtsprechung (BGH VergabeR 2003, 313; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Nauenburg, NZV 2007, 261) und der Literatur (vgl. Dieck/ Bogatzke, a.a.O., Ingenstau-Portz, VOB, 17. Aufl., VOB/A, § 17 Rn. 7/8) wird zutreffend die Auffassung vertreten, dass ein Kontrahierungszwang in zwei Ausnahmefällen besteht, nämlich im Falle der Scheinaufhebung einer Ausschreibung und im Falle, dass für die Aufhebung der Ausschreibung kein gerechtfertigter Grund gegeben ist.

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    Etwas Anderes ist nicht aus der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des OLG Düsseldorf (VergabeR 2009, 905, 911) herzuleiten.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04

    Aufhebung einer VOL/A-Ausschreibung rechtmäßig?

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    Der von der Vergabekammer und von der Antragstellerin vertretenen Auffassung, dass der Aufhebungsgrund des § 26 Nr. 1 d VOL/A voraussetzt, dass der Aufhebungsgrund nicht aus der Sphäre des Auftraggebers stammen darf, klingt in verschiedenen Entscheidungen an (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96 = BGHZ 139, 280 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 7/06, bei Veris abrufbar; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005, VII-Verg 72/04; VK Bund, Beschluss vom 31. August 2009, VK 1- 152/09, jeweils bei Veris abrufbar), diesen Entscheidungen lagen jedoch andere Sachverhalte zugrunde.
  • OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02

    "Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    1.) Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (VergabeR 2002, 361 ff.), der sich der Bundesgerichtshof (VergabeR 2003, 45 f.) angeschlossen hat, ist die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben - unabhängig vom Bestehen möglicher Schadensersatzansprüche - grundsätzlich einem Nachprüfungsverfahren zugänglich.
  • VK Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - VK-SH 14/09

    Produktspezifische Ausschreibung: Aufhebung möglich?

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 23. Oktober 2009 (VK-SH 14/09) wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04

    Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    a) Der Europäische Gerichtshof und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben allerdings unter Hinweis auf ihre bisherige Rechtsprechung ausgeführt, dass der Auftraggeber selbst nach einer rechtswidrigen Aufhebung der Ausschreibung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung und damit durch einen Vertragsschluss zu Ende zu führen (EuGH, VergabeR 2002, 361 ff.; BGH, VergabeR 2003, 313 ff.; Pooth, NZV 2003, 168; OLG Frankfurt VergabeR 2006, 131; Scharen, NZV 2003, 585, 588).
  • LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
    a) Der Europäische Gerichtshof und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben allerdings unter Hinweis auf ihre bisherige Rechtsprechung ausgeführt, dass der Auftraggeber selbst nach einer rechtswidrigen Aufhebung der Ausschreibung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung und damit durch einen Vertragsschluss zu Ende zu führen (EuGH, VergabeR 2002, 361 ff.; BGH, VergabeR 2003, 313 ff.; Pooth, NZV 2003, 168; OLG Frankfurt VergabeR 2006, 131; Scharen, NZV 2003, 585, 588).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 2 Ss OWi 712/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung

  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 10/05

    Relative Rechtskraftwirkung der Entscheidung der Vergabekammer

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    Vielmehr handelt es sich hierbei um einen rein objektiven Begriff (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2010, 1 Verg 4/09 - [...] Rn. 37; Summa in jurisPK-VergR, a.a.O., § 17 VOB/A -EG Rn. 31; Kulartz in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A , a.a.O., § 17 VOB/A -EG Rn. 33; Jasper/Soudry in Dreher/Motzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Auflg. 2013, § 17 VOB/A -EG Rn. 33).
  • VK Südbayern, 05.06.2013 - Z3-3-3194-1-12-03/13

    Wie weit reicht das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers?

    Die überzeugende sachliche Rechtfertigung der streitgegenständlichen Ausschluss- und Bewertungskriterien stellt nach Auffassung der Vergabekammer Südbayern auch den entscheidenden Unterschied zu dem von der Vergabekammer Schleswig-Holstein (Beschluss vom 23. Oktober 2009, VK-SH 14/09) und dem OLG Schleswig (Beschluss vom 9. März 2010, 1 Verg 4/09) entschiedenen Sachverhalt.
  • VK Sachsen, 20.09.2011 - 1/SVK/035-11

    Fehlende Nachweise: Keine Nachforderung - kein Ausschluss!

    Ein solcher Mangel der Ausschreibung, der das dem Vergabeverfahren innewohnende Wettbewerbsprinzip, den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit und den Grundsatz der Transparenz verletzt, ist als schwerwiegend zu bezeichnen (Schleswig-Holsteinisches OLG, B. v. 09.03.2010, 1 Verg 4/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht