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   OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01   

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https://dejure.org/2002,8285
OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01 (https://dejure.org/2002,8285)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.09.2002 - 3 U 10/01 (https://dejure.org/2002,8285)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. September 2002 - 3 U 10/01 (https://dejure.org/2002,8285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Abfindungsvereinbarung; Ausscheiden aus ärztlicher Praxisgemeinschaft ; Abgrenzung von "Praxisgemeinschaft" und "Gemeinschaftspraxis"; Partnerschaft nach neuem Partnerschaftsgesetz; Grundsätze über die in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft; ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 723 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 154 Abs. 2 § 157 § 723 Abs. 3
    Unwirksamkeit einer für den Fall des Ausscheidens aus einer ärztlichen Praxisgemeinschaft getroffenen Abfindungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 09.10.1905 - I 133/05

    Kündigungsrecht des Gesellschafters

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01
    Schon das Reichsgericht hat ein solches Abfindungsgeld als unzulässig und eine darauf gerichtete Vereinbarung als unwirksam erachtet (RGZ 61, 328, 329/330).
  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01
    Eine Ausnahme wird davon nur insofern gemacht, als trotz Bindungswillens der Parteien das wirksame Zustandekommen eines Vertrages an der Lückenhaftigkeit seiner Regelungen scheitern kann, wenn diese unausfüllbar sind (vgl. BGH NJW 1990, 1234, 1235; BGH NJW 1997, 2671, 2672).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01
    Der BGH hat wiederholt ausgesprochen, dass selbst bei Vorliegen einer konstitutiven Schriftformverabredung die gesetzliche Regel des § 154 Abs. 2 BGB dann nicht zum Zuge kommt, wenn die Parteien den nur mündlich geschlossenen Vertrag einverständlich durchführen und so "stillschweigend" die Schriftformabrede wieder aufheben (vgl. BGH NJW-RR 1997, 669, 670; BGH NJW 2000, 354, 357).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 14/81

    Zustandekommen eines Vertrages durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01
    Entsprechendes gilt, wenn die Parteien mit der tatsächlichen Durchführung des Vertrages beginnen, obwohl sie sich in einem Punkt noch nicht geeinigt haben (vgl. BGH NJW 1983, 1727, 1728).
  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 213/95

    Reichweite revisionsrechtlicher Beurteilung der dem Tatrichter vorbehaltenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01
    Der BGH hat wiederholt ausgesprochen, dass selbst bei Vorliegen einer konstitutiven Schriftformverabredung die gesetzliche Regel des § 154 Abs. 2 BGB dann nicht zum Zuge kommt, wenn die Parteien den nur mündlich geschlossenen Vertrag einverständlich durchführen und so "stillschweigend" die Schriftformabrede wieder aufheben (vgl. BGH NJW-RR 1997, 669, 670; BGH NJW 2000, 354, 357).
  • OLG Bamberg, 15.04.1998 - 3 U 74/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01
    Von diesem gesetzlichen Regelfall geht auch das vom Kläger in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 23. August 2002 zitierte OLG Bamberg in seinem Urteil vom 15. April 1998, abgedruckt in NZG 1998, 897 ff, aus.
  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01
    Eine Ausnahme wird davon nur insofern gemacht, als trotz Bindungswillens der Parteien das wirksame Zustandekommen eines Vertrages an der Lückenhaftigkeit seiner Regelungen scheitern kann, wenn diese unausfüllbar sind (vgl. BGH NJW 1990, 1234, 1235; BGH NJW 1997, 2671, 2672).
  • OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11

    BGB-Gesellschaft: Invollzugsetzung einer Gemeinschaftspraxis; Kündigung gegenüber

    Aber selbst wenn man einen jederzeit kündbaren durch Invollzugsetzung zustande gekommenen Gesellschaftsvertrag (unter Hinweis auf Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 13.7.2001 - 4 U 6/01 - [NZG 2002, 173]; Schleswig-HolsteinischesOLG Urteil vom 10.9.2002 - 3 U 10/01 [z.B. MedR 2004, 56]; jeweils zitiert nach juris) in einer solchen Situation grundsätzlich annehmen würde, könne kein Bindungswille festgestellt werden, weil - wie der Abbruch der Vertragsverhandlungen zeige - über zentrale Punkte eben keine Einigung erzielt worden sei.
  • OLG München, 15.01.2014 - 20 U 3001/13

    Wirksamkeit eines Konkurrenzverbots in einem Vertrag über die Zusammenarbeit

    Es handelte sich um eine Praxisgemeinschaft (vgl. dazu sowie zur Abgrenzung von der Gemeinschaftspraxis Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. vom 10.9.2002, Az. 3 U 10/01, MedR 2004, 56).
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