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   OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01   

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https://dejure.org/2001,2405
OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung ; Beschluss; Wohnungseigentümerversammlung; Frist; Vorwirkung

  • Judicialis

    ZPO § 270 III; ; WEG § 23 IV

  • prewest.de PDF

    §§ 21, 22, 23, 43 WEG; § 270 ZPO
    Kostenvorschuss im WEG-Verfahren - Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 270 Abs. 3; WEG § 23 Abs. 4
    Fristgerechte Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lübeck - 2 II 31/99
  • LG Lübeck - 7 T 175/00
  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 449
  • NZM 2002, 960
  • ZMR 2002, 865
  • BauR 2003, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG Düsseldorf im Urteil vom 11. Oktober 1995 - Az.: 9 U 51/95 -Spielstraße - (NJW-RR 1996, 211) an, das ausgeführt hat: .

    Das Landgericht hat insbesondere zu Recht die Grundsätze entsprechend (d. h. soweit diese Grundsätze mit den Besonderheiten der Wohungseigentümergemeinschaft - insbesondere mit § 14 Nr. 1 WEG - vereinbar sind) angewandt, die das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 11. Oktober 1995 (NJW-RR 1996, 211) entwickelt hat.

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die 1-monatige Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG wird jedenfalls dann mit der - hier gegebenen - fristgerechten Einleitung des Anfechtungsantrages bei Gericht gewahrt, wenn der Antrag demnächst zugestellt wird (BGH NJW 1998, 3648).

    Dazu hat insbesondere der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. September 1998 (NJW 1998, 3648) nicht Stellung genommen.

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 355/83

    Geringfügigkeit einer Verzögerung der Zustellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die Einlösung des Schecks war zur Fristwahrung nicht erforderlich (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 270 Rn. 8; BGH WM 1985, 36).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Ein Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196; BayObLG NJW-RR 1993, 206).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die dafür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (ZMR 2001, 809) erforderliche Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung ist hier konkludent erfolgt.
  • OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94

    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass ein Nachteil angenommen werden kann, der des bei einem geordneten Zusammenleben der Wohnungseigentümer unvermeidliche Maß überschreitet: Unter Berücksichtigung der zu § 906 BGB entwickelten Rechtsprechung des Grundsatzes einer gesteigerten Duldungspflicht gegenüber Kinderlärm (vgl. OLG Celle MDR 1997, 1023), der wegen der gleichgearteten Interessenlage auch bei der Prüfung der Frage, ob eine Lärmbeeinträchtigung zu einem unvermeidlichen Nachteil im Sinne der §§ 22, 14 WEG führt, Anwendung finden muss, haben Wohnungseigentümer die durch spielende Kinder verursachte Geräuschentwicklung in gewissem Umfang zu dulden.
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 270 Abs. 3 ZPO (NJW 1991, 1745; 1992, 1820) ist eine Zustellung demnächst erfolgt, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist vorgenommen worden ist; auch längere Fristen können angemessen sein, wenn die Verzögerung auf Versäumnisse des Gerichts und nicht auf eine vorwerfbare Nachlässigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten zurückzuführen ist.
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH keine strenge Orientierung an den Lärmmessrichtlinien der TA Lärm angezeigt, da die Mittlungsmethode, wie sie der TA Lärm zugrunde liegt, ihre Aussagefähigkeit für die Bewertung von Zumutbarkeit von Lärm um so mehr verliert, je mehr es um die Zumutbarkeit von Lärm geht, der von wechselnden Ereignissen, wie etwa Sportplätzen oder einem Jugendzeltplatz, ausgeht und jeweils von ganz unterschiedlicher Art und Stärke ist (vgl. BGHZ 121, 248, 255).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Ein Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196; BayObLG NJW-RR 1993, 206).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Würdigung des Tatsachengerichtes nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (BGH FGPrax 2000, 130).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Der Senat hat sich bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 10. Oktober 2001 (2 W 53/2001 - MDR 2002, 449) grundlegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen in Wohnungseigentumsverfahren angenommen werden kann, dass eine eingetretene Verzögerung bei der Zustellung der Antragsschrift auf einer vorwerfbaren Nachlässigkeit eines nicht anwaltlich Beteiligten beruht.
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 2 Wx 52/00

    Zum Sondernutzungsrecht eines Vorgartens als PKW-Abstellplatz gemäß

    Nach alledem sind die Antragsgegner nach Treu und Glauben gehalten, die Nutzung der Stellplätze zu dulden (vgl. auch BayObLG WuM 2002, 226).
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts;

    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • AG Düsseldorf, 08.07.2005 - 291 II 5/04

    Wahrung der Monatsfrist des § 23 Absatz 4 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG);

    Die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ist mit der ganz herrschenden zutreffenden Auffassung nur dann gewahrt, wenn der Antrag bei Gericht innerhalb dieser Frist eingeht, hinreichend bestimmt ist und die Zustellung demnächst erfolgt (so ausdrücklich der BGH in NJW 1998, Seite 3648; OLG Schleswig NZM 2002, Seite 960 ff., NZM 2003, Seite 519 ff.; OLG Zweibrücken NZM 2002, Seite 960; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rn. 194; Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rn. 42; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23, Rn. 301; abweichend u. a. Gottschalk, NZM 2000, Seite 273 ff.).
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